jo, bestell Dir einfach eine per Email beim KBA. Da steht alles drauf... Hab auch so eine ABE...
Duo
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Zitat
Original von AirWalker:
Darf ich eine Duo denn mit meinen zarten *gg* 16 Jahren fahren.. habe Führerschein M. Ich find die echt Klasse..vorallendingen weil ich dann weniger Wetterabhängig wäre.Da solltest Du mal beim KBA auf der Seite nachsehen, oder mal die Suche hier oder im Schwalbennest bequemen, ich habe mich nie darum gekümmert, welche Führerscheinklasse nötig wäre für ein Duo, da ich 1 und 2 habe, ist das für mich auch irrelevant, ich darf alles fahren, was auf deutschen Straßen zugelassen ist.
Schwalbenfahrer, ich werd mal suchen, wenn ich dann erscheine werde ich die Papiere mitbringen, kein Problem.
ansgrmpf: Die Papiere, die da gezeigt sind auf dem Bild sind eindeutig nicht für die Duo, laß Dich damit man besser nicht in einer Kontrolle erwischen, das könnte extrem unangenehm werden, höflich gesagt.
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...steht aber \"VEB Fahrzeugbau Brandis\" drin, das war doch das werk für duos, schwalben wurden nur in suhl gebaut...
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@Vierlaender: Wenn ich es richtig verstehe, dürfte man als nicht körperbehinderter Mensch das Duo eigentlich nicht fahren. Ich habe da mal so einen Wisch vom KBA bekommen, wo das so drinsteht.
Gruß
Eike -
@Elke, das ist nicht ganz richtig.
Fahren darf jeder einen Rollstuhl, wenn er die erforderliche Fahrerlaubnis hat, nur die sonderrechte, die Versehrten eingeräumt werden ( Steuerbefreiung, Sonderpakplätze, etc.) dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
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hm... aber so ein billigeres Versicherungsschild ist doch eine steuerliche Erleichterung....
Oder ist das nur deshalb billiger, weil Rollstuhlfahrer statistisch weniger Unfälle bauen? -
So, meine neue ABE vom KBA ist heute gekommen - und da steht vorne drauf \"Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kleinkraftrad\". Ich werds dann wohl auch als Kleinkraftrad sprich Mokick/Moped/Roller bis 60 km/h versichern. Bei der LVM ist mir gesagt worden, dass das versichern auf Krankenfahrstuhl nur dann möglich ist, wenn ich mit einem Behindertenausweis eine gehbehinderung vorweisen kann, sonst könnte es im Fall der Fälle zu Problemen kommen, es geht bei der Versicherung anscheinend darum, ob ich das Duo als Versehrtenfahrzeug benutze oder als bequemes Moped.
EikeKaefer: Genau der Zettel lag auch bei mir in dem Umschlag vom KBA, aber da mach ich mir nichts draus, schließlich haben die mir auf die ABE gedruckt, dass es ein Kleinkraftrad ist. Wenn ich mal angehalten werden sollte, bitte ich meinen Freund und Helfer mal um Aufklärung, aber ich bin sicher, dass ich mit Klasse B Führerschein auf der sicheren Seite bin.
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Zitat
Original von Schwalbenfahrer:
hm... aber so ein billigeres Versicherungsschild ist doch eine steuerliche Erleichterung....
Oder ist das nur deshalb billiger, weil Rollstuhlfahrer statistisch weniger Unfälle bauen?Mit Statiskiken kann man alles beweisen, Du weißt doch, 40% aller Unfälle werden von Alkoholisierten verursacht, was bedeutet, daß die nüchternen 60% wesentlich schlechter fahren, als die Betrunkenen.
Ergo bibamus!!!!
Ich weiß nicht, warm das günstiger ist, hab aber auch nicht gefragt, es einfach nur hingenommen und damit auch im Schadensfalle keine Schwierigkeiten gehabt.
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So, ich hab jetzt mal per e-mail bei der WGV angefragt, wie ich mein DUO versichern soll, damit ich im Schadensfall abgesichert bin. Bin mal gespannt, wass die mir zurückschreiben.
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Also, wenn es nach der freundlichen Versicherungsangestellten geht, soll ich mein DUO auf 45 km/h drosseln und als dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h versichern für 95 Ocken (nur Haftpflicht). Also so einen Quatsch hab ich noch nie gehört. :laugh:
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Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind.(Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1100)) -
hab heut och meine abe bekommen,


cool,

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