Kennzeichenbefreiung?

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  • Da Sternburg-Export es immer besser weiß knall ich hier jetzt nur mal nen paar Fakten hin, was du drauß machst ist deine Sache:



    - Fahrzeuge bis zum gewissen Baujahr (bis wo weiß ich nicht, meine so um 64) können auch das kleine Kennzeichen (wie bei den 125ern) erhalten, wenn der Raum zwischen Lampe und Reflektor ein großes nicht zulässt


    - Fahrzeuge, die bis zum Einführen der Stopplichtplicht gebaut wurden und vom Werk ohne Stopplicht ausgeliefert wurden (EMW R35 zählt da noch zu) müssen ohne Stopplicht in den Verkehr zugelassen werden


    - Fahrzeuge, die bis zum Einführen der Lichtpflicht an Zweirädern ohne Lampen vom Werk ausgeliefert wurden, müssen ohne Lampen in den Verkehr dürfen


    - Fahrzeuge bla bla ohne Gurte... bla bla



    Wenn du belegen kannst dass das so vom Werk aus war... man kann es ja probieren...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • ich weiß, hatte meine ja auch drauf, meine Ausführungen beziehen sich ja nur auf den Bestandschutz des Originalauslieferungsstandes... S50N zB darf ja auch gefahren werden ohne Blinker und so oder stimmt das nicht?

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • ich weiß, hatte meine ja auch drauf, meine Ausführungen beziehen sich ja nur auf den Bestandschutz des Originalauslieferungsstandes... S50N zB darf ja auch gefahren werden ohne Blinker und so oder stimmt das nicht?

    du darfst, wobei die pförster dir immer erzählen, dass du welche anbauen musst!

  • Dann nehm ich als Beispiel AWO EMW MZ BK oder JAWA bzw. Pannonia MZ RT viele DKWs und so...


    Blinker, Stopplicht, Lampen je nach dem was bei EZ dran war muss so wieder zugelassen werden...

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • es ging weiter oben ja auch um die Diskussion ob er das Rücklicht verwenden kann, dass das Kennzeichen ran muss ist schon klar... er schrieb oben er wollte auf den Oldtimerbestandsschutz plädieren, darin lag hier meine Unterstützung... wenn es an den Originalzustand nicht passt von den Abmessungen da wo es hin soll würde ich versuchen mit den Behörden einen anderen Ort zu finden

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Nochmal zum Mitschreiben: Die Anbringungsvorschriften sind eindeutig. Wie du das am konkreten Fahrzeug machst, ist ganz alleine dein Problem, und zwar scheißegal, warum und wieso dieses Problem entstanden ist.

  • musst du es wo anders anbringen und dabei die oben genannten bestimmungen einhalten...

    -------------------| Gruß triso |-------------------
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  • Zwickmühle sage ich da mal... ist es denn erlaubt es auf dem Gepäckträger zu montieren, ich weiß er will das nicht, aber das wäre mein Kompromiss

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