Anhängerkupplung eintragen lassen?

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  • Hallo,Schlesi1978!


    Das wäre super von dir, wenn du berichten würdest, ob du die Papiere bekommen hast!


    Vor ca. 4 Wochen habe ich bei der KBA angerufen, aber es hieß, die Papiere bekommt man dort nicht!!



    Liebe Grüße Moni

    simson...............................was sonst? :thumbup:

  • meine Daten die ich per E-Mail angegeben habe waren:
    VEB Metallwaren Heldrungen
    Typ MWH/RB
    zul. Gesamtmasse 80 kg
    BAG-Nr. 2452
    Fahrgestellnummer 084XX
    Baujahr 1990


    mal sehen ob es damit klappt das sind bei mir alles Daten vom Typenschild :b_wink: :b_wink: :b_wink: :b_wink:

  • Hallo, Schlesi1978!


    Wenn das bei dir mit den Daten, die du angegeben hast, so klappt, werde ich das auch noch mal versuchen! :rolleyes:


    Hast du diesen Antrag im Internet ausgefüllt und abgeschickt? :S



    Liebe Grüße Moni

    simson...............................was sonst? :thumbup:

  • Ja im Internet aber mit dem Kontaktformular also formlos :D
    und bis jetzt noch keine Absage!!! :bounce:

    Einmal editiert, zuletzt von Schlesi1978 ()

  • Hallo, Schlesi1978!


    Bitte, sei doch so lieb und gib mir Bescheid, wenn es bei dir klappt!!


    Danke dir!!! :)



    Liebe Grüße Moni

    simson...............................was sonst? :thumbup:

  • Gibts schon was neues von den Papieren?


    Ist das sicher, dass man für die Kupplung keine Erlaubnis/Genehmigung oder sonstirgendwas braucht? Das habe ich nämlich schon oft gelesen!? Gilt das auch bei den Nachbau Kupplungen oder nur bei den originalen?


    lg Jan



  • bezieht sich aber nur auf die 50ccm simson fahrzeuge alles drüber draf keine verbauen bzw in betrieb nehmen !


    mfg s50b2e


  • bezieht sich aber nur auf die 50ccm simson fahrzeuge alles drüber draf keine verbauen bzw in betrieb nehmen !


    mfg s50b2e


    Was für sich schon schwachsinnig genug is. An ne 50 ccm-simme darf ich bis zu 60 kg anhängen, an meine 125er TS gar nichts :a_zzblirre:


    Gruss


    Mutschy

  • Was für sich schon schwachsinnig genug is. An ne 50 ccm-simme darf ich bis zu 60 kg anhängen, an meine 125er TS gar nichts :a_zzblirre:

    Hallo Mutschy,


    grundsätzlich spricht ersmal nichts dagegen, auch an eine 125er, eine S 70 oder einen Sperber etwas anzuhängen. Die genauen Daten für 125er und S70 müsste ich aber erstmal nachforschen.


    Der Bestandschutz gilt übrigens grundsätzlich erstmal für alle DDR Fahrzeug- und Teilegenehmigungen. Sonst dürftest Du heute auch keinen Trabbi mehr zulassen. Besonderheit ist nur, daß die 60 km/h Kleinkrafträder den 45- und 50 km/h Kleinkrafträdern gleichgestellt sind (Führerschein, Versicherung, Zulassungsfreiheit).


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was für sich schon schwachsinnig genug is. An ne 50 ccm-simme darf ich bis zu 60 kg anhängen, an meine 125er TS gar nichts :a_zzblirre:


    Gruss


    Mutschy



    nur giebt es keine typen freigabe für ddr anhängerzug vorrichtung für die es s70 oder ts125 !


    das es möglich ist da eine anhängerzug vorrichtung zuverbauen ist mir klar !


    zumal s70 auch nur s51 mit 70ccm motor ist :a_bowing:




    mfg s50b2e

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