Wiederholungstat?!

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  • Moin!


    Ordnungswidrigkeiten (< = 35€) werden nirgendwo dauerhaft gespeichert, kritisch wirds bei mit Bußgeld (> 35€) behafteten Verkehrsverstößen. Da mit ihnen auch mindestens ein Pünktchen in Flensburg registriert wird, is dort Vorsicht angesagt. Bei OWi gibts also keine höhere Strafe, wenn man zum 2. Mal erwischt wird. Dann müssten so einige Falschparker (is ja auch nur ne OWi) mit der Zeit ganz schön ins Schwitzen kommen ^^

    dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Ein bekannter hat mir letztens von jemandem erzählt, der sich dreimal innerhalb einer kurzen (<halbes Jahr war es auf jeden Fall) an der gleichen Stelle mit weniger als 21km/h zu schnell hat blitzen lassen. Der musste als Wiederholungstäter den lappen für nen Monat oder so abgeben. Wie es mit Punkten etc. aussieht weiß ich allerdings nicht...

  • selbst wenn dich ein anderer polizist in der region anhält, wird dieser sich sicher an das gelache von letzer woche erinnern und dann einfach mal die ganze sache etwas höher bewerten.und dann gibts nicht nur mehr als 35€ strafe sondern auch noch punkte.und im besten fall schaut er sich dann den rest deiner karre noch etwas genauer an und findet noch mehr tolle sachen(z.b. blinkerkappen ohne e-prüfzeichen).und dann darfst du definitiv nach hause laufen und siehst deine karre dann nen paar woche später in kartons verpackt wieder.und zwar in jedes einzelteil zerlegt.das ganze musst du dann auf deine kosten da abtransportieren und darfst dann dein bausatzmopped wieder zusammenpuzzlen.



    In was für Provinzen manche wohnen. Ihr kenn eure Bullen auch mit Vornamen wa? :rolleyes:




    Das stimmt definitv nicht!


    Diese Regel lautet: wer innerhalb eines Jahres(!!! nischt mit 6Monaten) zweimal mit mindestens 21km/h drüber erwischen lässt, gibt beim zweiten Mal den Lappen automatisch für einen Monat ab, auch wenn keiner der beiden EInzelfälle für sich allein gerechnet ein Fahrverbot nach sich gezogen hätte!

  • eddi hat das schon richtig: Speichern dürfen die Polizisten sowas nicht - aber merken dürfen sie sich's, und das tun sie auch. Wer als Polizist das nicht kann, die sprichwörtlichen "Pappenheimer" wiedererkennen, der hat seinen Beruf verfehlt.


    Man darf sich im wesentlichen sicher sein: Das zweite Mal mit dem selben Schmarrn am Fahrzeug wird die Rennleitung eine große Stufe unentspannter reagieren.

  • und auf einem revier/wache sind auch meist schon nen paar mehr grüne unterwegs als man denkt.und selbst relaitv große städte haben nur eine wache/revier.als beispiel die stadt brandenburg.und die dortigen grünen kümmern sich nicht nur um die stadt sondern auch nen ganzes end weiter raus auf den umliegenden dörfern auch.da ist man schnell als "der depp mit den leds im scheinwerfer" bekannt.


    klar in richtig großen städten ist die wahrscheinlichkeit geringer(berlin dortmund hamburg etc etc) aber auch dort drückt man sich ja meist in den gleichen gegenden rum.und diese gegenden werden auch von festgelegten revieren der polizei kontrolliert.und dort ist die besetzung auch immer gleich.das bedeutet dort ist der wiedererkennungswert auch schnell gegeben.

  • das wär dann beim 3ten mal.
    das sind die sogenannten 3er regel, 3mal mit minimun 21 in einem jahr, monat zu fuß.
    2mal mit minimum 26 in einem jahr, monat zu fuß.
    1mal mit 31, monat zu fuß;)
    (alles innnerhalb der ortschaften, ausserhalb sitzt das alles höher)

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