Wiederholungstat?!

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  • das kommt aber immer auf den beamten an, wenn der dir sagt, das is nichts für den straßen verkehr und dich zum tüv schickt wirds teuer.
    wenn er aber sagt, du bekommst einen mängelschein, dann baust du das in der zeit um, zeigst es vor und das wars.


    du fährst ja quasi mit einem umgebauten e-geprüften scheinwerfer rum, der aber seine gültigkeit verloren hat wegen deinem umbaus.


    nett sieht es ja auch, aber für mich ist es nicht, bin mehr der original fan, aber is ja deine simson;)
    also lass dich nicht erwischen:)

  • Simsonfreak1992
    Sollte man nur Antworten geben die man hören will, die aber gar nicht richtig sind ??? :a_zzblirre:
    Es ist immer Auslegungssache des Polizisten ob er dir nen Mängelschein gibt oder dir das Fahrzeug sogar stillegt. Stillegen könnte das auch der Tüv deswegen nicht hinfahren, höchstens mit nem Hänger hintransportieren, wobei dir das der Tüv sowiso nicht einträgt.(siehe Beitrag von Auxburger)

  • Stimmt. Von stilllegen hatte der Beamte auch etwas gesagt :/


    War mir jetzt nicht bewusst das das die DEKRA auch darf...



    Hab da jetzt schon 3x eine Leo Vince2 eintagen lassen im Abstand von 1 1/2 Jahren. Funktionierte auch immer Problemlos. Der hat ja auch kein E-Prüfzeichen und so weiter. Dachte für das Licht bekommt man vlt auch so eine Art Einzelabnahme...



    Aber wenn ihr sagt das die auch stilllegen dürfen lass ichs erstmal. Baus einfach aus und lass gut sein :(

  • Ich will Deine Frage nicht direkt beantworten. Habe eher einen Tip zur besseren Umsetzung.


    So viel ich weiß sind ja bei Fahrzeugen Unterbodenbeleuchtungen auch nicht erlaubt. Jedoch dürfen diese im Stand verwendet werden. Verkabel das Licht doch einfach mit Deiner Parklichtstellung vom Zündschloß. Und wenn Du dann doch mal während der Fahrt das Teil anschalten möchtest (Z.B. auf Mopedtreffen fern ab von der STVZO) dann kannst Du Dir ja einen versteckten Zusatzschalter anbauen, wo Du die Spannungsquelle auf die "Licht an" Stellung schalten kannst.

  • Schwalbenfahrer: Eine gute Idee, die aber auch auf wackligen Beinen steht. Ich habe ja den originalen Scheinwerfer umgebaut. Ob das Licht dann an ist oder nicht tut nicht zur Sache. Zumindest hat das der Polizist auch so durchblicken lassen. Er meinte ich hab am Reflektor rumgebohrt und damit halt den Scheinwerfer verändert.


    Wie auch immer. Habs heute ohne Lichtring vorgezeigt. Der Polizist hat auch meine Blinker kontrolliert- sich erst gefreut wie schön sichtbar die sind, sich dann nach 2 Gedenksekunden wahrscheinlich wieder an seine Beamtenrolle erinnert und festgestellt das diese ja auch nicht original seien. Ich hab ihm sofort mein Leid als armer kleiner Mopedfahrer geklagt der ständig übersehen wird und vorallem die originalen Blinker seien ja wirklich unter aller sau. Daraufhin hat er kein Wort mehr über die Blinker verloren und die Mängelkarte abgestempelt.
    Übrigens habe ich mit gefragt ob der Mängelschein gespeichert bleibt. Dies bejate er....


    so long...

  • Simsonfreak1992
    Sollte man nur Antworten geben die man hören will, die aber gar nicht richtig sind ??? :a_zzblirre:
    Es ist immer Auslegungssache des Polizisten ob er dir nen Mängelschein gibt oder dir das Fahrzeug sogar stillegt. Stillegen könnte das auch der Tüv deswegen nicht hinfahren, höchstens mit nem Hänger hintransportieren, wobei dir das der Tüv sowiso nicht einträgt.(siehe Beitrag von Auxburger)


    ich habe nichts von stillegung gesagt,
    das war auch nicht die frage!

