Offtopic aus: Schwalbe abgeschleppt wegen Verdacht auf Mängel

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Du setzt Dich also über Gesetzte hinweg weil Du so vorsichtig fahren kannst, der sechszehnjährige Fahranfänger hat sich daran zu halten, ja? Wer beurteilt denn dann wann er das auch darf? Wenn er genug Übung hat?


    Wenn Du mein Kind anfahren würdest - könntest Du keine Gnade erwarten und wärst froh wenn Dich jemand anderes vor MIR schützt

    Genau so sieht das aus. Ich gehe über die Straße, während die Fußgängerampel rot zeigt. Das mache ich, weil ich vorher nach rechts und links geblickt hatte und dabei festgestellt habe, daß sich weit und breit nichts annähert, was mich in irgendeiner Weise gefährden könnte.
    Und das habe ich - stell´ Dir vor! - schon als Kind gemacht (die Erwachsenen haben abgekotzt; aber was wollen sie machen?).
    Der 16jährige Fahranfänger sollte sich in seinem eigenen Interesse so lange an die allgemeinen Regeln halten, bis er sein Fahrzeug so weit beherrscht, daß er sich auch mehr zutrauen kann.
    Das beurteilt ganz allein derjenige, der in der Verantwortung (für sich und andere) steht.
    Daß das "verboten" ist, daß ihm da evtl. der Führerschein wieder abgenommen und er bestraft wird, wenn er dabei erwischt wird, das steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Das betrifft ganz alleine die Allgemeingültigkeit von Gesetzen, die eben von Staat aus durchgesetzt werden muß (genau wie der Mörder Lebenslänglich bekommt, - so er erwischt wurde!; wer er nicht erwischt wurde, freut er sich ganze ohne medienpropagierte "Gewissensbisse", daß er dafür eben nicht bestraft wurde).


    Warum sollte ich Dein Kind anfahren? Ich bin doch nicht blöd! Kinder anfahren bedeutet sinnlosen Streß (für das Kind, für die Eltern und für den Unfallverursacher); also unterläßt man das (wenn es trotzdem leider manchmal vorkommt, so ist da meistens das Kind selbst schuld, nicht der Kraftfahrer; wenn aber der Kraftfahrer schuld ist, dann kriegt er richtig, und das ist auch gut so!).


    Im übrigen sind Deine Drohungen zwar verständlich und nachvollziehbar; meistens aber sind solche nur leer, d.h. sie werden mit dem Mund gemacht. Kommt es aber tatsächlich ´mal zum "Ernstfall", haben die wenigsten auch den Arsch in der Hose, die Drohungen umzusetzen, d.h. bereit zu sein, viele Jahre wegen versuchten oder vollendeten Totschlag in den Knast zu gehen.
    Über bloße Körperverletzung (auch wenn sie auf den ersten Blick schlimm erscheint, wie gebrochene Knochen oder ausgeschlagene Zähne, Hämatome und Platzwunden) kann man hinwegsehen. Die Schmerzen vergehen ziemlich schnell, die Wunden heilen. Bald ist das vergessen. Die Verurteilung wegen Körperverletzung aber zieht noch so einiges nach (Geldstrafen, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schmerzengeld, evtl. Verdienstausfall usw.). Das solltest Du als ach-so-gesetzestreuer Bürger wissen ...


    _________________________________________________________________

  • Regt euch nicht auf, der Schwabe hat ebbend eine andere Weltanschauung. Ich habe es auch aufgegeben Diskusionen mit ihn zuführen. Einfach jeden sein Leben leben lassen und fertig.

    Ohne mich wird allet besser

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!