Offtopic aus: Schwalbe abgeschleppt wegen Verdacht auf Mängel

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  • so, darf ich jetzt nochmal ganz doof nachfragen, wie das jetzt ausgegangen ist? Bestehen die jetzt immer noch auf einem Gutachten und wenn ja, ist da schon ein Ergebnis rausgekommen? Ich komme bei diesem ganzen hin und her, was nix mit dem anfänglichen thema zu tun hat (reifen abgefahren, halterhaftung etc.), ganz durcheinander...

  • sollten da noch 50€ und nochmal drei Punkte dazu kommen

    Wie ich das in Erinnerung habe, darf bei einem einzigen Vorfall nicht addiert werden, sondern es wird die "größte" Verfehlung genommen und die "kleineren" fallen weg.


    Andere Frage ist, ob ein fehlender Lenkanschlag als "verkehrsunsicheres Fahrzeug" ausgelegt werden darf.
    Da ist dann evtl. ein Gutachter gefragt (besser, wenn der Betroffene da eine Rechtschutzversicherung hat).
    Solange das Ding rollt und bremst, dürfte die Verkehrsunsicherheit noch nicht so groß sein. Für alles andere (nicht funktionierende Lichter oder nur eine nicht-funktionierende Bremse oder sonstige Kleinigkeiten reicht ein Mängelbericht neben der Anzeige).
    Wenn allerdings irgendetwas lose/gebrochen ist, sodaß es jederzeit zu einem Unfall hätte kommen können, kann man von verkehrsunsicher (also die 80 Euro) sprechen.


    __________________________________________________________________

  • Hi,


    Ja, Schwabe. Deine Worte in des Polizisten Gehörgang.


    Aber wie ich schon geschrieben hatte, es geht den Polizisten nicht
    vordergründig um Verkehrssicherheit sondern um die Generierung
    von Strafe.


    Bemerkenswert sind die 50€ Plus drei Punkte allemal.
    Wissen wir doch, das soo viele ohne ABE rumfahren
    weil sie der "Meinung" sind, Versicherungsschutz reicht
    und man kann sich die KBA mit ihren 27€ Verwaltungsgebühr
    sparen.




    solong...

  • Hi,

    Nicht verwechseln: Fahren ohne Betriebserlaubnis (das Papier) ist eine andere Nummer als Fahren ohne Betriebserlaubnis (weil Fahrzeug technisch verändert).

    Ist im Bußgeldkatalog nicht ersichtlich und Polizisten kann das schnuppe sein.


    Auch kann in der BE das Baujahr und damit die zulässige Höchtsgeschwindigkeit
    abgeleitet/ abgelesen werden.




    solong...

  • Das Delikt heißt dann auch anders - "Korrektes Fahrzeug, aber Wisch vergessen/verloren" ist nicht das gleiche und kostet nicht das gleiche wie "unzulässige Bastelbude".

  • Und genau wegen solcher Querköpfe und leichtsinnigen Leute wie Schwabe kriegen es dann im Verhältnis vernünftige Leute voll ab.
    Wenn ich schon diese Ausrede lese: nur mal Übergangsweise. Gerade da passieren dann die Dinger.
    Ausserdem geht es nicht nur um Zahlemann und Söhne, eine vorsätzliche Inkaufnahme der Gefährdung von Leib und Leben Anderer zieht empfindliche Strafen nach sich. Jeder hat sich an Gesetze zu halten, oder halt in Deutschland kein Moped zu fahren.
    Die Polizei ist Schuld dass ich nen schlechten Reifen fahre - dass ich nicht lache, sowas bl... hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Wer die Sicherheit für sein Fahrzeug nicht bezahlen kann, kann eben auch nicht damit fahren .Punkt. Wenn man aus Vorsicht mit 20 km/h durch die Gegend schleicht ist man ein Verkehrshindernis - dafür gibt es übrigens auch Strafen. ;)


    Hier im Thread sollte auch geklärt werden was den Jungen erwarten kann und nicht was im Einzel-Sonder-Ausnahmefall los ist. Daher ist es schon recht hart wenn er es so voll abkriegt - aus rein gefühltem Rechtsbewusstsein (was bei manchen Leuten wohl über dem Gesetz steht), aber wenn es halt verkehrsgefährdend ausgelegt wurde vom Gutachter, sieht es düster aus.
    Weiss nicht, ob man gegen die Auslegung mit nem Rechtsanwalt was machen kann. Aber was ein öffentlicher Gutachter feststellt ist so gut wie unumstösslich.

