echt schönes moped
blinker im lenker!
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Wie hast du denn diese weißen Linien auf dem Lack hinbekommen? Maskiert und dann gesprüht?
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erst weiß spritzen,dann abkleben,dann schwarz
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Moin
kann mich Wage an das Möp erinnern. Kannst ja trotzdem ne Bild einstellen denn die, die weiter weg wohnen waren auf den Touren warscheinlich nicht bei.Gruß Kev
*EDIT: Ach verdammt, hatte die zweite Seite nicht gelesen. Sorry.
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mit 10er bohrer doch des macht nix des mini loch
10er Loch und "mini"??? Ich würde maximal ein 6er Loch bohren, entgraten u das mit ner Tülle versehen, dass sich das Kabel nich aufscheuern kann.
Was die Stabilität anbelangt, nehm ich den KR-Lenker als Referenz. Dort isses genauso gelöst u der is auf der rechten Seite unten sogar noch aufgefräst, um den Gasschieber aufzunehmen. Trotz allem würd ich das Loch fürs Kabel so klein wie möglich halten, denn man sollte nur so wenige Material wie unbedingt notwendig zerstören
Ein 6er Loch is allemal schneller verschlossen als ein 8er oder 10er 
Gruss
Mutschy
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mutschy: seh ich genauso. erstmal 6er bohrung und schauen, ob es geht. und wenn nicht: schrittweise vergrößern. hätt ich auch so gemacht.
hab mir die letzten tage wieder viele gedanken über das projekt gemacht. und da ist mir glatt was eingefallen:
welche blinker könnte man denn verbauen ausser jetzt den klobigen schwalbe-blinkern. wobei die ovalen blinker auch nicht schlecht aussehen. gibt es blinker die über ne innendehnung montiert werden?stef
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gibt es blinker die über ne innendehnung montiert werden?
Das is ziemlich sinnfrei, denn wenn die Dehnung im Lenker sitzt, wie willst du den Strom zum Blinker kriegen? Per Funk?
Wäre mal nich uninteressant zu wissen, wie das bei "modernen" Lenkerendenblinkern (die alleine eh nur bis zum BJ irgendwann mitte der 80er legal sind) gelöst is. 
Gruss
Mutschy
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Mach dir mal nicht solchen Stress, bei alten DDR Mopeds schaut sowieso keiner richtig hin oder hat ne Ahnung von. Wenn werkmäßig 4 Blinker rangehören, musst du auch 4 Blinker dranlassen, alles andere ist Zufall und entscheidet derjenige der es eintragen soll.
Aber ich würd da nichts eintragen, das brauchst du garnicht.
Würde übrigens nicht auf Blinker hinten verzichten. Ist einfach besser und ich finde Blinker auch schön.
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mutschy: hast ne pn.
Custom-S51: die geschmäcker sind verschieden.
der gedanke ist: der lenker ist ja mit eines der breitesten stellen am zweirad. wenn ich es also hinkrieg (deswegen frage ich vorher und nicht wie manche hinterher) die blinker sauber in den lenkerenden einzubringen, ist das in meinen augen eine verkehrssichere sache, wo auch der tüv wahrscheinlich seinen segen geben würde. aber dies ist wieder spekulativ. ich hab jetzt viele posts und konnte mir einiges anhören(positiv wie negativ) und werde erst dann wieder berichten, wenn ich euch ein ergebnis oder neues präsentieren kann.
in diesem sinne..........
stef
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boah samurai kannst du dein moped hier im forum mal vorstellen?? ich finds einfach nur hamma mit den weißen linien und dem beinschild und die lampe und die kannister und einfach alles :a_grgrins:
MFG Pato

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Wenn werkmäßig 4 Blinker rangehören, musst du auch 4 Blinker dranlassen, alles andere ist Zufall und entscheidet derjenige der es eintragen soll.
Wenn man Lenkerendenblinker (die werksmäßig nicht dranwaren) eintragen läßt, gibt es eigentlich einen Zeitpunkt, nach dem das Weglassen der hinteren Blinker nicht mehr zulässig ist.
Bei Kfz mit Zulassung ist das die Erstzulassung 31.12.1986.
Denn am 1.1.1987 trat ein Gesetz in Kraft, das hintere Blinker an beweglichen Fahrzeugteilen nicht mehr zuläßt.
Bei Krädern, die vorher das erste Mal in Verkehr gekommen waren, kann man die hinteren Blinker weglassen, wenn Lenkerendenblinker eingetragen werden, - allerdings müssen die nach hinten zeigenden Gläser auch für hintere Blinker zugelassen sein. Das ist bei den Hella-Ochesenaugengläsern mit nationaler Prüfnummer und Schlangenlinie der Fall, auch bei Billig-Ochsenaugen von Polo oder Gericke, die nach vorne 11E und nach hinten 12E drauf haben (mit denen von Louis, wo auf beiden nur 11E steht, geht das nicht, weil die nur für vorne zugelassen sind).
Normalerweise wird das so ausgelegt, daß die Gabel beweglich ist (sonst könnte man nicht damit lenken), der Lenker auf dieser beweglichen Gabel befestigt und somit indirekt auch beweglich ist). Daher wird der Wegfall der hinteren Blinker bei Fahrzeugen, die nach dem 31.12.86 zum ersten Mal in Verkehr gekommen sind, i.d.R. nicht geduldet.
Aber genauso, wie es TÜV-er gibt, die den Wegfall der hinteren Blinker überhaupt nicht dulden wollen (in Bayern soll es soetwas geben), so gibt es auch welche, die das so auslegen, daß der Lenker fest auf der Gabelbrücke verschraubt und damit nicht beweglich ist, und die auch bei neueren Fahrzeugen Lenkerendenblinker samt Hinweis auf Wegfall der hinteren Blinker eintragen (bei denen vor dem 1.1.87 muß man den Wegfall nicht eintragen; denn "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden" bedeutet, daß alle Blinker an den Lenkerenden sind, auch die hinteren).Hier noch ein Dokument:

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