    [quote='mutschy',index.php?page=Thread&postID=772926#post772926]


    Tuning is in meinen Augen nichts weiter, als Geld auszugeben, was man nich hat, um Leute zu beeindrucken, die man nich kennt :thumbup:

  • Ich will Deine Frage nicht direkt beantworten. Habe eher einen Tip zur besseren Umsetzung.


    So viel ich weiß sind ja bei Fahrzeugen Unterbodenbeleuchtungen auch nicht erlaubt. Jedoch dürfen diese im Stand verwendet werden. Verkabel das Licht doch einfach mit Deiner Parklichtstellung vom Zündschloß. Und wenn Du dann doch mal während der Fahrt das Teil anschalten möchtest (Z.B. auf Mopedtreffen fern ab von der STVZO) dann kannst Du Dir ja einen versteckten Zusatzschalter anbauen, wo Du die Spannungsquelle auf die "Licht an" Stellung schalten kannst.

    das gilt aber nur in verbindung mit E geprüften leuchten die für die anbringung im strassenverkehr zugelassen sind.ohne E zeichen keine gültige eintragun/anbringung ans fahrzeug.

    Schwalbenfahrer: Eine gute Idee, die aber auch auf wackligen Beinen steht. Ich habe ja den originalen Scheinwerfer umgebaut. Ob das Licht dann an ist oder nicht tut nicht zur Sache. Zumindest hat das der Polizist auch so durchblicken lassen. Er meinte ich hab am Reflektor rumgebohrt und damit halt den Scheinwerfer verändert.


    Wie auch immer. Habs heute ohne Lichtring vorgezeigt. Der Polizist hat auch meine Blinker kontrolliert- sich erst gefreut wie schön sichtbar die sind, sich dann nach 2 Gedenksekunden wahrscheinlich wieder an seine Beamtenrolle erinnert und festgestellt das diese ja auch nicht original seien. Ich hab ihm sofort mein Leid als armer kleiner Mopedfahrer geklagt der ständig übersehen wird und vorallem die originalen Blinker seien ja wirklich unter aller sau. Daraufhin hat er kein Wort mehr über die Blinker verloren und die Mängelkarte abgestempelt.
    Übrigens habe ich mit gefragt ob der Mängelschein gespeichert bleibt. Dies bejate er....


    so long...

    genau das was ich geschrieben hab im ersten post von mir, durch veränderung am scheinwerfer erlischt dessen bauartgenehmigung, somit nicht mehr zugelassen im strassenverkehr.

  • Simsonfreak1992
    Die Frage war, was passiert wenn er nochmal mit diesem Scheinwerfer angehalten wird. Je nach auslegung des jeweiligen Polizisten kann dieser das Fahrzeug einziehen und von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Durch die änderung des Scheinwerfers ist die Zulassung für diesen erloschen. Ohne zugelassenen Scheinwerfer darf das Fahrzeug nicht fahren. Entweder sie lassen ihn das Fahrzeug nach Hause schieben, oder sie beschlagnahmen das Fahrzeug zur überprüfung durch einen Sachverständigen. Dann wird`s allerdings teurer...

  • Gut, das mit der Veränderung am Scheinwerfer leuchtet ein. Das ist nicht zulässig, auch wenn die Lampen nicht leuchten bei der Fahrt.
    @Cosworth: Aber nochmal zum Beispiel der Unterbodenbeluchtung: Wenn die im STVZO sowieso nicht zugelassen sind, dann brauch ich doch auch kein E-Zeichen dafür, oder? Solange die niemanden bei der Fahrt gefährden und immer abgeschaltet bleiben, wird man die doch anbauen dürfen oder?

  • Moin!


