Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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  • chatsuechti
    Bist du sicher daß das Wilkür ist - oder vermutest du das nur? Kennst du den Ermessenspielraum den die Beamten haben? Ich gebe zu daß die Maßnahmen auch mir komisch vorkommen - aber sind sie deswegen rechtswidrig? Mein Verständnis ist daß die Beamten die Weiterfahrt ohne Versicherungsschutz verhindern mussten, da im Falle eines Unfalls sie dafür haftbar gemacht werden können. Kein Versicherungsschutz liegt vor, so habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Erlöschen der ABE durch Veränderungen am Fahrzeug.


    Marcus
    Es ist dabei völlig wurst ob du das Ritzel nur zum Einfahren getauscht hast oder die Karre halt serienmäßig 70kmh macht - 60 sind erlaubt. Wenn du abwärts mit Rückenwind und Heimweh 80 fahren könntest solltest du auf 60 runterbremsen oder dich nicht erwischen lassen... 8)

  • Naja ...


    Bei der Simmi kannst du schonmal 10% Toleranz dazurechnen (Das machen die Grün/weissen und Dekra-Typen auch)
    weil eben Windgebremst .


    Und durch vernünftiges Einfahren ist Durchaus "etwas" Mehrleistung drinne.
    Und nochmal :Wenn sie Wirklich Stino ist kann sie Bergab auch 75 Rennen ... können kann dir keiner !


    edit:
    Und wenn sie dich "Rausziehen" müssen SIE DIR Beweisen das DU was Gestrickt hast.
    Fertig aus.


    Marcus

    S50B2 in S51C Bauart -> 70 Km/h mit 50ccm ALMOT Zylli (non Tuning) ... Dreht sich Doof bis 8000 ... Stino E-Zündung
    Verbrauch : 2,6 L /100km


    Wers nicht glaubt kann mir gern hinterherfahren ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Neuinfiziert28 ()

  • Mensch wen juckt es das deine kleine ü 60 Fährt ? (OK. bei ner Überprüfung hättest du dich mit deinem Ritzel selbst abgeschossen. )
    wenn nix dran gemacht ist und sie 70 Fährt (lt. Tacho) dann ist das so.


    Die Kleine hat wie mein Vorredner schon Sagte, keinerlei Drossel oder so ,denn die bist DU ! (Windwiderstand ;) )
    Ausserdem ist selbst im Damaligen Werbevideo von 60 Km/h MIT 2 PERSONEN die Rede...


    Marcus


    Stimmt leider nicht so ganz.
    Die Gesetzeslage ist doch eindeutig:


    Zitat

    Kleikrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit


    Das heisst nicht dass wenn die Maschine original ist sie so schnell fahren darf wies geht, sondern eben nur 60 km/h + ca. 10% Toleranz.


    Der Besitzer hat ausserdem dafür Sorge zu tragen , dass diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.
    Das man einen original Motor heute auf mehr als 60 km/h bekommt ist aufgrund der technischen Weiterentwicklung nich so schwer. Seien es neue Kugellager oder Schmierstoffe.
    Rein rechtlich musst du deshalb trotzdem dafür sorgen dass sie nicht schneller fährt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kyle ()

  • Rein rechtlich musst du deshalb trotzdem dafür sorgen dass sie nicht schneller fährt.

    Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    (StVZO) definiert in § 30a eine durch die Bauart bestimmte
    Höchstgeschwindigkeit
    als „Geschwindigkeit, die von einem
    Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer
    Benutzung nicht überschritten werden kann.




    Wie willst du dafür sorge tragen, dass deine Simson genau 60 plus Toleranz fährt? Technische Veränderungen durchführen die die ABE zum Erlöschen bringen.???

  • Das Zauberwort in dem Beitrag hieß "Bergab"


    Und das man eine Simmi (Stino) auf nicht mehr als 70 Bekommt ist wohl klar.
    Und wenn sie nunmal soviel rennt isses so.


    Zudem der TO auch schrieb laut "Autotacho" also sind davon eh' 20% abzuziehen.
    Gibt ein Gerichtsurteil dazu ... weiss jetzt nur nicht wo das zu finden ist,reiche ich aber nach.


    Auf die Rolle kannst du eine Simme eh' nicht stellen (weil eben nicht Drehzahlbegrenzt)


    usw. usf.


    Marcus

    S50B2 in S51C Bauart -> 70 Km/h mit 50ccm ALMOT Zylli (non Tuning) ... Dreht sich Doof bis 8000 ... Stino E-Zündung
    Verbrauch : 2,6 L /100km


    Wers nicht glaubt kann mir gern hinterherfahren ;)

  • Zitat

    Wie willst du dafür sorge tragen, dass deine Simson genau 60 plus
    Toleranz fährt? Technische Veränderungen durchführen die die ABE zum
    Erlöschen bringen.???

    In dem ich spätestens bei 65kmh laut Tachonadel abbremse! 8)


    BTT
    Trotz Allem finde ich das einbehalten von Kennzeichen und Papieren ohne Quittung oder anderem Nachweis komisch. Deswegen ist der Rat zum Anwalt zu gehen genau richtig - egal was hier die "Rechtsgelehrten" mutmaßen. Auch wenn es Geld kostet.
    Die Frage die ich mir noch stellen würde wäre "Warum habe ich mir keine Quittung geben lassen?". Aber das hilft natürlich nur für das nächste Mal :D


    Hast du nicht einmal eine Bearbeitungsnummer oder so was bekommen?


