Kennzeichenbefreiung?

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  • Das wird oft gemacht, ja. Der Pedant wird bemerken, dass das entschieden zu flach kommt im Vergleich zum vorgeschriebenen Winkel - und Gepäck (Gebäck!) kann man dann auch keins mehr mitnehmen auf den Sonntagsausflug.

  • lieber der winkel flach als gar kein dran die polizei interssiert der winkel nicht so genau hauptsache man siehts gut.
    Und wegen dem gepäck wie gesagt wenn welches aufm gepäckträger ist dann einfach ans gepäck das nummernschild machen oder wie mein vorposter sagt mitm magnet vllt unten ans schutzblech wenn dir iwo nen richtig starken magnet besorgst dann hebt das auch.

  • Eine gute Möglichkeit zur Befestigung von Versicherungskennzeichen (oder beispielsweise auch einer Plastekiste) auf dem Gepäckträger an der KR 51, S50 und S51 bieten auch die PP-Kunststoffclips aus der Heizungstechnik:


    http://wueko.wuerth.com/medien/prodgrafiken0000/01710065.jpg


    Normalerweise werden diese zur Befestigung von Kupfer- und Edelstahlrohrleitungen (Heizkörperanbindung) unterhalb der Sockelleiste verwendet. Diese gibt es im Baumarkt bzw. beim SHK-Installateur um die Ecke für wenige Cent.


    Die Clips haben ein M5- oder M6-Innengewinde und werden, wieder der Name schon sagt, einfach auf den Gepäckträger aufgeclipst und halten das Schild sicher, aber dennoch sind sie leicht wieder zu entfernen (nur abziehen).


    Allerdings weiß ich nicht, ob der Gesetzgeber dies als "fest am Fahrzeug" akzeptiert.


    Bilder reiche ich kurzfristig nach.


    Gruß
    Stephan

  • Hey, danke dass ihr euch so viele Gedanken macht. Und ja, die Schwalbe ist mit der auf dem Bild vom Link vergleichbar. Aber es ging ja in diedem Fred darum ob man eine Kennzeichenbefreiung erwirken könnte. Immerhin leben wir ja in einer Bananenrepublik. :P Aber ich denke mal das die Aussage von Auxburger leider zutreffen wird. Da es nur 10,-Euro kostet werde ich einfach das Kennzeichen in die Jackentasche stecken und Ende im Gelände... Die Schwalbe ist eh nicht zum großartigen rumfahren gedacht.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • :i_auslach: da haste deine frage wohl im falschen forum gestellt. ich weiß das es eine kennzeichenbefreiung gibt ,allerdings für einige pkw die dann das vordere aus ähnlichen gründen weglassen dürfen,ist aber auch eine "kann muss aber nicht" bestimmung.ich würde da mal bei der zulassungsstelle fragen vielleicht gibts da ne ausnahmegenehmigung??!

    gestohlen in Badrina bei Leipzig,wer ihn sieht bitte melden


  • Ich klinke mich hier mal mit ein ...


    - Versicherungskennzeichen sind keine amtlichen Kennzeichen. Kennzeichenmissbrauch ist hier nicht möglich, jedoch gelten alle Vorschriften der StVZO


    - FZV -> §§ 10, 26, 27, 28


    - eine Kennzeichenbefreihung ist unter keinen Umständen möglich


    - feste Anbringung am Fahrzeug


    - Kennzeichen weglassen kostet 40€, 1P + 23,50 Verwaltungskosten; bei Vorsatz doppelt so teuer + Mängelanzeige


    "Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb."


    - falsche Anbringung kostet nen 10er + Mängelanzeige
    "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften *) entsprach."


    Was sagt uns das alles? Halterung bauen, Kennzeichen dran und gut. Wenn du ganz ohne fährst,bist du so und so Mode

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