    Ordnungswidrigkeiten (< = 35€) werden nirgendwo dauerhaft gespeichert, kritisch wirds bei mit Bußgeld (> 35€) behafteten Verkehrsverstößen. Da mit ihnen auch mindestens ein Pünktchen in Flensburg registriert wird, is dort Vorsicht angesagt. Bei OWi gibts also keine höhere Strafe, wenn man zum 2. Mal erwischt wird. Dann müssten so einige Falschparker (is ja auch nur ne OWi) mit der Zeit ganz schön ins Schwitzen kommen ^^


    @Fredersteller:
    Rüste auf 12V u HS1 um u du hast Ruhe ujede Menge Licht. Aber das willste ja nich hören/lesen :D Hauptsache cool sein :smokin:


    Gruss


    Mutschy

  • Gut, das mit der Veränderung am Scheinwerfer leuchtet ein. Das ist nicht zulässig, auch wenn die Lampen nicht leuchten bei der Fahrt.
    @Cosworth: Aber nochmal zum Beispiel der Unterbodenbeluchtung: Wenn die im STVZO sowieso nicht zugelassen sind, dann brauch ich doch auch kein E-Zeichen dafür, oder? Solange die niemanden bei der Fahrt gefährden und immer abgeschaltet bleiben, wird man die doch anbauen dürfen oder?

    es ist leider schon eine weile her wo ich mich mit dem thema befaßt habe wegen den kumpelz die es am auto hatten.
    die anbringung von leuchten, die nicht E geprüft sind, dürfen nicht am fahrzeug verbaut werden.
    es gibt aber unterbodenbeleuchtung die ein E zeichen drauf haben, somit sind sie legal am fahrzeug anzubringen! jedoch die benutzung ist nicht statthaft im öffentlichen straßenverkehr, also leuchten dürfen sie nicht nur auf privat - oder abgesperrten gelände...offizielles autotreffen oder dein hausgründstück.
    wie gesagt, ist ein paar jährchen her wo das thema intensiv war, aber so kenn ich es noch.


    am besten ist es zum tüv zu fahren, aber auch einen der sich damit auskennt der ahnung vom tuning hat, mit dem reden, was ist aktuell erlaubt und was darf ich anbringen.ist die sicherrste seite.

  • außen darf an keinem fahrzeug eine nichtgeprüfte beleuchtung angebracht werden.selbst im stand bei ausgeschalteter zündung darf außen nix andersfarbig und/oder ohne e-prüfzeichen leuchten.das mit dem "im stand" gilt nur für innenraumbeleuchtung.selbst wenn es unterbodenbeleuchtungen mit e-prüfzeichen in schönen farben gäbe dürfte man die nur an autos verbauen.und diese müssen dann auch bestimmte kriterien erfüllen.und zwar darf die beleuchtung nur gelb oder orange und das fahrzeug muss eine gewisse mindest-bodenfreiheit aufweisen.dazu kommt das die beleuchtung nur beim öffnen einer tür und dann auch nur im bereich der selben angehen darf.das ganze wird dann als einstiegshilfe eingetragen und sieht absolut "uncool" aus.


    jetzt zum spezi-fred-eröffner: ganz besonders doofe fälle erzählen sich die jungs in grün auch auf der wache und lachen ganz herzhaft über das dumme gesicht das derjenige gemacht hat.und wie schwer ein polizist deine beleuchtung einstuft ist ermessenssache.das soll heißen:selbst wenn dich ein anderer polizist in der region anhält, wird dieser sich sicher an das gelache von letzer woche erinnern und dann einfach mal die ganze sache etwas höher bewerten.und dann gibts nicht nur mehr als 35€ strafe sondern auch noch punkte.und im besten fall schaut er sich dann den rest deiner karre noch etwas genauer an und findet noch mehr tolle sachen(z.b. blinkerkappen ohne e-prüfzeichen).und dann darfst du definitiv nach hause laufen und siehst deine karre dann nen paar woche später in kartons verpackt wieder.und zwar in jedes einzelteil zerlegt.das ganze musst du dann auf deine kosten da abtransportieren und darfst dann dein bausatzmopped wieder zusammenpuzzlen.



    in diesem sinne:viel spaß wenn es soweit ist.

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