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  • hm... letztes Jahr hab ich das auch versucht, meinem Versicherungsfritzen zu erklären, der hat dann nochmal irgendwo angerufen und gemeint, es könne nur als Moped angemeldet werden... gibt es das denn nicht irgendwo schwarz auf weiß? so daß ich das dem Typen einfach auf den Tisch knallen kann?
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    http://www.schwalbenfahrer.de.vu

  • ich war ja auch bei mehrenen versicherungen!!!
    die wollten mir das auch nur als moped versichern.
    auch bei der huk wollte sie das erst als moped versichern aber ich habe wie bei denn anderen versicherungen auch gefragt ob das net billiger ist weil es ja ein krankenfahrstuhl ist und da hat sie in bissel genervt am pc nachgeschaut und siehe da es kostet ja nur 37 €.
    Das es da aber was schwarz auf weiß gibt weiß ich net ich denke sowas ist ja auch versicherungs abhängig. ?(
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    !!!THE REAL SIMSON!!!

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  • Im Onlinerechner von der HUK steht da was vom \"Krankenfahrstuhl (§18 (2) Nr. 5 StVZO) über 30 km/h Höchstgeschwindigkeit\".


    Und dieser Paragraph sieth genau das hier vor:


    motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite)


    Und danach geht das beim Duo nicht, es sei denn man hat dieses Einsitzige uralte Duo, aber unsere geliebten 4er, 4/1er und 4/2er sind leider zu breit, haben einen Sitz zu viel und einen Elektromotor zu wenig. Klar, ihr werdet sagen, das ist Erbsenzählerei, aber wass passiert, wenn die Versicherung so einen Vertrag abgeschlossen hat und nach dem Unfall sieht, dass das Duo 30 cm breiter als der Paragraph vorsieht, einen bequemen Sitzplatz mehr hat als der Schreibtischstuhl des Vertreters und der eingebaute Elektromotor bloß den Scheibenwischer antreibt?
    Welche Alternativen gibt es? Dreiräder bis 45 km/h? Dafür scheint mir mein Duo aber zu schnell zu sein...
    Moped/Mokick/Roller bis 60 km/h?

    Stinkt immer mies, selbst ohne Nennleistung.

  • Ihr braucht Euch keine Sorgen zu machen, vergeßt nicht, daß die Paragraphen für westdeutsche Fahrzeuge gelten, das Duo ist via Einigungsvertrag genauso wie die Schwalben bedacht worden!



    Also, da in den Papieren drinsteht, daß es ein Versehrtenfahrzeug ist, ist es eben ein Versehrtenfahrzeug Punkt!


    Und die zahlen auch bei den Versicherungsschildern eben nur die Versicherung, nicht den normalerweise darin enthaltenen Steueranteil, der fällt weg.


    Laßt Euch da nicht von den Versicherungen verarschen, die haben nur keine Lust, nachzusehen, weil das ja Arbeit wäre und kein großer Verdienst dafür winkt.


    Ich hab das am liebsten bei meinem Versicherungsheini gemacht, der hat dann Kaffee besorgt und wir haben das mit \'nem lütten Schnack mal so eben erledigt.


    Online geht das nicht wegenm der Sonderregelungen, die da greifen!


    Und das geht bei jeder Versicherung, die die Schilder hat! Naja, vieleicht nicht das mit dem Kaffee :biglaugh: aber das mit dem günstigen Preis sicher.


    Wenn Fragen sind, der Schwalbefahrer kann mich erreichen, dem kann ich gerne mal ein Versicherungspapiere-Muster gebnen, das muß Euer Versicherungsheini nur abschreiben.

  • paloma_negra: ja, coole sache, bist du beim nächsten Treffen denn da? Wär super, wenn Du da mal ne Kopie oder so mitbringen könntest. Dann könnte ich das auch einscannen und den Leuten, die das haben wollen per Mail schicken.

  • ansgrmpf: das was in Deiner ABE steht, stimmt ja nichtmal im Ansatz mit nem Duo überein... Ein duo hat ne Leermasse von 165Kilo. Wär ja nen Traum mit 85 Kilo...
    Sicher, daß die ABE original aus der DDR ist und auch genau für Dein Duo ausgestellt wurde?


    Es gab nämlich mal Blanko ABEs bei Ebay zu kaufen. Unter anderem von der KR51/1 S. Vielleicht hat da mal Dein Vorgänger zugeschlagen... das wäre dann nämlich nicht amtlich!

  • würde mich auch interessieren ob ich ein duo mit meinem M-lappen fahren darf.
    weil es gibt ja jetzt auch diesen quad führerschein, und ein duo hat ja nunmal auch definitiv mehr als 2 räder... !?!


    wäre echt interessant wenn da jemand ein paar 100% angaben über die \"legalität\" dieser sache hat... :)

  • Zitat


    Original von Schwalbenfahrer:
    ansgrmpf: das was in Deiner ABE steht, stimmt ja nichtmal im Ansatz mit nem Duo überein... Ein duo hat ne Leermasse von 165Kilo. Wär ja nen Traum mit 85 Kilo...
    Sicher, daß die ABE original aus der DDR ist und auch genau für Dein Duo ausgestellt wurde?


    Es gab nämlich mal Blanko ABEs bei Ebay zu kaufen. Unter anderem von der KR51/1 S. Vielleicht hat da mal Dein Vorgänger zugeschlagen... das wäre dann nämlich nicht amtlich!


    Genau das hat mich auch gewundert, am besten lasse ich mir mal ne West-ABE ausstellen, dafür hab ich unter FAQ auch schon was gefunden.Dann seh ich mal zu, dass mein Duo dann als Krankenfahrstuhl eingetragen wird. Zumindest steht als Halter der gleicht Typ auf der BE, der auch auf dem Berechtigungsschein steht, der auch in der Mappe bei dem Duo war.
    Laut Typenschild ist es auch 1986 gebaut.

    Stinkt immer mies, selbst ohne Nennleistung.

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