  • Ich hab jetzt das richtige Zitat eingefügt von dir. Da steht nix von bergab.
    Und es gibt seit einiger Zeit schon Rollerprüfstände auf die auch eine Simson darf.
    Da wird dann der Luftwiderstand und eine 75kg schwere Person abgezogen.

  • hier möchte ich kurz einwerfen, dass es meiner meinung nach riesenbullshit ist, sich über verfahrensfehler aufregen zu wollen.
    bei deiner kontrolle haben die damen und herren dir doch angeboten, dass das fahrzeug aufgrund des verdachts einer nicht zulässigen höchstgeschwindigkeit zu einer überprüfung durch einen sachverständigen mitzunehmen. das hast du abgelehnt, weil du genau wusstest, dass dann dein größeres ritzel auffallen würde. alternativ wurde dir angeboten, zu unterschreiben, DASS du das moped getunt hast, damit DIR kosten erspart werden. es ist deutlich teurer, den abschlepper und den sachverständigen zu bezahlen, als dieses formblatt zu unterschreiben. insofern hast DU zugegeben, dass etwas an deiner schwalbe faul ist und DIR damit große kosten erspart.
    die polizei hat übrigens durchaus das recht, ein fahrzeug bei berechtigtem verdacht (z.b. wenn sie mit 80 hinter einem moped herfahren), selbiges stillzulegen und eine weiterfahrt zu unterbinden. das haben sie gemacht.
    gruß aus berlin

  • Ich hab jetzt das richtige Zitat eingefügt von dir. Da steht nix von bergab.
    Und es gibt seit einiger Zeit schon Rollerprüfstände auf die auch eine Simson darf.
    Da wird dann der Luftwiderstand und eine 75kg schwere Person abgezogen.

    Meine aussage bezog sich auf Beitrag 26 und dort steht "bergab" ... sorry da war ich etwas langsam beim schreiben,das edit betrifft nur den Letzten satz.


    Marcus

    S50B2 in S51C Bauart -> 70 Km/h mit 50ccm ALMOT Zylli (non Tuning) ... Dreht sich Doof bis 8000 ... Stino E-Zündung
    Verbrauch : 2,6 L /100km


    Wers nicht glaubt kann mir gern hinterherfahren ;)

  • ich kann mich noch gut an meine erste mofa erinnern , die hb ich gekauft , als sie bereits stillgelegt war .. das hiess umbauen auf ori und ab zum tüv damit .. die rannte damals im ori zustand (bis auf ne kleinere düse 45 km/h und der tüv onkel hat trotzdem den stempel druntergesetzt , das ich die abe wiederkriegte , also teilweise "quark" mit den 60 km/h.. da damals , wie es schon gesagt wurde , die 60 mit 2 personen und fahrtwinddrosselung stand der dinge waren...
    warum brauchste wohl mit der simmi nicht auf den rollenprüfstand fahren.. genau aus den gründen und wegen fehlender elektronischer drosselung !
    ausserdem was machste denn wenn dein auto in den papieren stehen hat 170 km/h höchstgeschwindigkeit??? fährste dann in die werkstatt ,wenn das ding 200 rennt und lässt dir bei modernen autos eine sperre einprogrammieren???


    @ fuffziger, ich habe keine willkür unterstellt , sondern wollte damit zum ausdruck bringen, dass hier verfahrensfehler vorliegen ! und das es so nicht angehen kann... ausserdem ist die abe eigentumsnachweis , also gebe ich denen doch nicht einfach so die papiere mit ohne das ich nen wisch von denen bekomme..
    angemerkt sei noch , das du bei einer verkehrskontrolle , nichtmal das fenster ganz öffnen musst, nen spalt zum unterhalten reicht und du brauchst denen nichtmal die ausweisppiere in die hand geben vorzeigen reicht, wenn die deine daten überprüfen wollen, sollen(müssen) die sich das aufschreiben. es sind deine dokumente/urkunden und die brauchst/darfst du nicht weggeben .


    ich kann dem threaderöffner nur raten , sich schnell nen anwalt zunehmen und auf die sofortige herausgabe seiner papiere zubestehen , ausserdem sollte er über eine dienstaufsichtsbeschwerde ernsthaft nachdenken und ggf mit der anwältin über den nutzungsausfall und entstande kosten reden und geltend machen!

    Overpowered...underbreaked...driven by a MANIAC


    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.


  • die polizei hat übrigens durchaus das recht, ein fahrzeug bei berechtigtem verdacht (z.b. wenn sie mit 80 hinter einem moped herfahren), selbiges stillzulegen und eine weiterfahrt zu unterbinden. das haben sie gemacht.
    gruß aus berlin


    eben nicht, es gibt gesonderte sachkunde nachweise für die polizsten , die dann etws mehr ahnung haben . aber stillegen geht nicht, nur erstmal die weiterfahrt untersagen , aber nicht durch einzug von kennzeichen und abe

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