    :tongue: auf nem vögelchen fahren, nich ma fliegen is schöner - sch... flugangst.



    Einmal editiert, zuletzt von Simsonite ()

  • Gerade da passieren dann die Dinger.
    Ausserdem geht es nicht nur um Zahlemann und Söhne, eine vorsätzliche Inkaufnahme der Gefährdung von Leib und Leben Anderer zieht empfindliche Strafen nach sich.
    Jeder hat sich an Gesetzte zu halten, oder halt in Deutschland kein Moped zu fahren.

    Nein, passieren i.d.R. eben nicht. Klar, Ausnahmen bestätigen die Regel; aber sich an Ausnahmen hochzuziehen, ist eben typisch für Sicherheits- und Gesetzesfanatiker.
    Und wenn Du Dir das, was ich geschrieben hatte, ordentlich durchgelesen hättest, wüßtest Du, daß ich nicht Leib und Leben (weder von mir noch von anderen) gefährdet habe.
    Nein, Gesetze sind nur allgemeine Regelungen. In Einzelfällen geht es immer auch gegen Gesetze. Stell Dir vor, Kraftfahrzeuge fahren mit Kraftstoff und nicht mit Fahrerlaubnis! Man kann also sehr wohl auch ohne Führerschein fahren (und wenn man es kann, gefährdet man dabei weder sich noch andere; es sind schon LKW-Fahrer nach Jahrzehnten Berufskraftfahren erwischt worden, die noch nie einen Führerschein hatten!); lediglich wenn man erwischt wird, geht man halt für bis zu ein Jahr in den Knast (und für Mord geht man lebenslänglich in den Knast; trotzdem werden immer wieder Morde begangen, weil sie von den Tätern für notwendig erachtet wurden und sie die Konsequenz als Risiko eingegangen sind). Egal.


    Wissen wir doch, das soo viele ohne ABE rumfahren weil sie der "Meinung" sind, Versicherungsschutz reicht und man kann sich die KBA mit ihren 27€ Verwaltungsgebühr sparen.

    Wie ja richtig festgestellt wurde, hat der Auszug aus der Betriebserlaubnis, den man mit sich führen muß (ansonsten gibt es ein klitzekleines Verwarnungsgeld, aber keine Punkte) nichts mit der Betriebserlaubnis als solches zu tun, die erlischt, wenn man irgendeine technische Veränderung vorgenommen hat und diese nicht eingetragen wurde.
    Wenn man den Wisch nicht hat oder nicht dabei hat, existiert trotzdem die Betriebserlaubnis (die ist in voller Länge irgendwo auf einem Amt hinterlegt). Und wenn man technisch nichts verändert hat, fährt man auch dann nicht ohne Betriebserlaubnis, wenn man keinen Auszug (das Papier) hat oder nicht dabei hat.


    __________________________________________________________

  • @ Schwabe: Siehst Du, da liegt der Hase im Pfeffer. Gesetzte sind keine allgemeinen Regelungen. Wo kommen wir denn hin wenn hier jeder Gesetze nach seinem eigenen Rechtsempfinden befolgt und nach Moral und Laune gehandelt wird????


    Und vielleicht solltest DU mal genauer lesen und vor allem mal beginnen zu verstehen. Gesetze regeln nicht den Einzelfall sondern legen allgemeingültig für alle fest. Du zählst da "positive" Ausnahmen auf. Aber Gesetze sind doch aus dem Grund da um die negativen Folgen zu verhindern oder zumindest zu mindern die ohne sie in grossem Maße auftreten würden.
    Du setzt Dich also über Gesetzte hinweg weil Du so vorsichtig fahren kannst, der sechszehnjährige Fahranfänger hat sich daran zu halten, ja? Wer beurteilt denn dann wann er das auch darf? Wenn er genug Übung hat? Aber vielleicht fühlt er sich ja nur sicher nach nem halben Jahr, ist es aber nicht? Vielleicht bildest Du Dir ja auch nur ein durch Deine Fahrweise etwas verhindern zu können? Den Richter interessiert das später nicht mehr. Leute die egoistischwerweise Andere gefährden gehören von der Strasse!!!
    Wenn Du mein Kind anfahren würdest - könntest Du keine Gnade erwarten und wärst froh wenn Dich jemand anderes vor MIR schützt.

    :tongue: auf nem vögelchen fahren, nich ma fliegen is schöner - sch... flugangst.



  • Hi,


    Ich werde Schwabe wohl vor dieser Selbstjustiz schützen, wenn es denn soweit sein soll.




    solong...

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