Eventuell Willkür der Polizei, jetzt Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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  • Kleiner Tipp: Beim ADAC haste kostenlose Rechtsberatung, und bei 20 eus oder so im Jahr lohnt das allemal.


    Ansonsten ist auch nicht verkehrt nen guten Kontakt zu deiner Fahrschule zu halten, so mache ich das, und wenn ich mal was habe dann geh ick einfach dort hin und frage.


    LG Tony

  • Ich rufe morgen gleichmal eine Anwältin an! Mal sehen, was die dann sagen wird!
    Über den ADAC gibt es eine Rechtschutzversicherung?? Wusste ich noch gar nicht! Danke dir für den Tipp!!! :thumbup:

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • oh, habe ich wohl falsch verstanden!
    Denke, dass ich aber dann Mitglied beim ADAC sein muss! Und das bin ich ja noch nicht!

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:


  • Hätten sie jetzt einen Gutachter zum Ort des Geschehens kommen lassen und der Hätte festgestellt, dass ich etwas an meinem Fahrzeug geändert habe, was zu einer Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit geführt hat, würde ich ja nichts sagen!


    Aber dass sie einfach so, aus dem Verdahct raus, meine Schwalbe still legen, ist nicht fair!


    wieso nur aus verdacht??


    du hast doch zugegeben das deine schwalbe schneller als 60 läuft

  • sooooo mit ihren 80 können sie schonmal vergessen


    wenn sone aktionen, dann nur, wenn sie vorher alles kontrolliert und nachgemesseen haben an ihrem auto (selbst der luftdruck der reifen ist da wichtig) werden sie nicht gemacht haben, also nen ding fürn mülleimer ;)


    vor ort nie was unterschreiben :doofy:
    vorallen dingen nicht, wenn man nicht weiß was es ist


    sorry, aber allgemein haste dich bei der sache n bisschen glatt angestellt


    ne einfach frage nach der vorhandenen sachkundeprüfung des beamten o.ä. hätte da sicherlich einiges verkürzen können
    wenn die merken, daß du n bisschen ahnung hast und nicht wie kalle schwanzen morgens um halb 8e sich alles einreden lässt, dann hätten sie schon locker gelassen






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Kann auch nur immer raten, vor Ort am besten nix zugeben, beim zusenden des Stellungnahmebogens Aussage verweigern. Selbst Beschlagnahmen wie angedroht geht nicht nur weil die gerade so drauf sind, vor Ort mitteilen und schriftlich bestätigen lassen das Du damit nicht einverstanden bist. Bei Dir hat der Trick vorerst geklappt, haben wenig Stress/Arbeit mit Dir und ein Zugeständniss. Wobei selbst das für'n Arsch ist, wir reden hier von einem DDR-Fahrzeug, nix elektronische Drossel oder ähnliches. Hier zählt noch die Seriensreuung und Verarbeitungsqualität. Die 50'er Simson wurde nicht so konstruiert das sie max.60 fährt, sondern unter normalen Bedingungen mind.60Km/h !! Somit ist auch mehr zulässig, soweit technisch im originalen Rahmen. Somit würde ich das Schreiben abwarten und beim Anwalt beraten lassen. 1.Beratungsstunde ist bei vielen gratis, hast Du/deine Eltern nicht genug Kohle, kann man auch Rechtskostenbeihilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Wird festgestellt das du Einkommensmäßig unter einer bestimmten Grenze liegst, werden sämtliche Anwalt's- und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
    Viel Glück !

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Kann auch nur immer raten, vor Ort am besten nix zugeben, beim zusenden des Stellungnahmebogens Aussage verweigern. Selbst Beschlagnahmen wie angedroht geht nicht nur weil die gerade so drauf sind, vor Ort mitteilen und schriftlich bestätigen lassen das Du damit nicht einverstanden bist. Bei Dir hat der Trick vorerst geklappt, haben wenig Stress/Arbeit mit Dir und ein Zugeständniss. Wobei selbst das für'n Arsch ist, wir reden hier von einem DDR-Fahrzeug, nix elektronische Drossel oder ähnliches. Hier zählt noch die Seriensreuung und Verarbeitungsqualität. Die 50'er Simson wurde nicht so konstruiert das sie max.60 fährt, sondern unter normalen Bedingungen mind.60Km/h !! Somit ist auch mehr zulässig, soweit technisch im originalen Rahmen. Somit würde ich das Schreiben abwarten und beim Anwalt beraten lassen. 1.Beratungsstunde ist bei vielen gratis, hast Du/deine Eltern nicht genug Kohle, kann man auch Rechtskostenbeihilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Wird festgestellt das du Einkommensmäßig unter einer bestimmten Grenze liegst, werden sämtliche Anwalt's- und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.
    Viel Glück !

