Versicherungsvergleich 2010

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  • Neue Kennzeichen ist dran, 6 min zu früh :huh:
    Habe bei dem Sturm gleich noch Windschutzscheibe und Kniedecke mit rein genommen ^^

  • Coffins, schäm dich ich ruf die Bullen, aber bei uns stürmt es auch, ich mach das Teil noch gar nicht ran steht eh noch unter der Plane...


    MAG
    Keine Ahnung, Verwarnungsgeld oder so, sehe ständig Autos, die haben ihre kennzeichen auch nicht dran, nur hinter der Windschutzscheibe, die hält auch keiner an. Mitm Moped mags anders sein, aber ist doch auch Wurst, die Zeit hat man schon, oder?:)

  • Ja, soll irgendein sehr geringes Verwarnungsgeld sein (hat hier irgendwo ´mal jemand geschrieben, der es bezahlen mußte).


    Meines habe ich gestern, bevor das Sauwetter anfing, noch angeschraubt, sodaß es nachher gleich wieder losgehen kann (zur Tankstelle, da montags vor 16:00 Uhr hier der Sprit am billigsten ist.


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  • So, neues Kennzeichen am Start..:D Werd gleich ranschrauben und dann gehts wieder in die neue Saison...:D :thumbup:

    Schnuppere Zweitaktduft, Amigo! 8)


    [quote=Xcessiv] Wer Tampons raucht und Binden klaut, der trinkt auch das was Sternburg braut. :puke:


    Der Fahrer freut sich, die Simme lacht, wieder nen Plasteroller plattgemacht..:thumbup:

  • ...so, neues Schild ist dran. Leider hat der lange Winter beim alten Kennzeichen sowie beim Rest vom Moped seine deutlichen Spuren hinterlassen:


  • Bin ja mal gespannt bis die ersten Jammerlappen hier posten, dass die Polizei ohne gültigen Versicherungsschutz anhielten und die sich hier erkundigen was sie machen können bzw. womit Sie zu rechnen haben.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • Damit mein Blutdruck bei der Frage nicht überstrapaziert wird hier schonmal die Antwort:


    1.
    Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.



    2. Wie wird das Verfahren weitergehen? Kommt ein Ermittlungsverfahren, fällt eine Geldstrafe an?
    Da es sich um einen Straftatbestand handelt, wird höchstwahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, so wird bei einer Ersttat sicherlich nur eine Geldstrafe verhängt werden.



    3.
    Gemäß § Anlage 13 (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem wird bei einem Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz unter 2.3 sechs Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_13_112.html



    Nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann es bei der Bewerbung um eine Fahrerlaubnis dann eine eingehendere Untersuchung (Gutachten) geben, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen.




    4. +5 Wenn Sie Halter des Fahrzeuges sind, dann haben Sie auch gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Wenn nun im Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, so werden Ihnen auch die entsprechenden Punkte eingetragen werden.


    6. Die Tilgungsfrist beträgt vorliegend fünf Jahre.

  • Was passiert eigentlich wenn man das Kennzeichen nicht anbaut, sondern nur mitnimmt ?
    Weil man z.b. morgen Früh unter Zeitdruck ist


    verwarngeld von 5€ und eventuell das untersagen der weiterfahrt


    Keine Ahnung, Verwarnungsgeld oder so, sehe ständig Autos, die haben ihre kennzeichen auch nicht dran, nur hinter der Windschutzscheibe, die hält auch keiner an. Mitm Moped mags anders sein, aber ist doch auch Wurst, die Zeit hat man schon, oder?:)


    das geht beim mopped nicht
    folgende begründung warum es beim auto funktioniert und beim mopped nicht :
    bei einem auto handelt es sich um ein Kennzeichen
    beim mopped nur um ein versicherungsschild
    da gibt es rechtlich den unterschied, daß ein versicherungskennzeichen fest am fahrzeug verbaut sein muss, dies gilt bei einer überführungsfahrt mit einem kennzeichen nicht (da reicht auch hinter die scheibe legen)


    hab ick nich verstanden und bin desswegen vor gericht gezogen, da ich es nicht einsah dafür geld zu bezahlen, da es ja doch gut sichtbar am rucksack angebracht war


    argumentation der richterin: na aber sie wollen doch nicht ihren rucksack versichern, oder doch?
    ich: na sie wollen doch auch nicht die anzeigentafel der tankstelle kaufen, wenn sie tanken, oder doch?


    Ja, soll irgendein sehr geringes Verwarnungsgeld sein (hat hier irgendwo ´mal jemand geschrieben, der es bezahlen mußte).


    ich :lookaround:
    wurde dann aber vor gericht eingestellt (siehe oben)


    ...so, neues Schild ist dran. Leider hat der lange Winter beim alten Kennzeichen sowie beim Rest vom Moped seine deutlichen Spuren hinterlassen:


    oh ja hab gestern auch nicht schlecht geguckt als ick meins abgebaut hab...





    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Bei meinem war es nicht so wild (habe ich schon weggeschmissen), obwohl ich bei jedem Wetter und jedem Salz gefahren bin.


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