So, neues Kennzeichen am Start..:D Werd gleich ranschrauben und dann gehts wieder in die neue Saison...:D ![]()
Versicherungsvergleich 2010
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Bin ja mal gespannt bis die ersten Jammerlappen hier posten, dass die Polizei ohne gültigen Versicherungsschutz anhielten und die sich hier erkundigen was sie machen können bzw. womit Sie zu rechnen haben.
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Damit mein Blutdruck bei der Frage nicht überstrapaziert wird hier schonmal die Antwort:
1.
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.2. Wie wird das Verfahren weitergehen? Kommt ein Ermittlungsverfahren, fällt eine Geldstrafe an?
Da es sich um einen Straftatbestand handelt, wird höchstwahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, so wird bei einer Ersttat sicherlich nur eine Geldstrafe verhängt werden.3.
Gemäß § Anlage 13 (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem wird bei einem Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz unter 2.3 sechs Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_13_112.html
Nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann es bei der Bewerbung um eine Fahrerlaubnis dann eine eingehendere Untersuchung (Gutachten) geben, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen.
4. +5 Wenn Sie Halter des Fahrzeuges sind, dann haben Sie auch gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Wenn nun im Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, so werden Ihnen auch die entsprechenden Punkte eingetragen werden.
6. Die Tilgungsfrist beträgt vorliegend fünf Jahre.
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Was passiert eigentlich wenn man das Kennzeichen nicht anbaut, sondern nur mitnimmt ?
Weil man z.b. morgen Früh unter Zeitdruck istverwarngeld von 5€ und eventuell das untersagen der weiterfahrt
Keine Ahnung, Verwarnungsgeld oder so, sehe ständig Autos, die haben ihre kennzeichen auch nicht dran, nur hinter der Windschutzscheibe, die hält auch keiner an. Mitm Moped mags anders sein, aber ist doch auch Wurst, die Zeit hat man schon, oder?:)
das geht beim mopped nicht
folgende begründung warum es beim auto funktioniert und beim mopped nicht :
bei einem auto handelt es sich um ein Kennzeichen
beim mopped nur um ein versicherungsschild
da gibt es rechtlich den unterschied, daß ein versicherungskennzeichen fest am fahrzeug verbaut sein muss, dies gilt bei einer überführungsfahrt mit einem kennzeichen nicht (da reicht auch hinter die scheibe legen)hab ick nich verstanden und bin desswegen vor gericht gezogen, da ich es nicht einsah dafür geld zu bezahlen, da es ja doch gut sichtbar am rucksack angebracht war
argumentation der richterin: na aber sie wollen doch nicht ihren rucksack versichern, oder doch?
ich: na sie wollen doch auch nicht die anzeigentafel der tankstelle kaufen, wenn sie tanken, oder doch?Ja, soll irgendein sehr geringes Verwarnungsgeld sein (hat hier irgendwo ´mal jemand geschrieben, der es bezahlen mußte).
ich
wurde dann aber vor gericht eingestellt (siehe oben)...so, neues Schild ist dran. Leider hat der lange Winter beim alten Kennzeichen sowie beim Rest vom Moped seine deutlichen Spuren hinterlassen:
oh ja hab gestern auch nicht schlecht geguckt als ick meins abgebaut hab...
Oi!
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Bei meinem war es nicht so wild (habe ich schon weggeschmissen), obwohl ich bei jedem Wetter und jedem Salz gefahren bin.
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ich bezahle pro schild 49€ bei der HUK
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Finde ich gut.

Damit sollten vorab alle Fragen geklärt sein.
Alles anzeigenDamit mein Blutdruck bei der Frage nicht überstrapaziert wird hier schonmal die Antwort:
1.
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.2. Wie wird das Verfahren weitergehen? Kommt ein Ermittlungsverfahren, fällt eine Geldstrafe an?
Da es sich um einen Straftatbestand handelt, wird höchstwahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, so wird bei einer Ersttat sicherlich nur eine Geldstrafe verhängt werden.3.
Gemäß § Anlage 13 (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem wird bei einem Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz unter 2.3 sechs Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_13_112.html
Nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann es bei der Bewerbung um eine Fahrerlaubnis dann eine eingehendere Untersuchung (Gutachten) geben, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen.
4. +5 Wenn Sie Halter des Fahrzeuges sind, dann haben Sie auch gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Wenn nun im Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, so werden Ihnen auch die entsprechenden Punkte eingetragen werden.
6. Die Tilgungsfrist beträgt vorliegend fünf Jahre.
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ich bin bei einer Polizeikontrolle ohne angehalten zu werden durchgekommen. Das Auto das hinter mir gehupt hat, weil ich nicht geblinkt hab beim abbiegen (denk ich mal) haben se gleich rausgenommen =D
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Donnerstag bei der WGV bestellt und heute erhalten wird dann gleich dran gepappt und dann gehts los
mal ne kleine runde drehn
gruß webo

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Hey es scheint übrigens so als ob man bei der WGV auch als 16 Jähriger ne S70 relativ billig versichern kann.
Ich komme da auf irgendwas zwischen 70 und 90 Euro.Stimmt das?
kann das mal jemand für einen Fahranfänger in der Probezeit ausrechnen?
Denn wenn das wirklich so billig ist, baue ich meine auf S70/S83 um.mfg
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hm ich komm da auch auf 78€

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