    Mensch wen juckt es das deine kleine ü 60 Fährt ? (OK. bei ner Überprüfung hättest du dich mit deinem Ritzel selbst abgeschossen. )
    wenn nix dran gemacht ist und sie 70 Fährt (lt. Tacho) dann ist das so.


    Die Kleine hat wie mein Vorredner schon Sagte, keinerlei Drossel oder so ,denn die bist DU ! (Windwiderstand ;) )
    Ausserdem ist selbst im Damaligen Werbevideo von 60 Km/h MIT 2 PERSONEN die Rede...


    Marcus

    S50B2 in S51C Bauart -> 70 Km/h mit 50ccm ALMOT Zylli (non Tuning) ... Dreht sich Doof bis 8000 ... Stino E-Zündung
    Verbrauch : 2,6 L /100km


    Wers nicht glaubt kann mir gern hinterherfahren ;)

  • Hi zusammen,
    ich verstehe die Richtung in die diese Diskussion geht nicht. Die Karre war nicht original (hast du selbst gechrieben), du warst zu schnell (haste hier auch gechrieben) und hast nur nen M-Lappen. Ich weiß ja nicht was ihr hier für ein Rechtsempfinden habt, aber ich denke die Rennleitung hat leider recht. Wenn man Scheiße baut sollte man dazu stehen und nicht wegen der Konsequenzen hier rumjammen. Außerdem - überlegmal die Rennleitung liest hier mit - dann haben sie es sogar schwarz auf weiß das deine Karre vergurkt war. Ich finde du kannst froh seine daß du nicht gleich auch noch deine Pappe abgeben musstest.
    Nichts für ungut... :)

  • Das hat mit dem Rechtsempfinden meinerseits nix zu tun , ich teile deine Meinung .


    Wenn die kleine STINO 65-70 rennt ,dann ist das so ,schrieb ich ja oben.
    Nur das er zum EINFAHREN ein größeres Ritzel drauf hatte um den Motor zu schonen (was aber unterm Strich dem SOZIUS-BETRIEB gleichkommt) und ihn dann auch noch die Rennleitung kassiert,naja shit happens.



    Marcus

    S50B2 in S51C Bauart -> 70 Km/h mit 50ccm ALMOT Zylli (non Tuning) ... Dreht sich Doof bis 8000 ... Stino E-Zündung
    Verbrauch : 2,6 L /100km


    Wers nicht glaubt kann mir gern hinterherfahren ;)

  • Hi zusammen,
    ich verstehe die Richtung in die diese Diskussion geht nicht. Die Karre war nicht original (hast du selbst gechrieben), du warst zu schnell (haste hier auch gechrieben) und hast nur nen M-Lappen. Ich weiß ja nicht was ihr hier für ein Rechtsempfinden habt, aber ich denke die Rennleitung hat leider recht. Wenn man Scheiße baut sollte man dazu stehen und nicht wegen der Konsequenzen hier rumjammen. Außerdem - überlegmal die Rennleitung liest hier mit - dann haben sie es sogar schwarz auf weiß das deine Karre vergurkt war. Ich finde du kannst froh seine daß du nicht gleich auch noch deine Pappe abgeben musstest.
    Nichts für ungut... :)


    es kann aber nicht angehen das unser rechtsstaat hier macht was er will !! auch die herrschaften müssen sich an geltene rechte halten. und das ist hier nunmal eindeutig nicht der fall.
    die können nicht einfach vor ort die papiere einziehen , sondern müssten das von einem staatlich anerkannten sachverständigen überprüfen lassen. sprich möpi sicherstellen und zum tüv bzw derka bringen lassen. ausserdem wo gibt es sowas kennzeichen und abe einziehen ohne das er was schriftliches hat??

    Overpowered...underbreaked...driven by a MANIAC


    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

  • - wo ist die amtliche Geschwindigkeitsmessung?


    - welche beweise wurden seitens der polizei gesichert? warum wurde das möp nicht beschlagnahmt und überprüft?


    - wo ist die unterschrift unter deiner aussage?


    - wo haben die dir die sicherstellung deines kennzeichens + papiere bestätigt?



    nimm dir einen anwalt. akteineinsicht fordern, herausgabe DEINES eigentums fordern.

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