Aber wenn er den aus gesundheitlichen Gründen tragen muss, kann er ja auch nichts dafür. Wie Schwabe schon gesagt hat, früher sind die Leute auch ohne Helm gefahrn, aber heute würd ich das evtl. nur noch auf Nebenstraßen machen (mit der o.g. Helbefreiung), da man sonst auf grund des zu hohen Verkehrsaufkommens sich zu doll gefährdet...
Helm->wohin damit
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da man sonst auf grund des zu hohen Verkehrsaufkommens sich zu doll gefährdet...
Ich fahre fast nur hier in der Großstadt (auch auf der vielbefahrenen Stadtautobahn) - und das keineswegs zaghaft, sondern fetzig (manche würden sagen "kriminell"/"selbstmörderisch"). Gefährdet werde ich meist nur durch andere (die im Verkehr pennen). Mit meiner unbehelmten Birne hat das aber nichts zu tun. Mich hat´s auch schon mehrmals hingebretzelt (vor langer Zeit auch ´mal bei höherer Geschwindigkeit); doch außer ein paar Beulen, die rasch wieder weggehen, hat das meiner unbehelmten Birne keinen Schaden getan.
Die alltägliche Realität hat also nichts mit den Horrorsachen zu tun, mit denen den Leuten Angst gemacht wird. Soetwas gibt es zwar, aber eben sehr selten. Und die Chance, daß einen soetwas trifft, ist daher entsprechend winzig gering. Das hindert die Angstmacher aber nicht, damit ihre Propaganda zu verbreiten (nur wegen der Statistik der Politiker).___________________________________________________________
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Hallo Leute!
Was haltet ihr davon, wenn man sich eine Hecktasche zulegt, in der der Helm Platz hat?
Die Tasche wird mit einem Gurt unter dem Sitz befestigt, das Sitzbankschloß abgesperrt! In der Tasche hat der Helm Platz! Die Tasche ist mit mit einem Kleinem Schloß abzusperren!!
So ist der Helm sicher verstaut und es kann weder die Tasche, noch der Helm geklaut werden! 
Liebe Grüße Moni
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Naja, ich fahr immer mit nem Motorradhelm. Kein Jet oder Integral. Und wenn ich mein treues Gefährt am Vorderrad mit ner dicken Abus-Panzerkette absperre, wird der Helm da auch noch festgemacht. Einfach die Kette durchs feste Kinnteil gefädelt. Fazit: Mopped da, Helm da. Ist nur bei schlechtem Wetter nicht so ideal, weil das Visier ein Stück offen bleiben muß.... Da nimmt man den Kopfschutz dann gerne mit...
Das mit der Hecktasche ist gar keine so schlechte Idee........ -
was ist denn so schlimm daran 700g helmgedöns mit sich umher zu tragen
damals in der schule wurde er untern tisch gepackt und er war trocken und vor allen dingen zu dieser jahreszeit warm!
ich weiß nicht was ihr alle habt
habe noch von keinem gelesen, der am helm tragen gestorben istOi!
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Helm tragen kann aber auch nervig, störend oder unpassend sein.
Deshalb: Braincap

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Braincap
Ist aber seit dem neuen Gesetz (Ende 2005) illegal, auch wenn es von der Polizei immer noch geduldet wird (eigentlich 15 Euro Verwarnungsgeld, genau wie ganz ohne). Denn es ist nach den Kriterien der Gutachter, die im Streitfall darüber befinden müssen, kein "geeigneter" Schutzhelm.
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naja dann kann ich vom schutz her auch gleich ohne fahren^^
Oi!
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minimalen schutz bietet das schon

mein Nachbar ist Polizist und fährt grundsätzlich mit einem Braincap auf seiner chopper.
Deshalb dachte ich das ist legal.
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hab da noch was aufm rechner gefunden:
is im original von louisZitatAlles anzeigenFair geht vor - was Sie vor dem Erwerb eines Halbschalen-Helmes wissen sollten:
Auf Grund der derzeitigen, unbefriedigenden Rechts- und Sachlage kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob ein
Halbschalen-Helm im deutschen Straßenverkehr zulässig ist.
Der Hintergrund
Geregelt wird die Helmpflicht durch § 21a, Absatz 2 der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). In der Vergangenheit wurde hier ein
„amtlich genehmigter Schutzhelm“ gefordert, der der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zufolge der „ECE-Regelung Nr. 22“
entsprechen musste. Durch verschiedene Änderungs- und Ausnahme-Verordnungen wurde diese ECE-Regelung immer wieder
ausgesetzt. Fortan durften auch „...Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, verwendet
werden.“
Der aktuelle Stand
Am 22.12.2005 wurde §21a, Absatz 2 in der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie folgt
geändert:
“(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt
nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Die Formulierung „amtlich genehmigter Schutzhelm“ wurde also ersetzt. Es muss jetzt ein „geeigneter Schutzhelm“ sein.
Bau- oder Bundeswehrhelme gelten z. B. als nicht geeignet.
Doch es ist vom Gesetzgeber her nirgends definiert, was denn nun ein „geeigneter Schutzhelm“ ist.
Es fehlt somit eine klare, juristische Trennlinie zwischen geeignet und ungeeignet. So lange dies nicht geklärt ist, bleibt es eine
Interpretationssache, die dementsprechend unterschiedlich ausfällt. Es ist in der nahen Vergangenheit vorgekommen, dass Träger
von Halbschalen-Helmen bei Verkehrskontrollen mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt wurden, weil der Helm als „ungeeignet“
eingestuft wurde und somit ein „Fahren ohne Schutzhelm“ vorlag. Teils wird sich auf die alte DIN 4848 berufen, teils Gutachten
herangezogen, die in Anlehnung an die ausgesetzte ECE-Norm erstellt wurden.
Sofern gegen diese Bußgelder Widerspruch eingelegt und die Sache gerichtsanhängig wurde, so differierten auch die bisherigen
Urteilssprüche.
Unsere Meinung
Halbschalen-Helme existieren seit über 50 Jahren und erfreuen sich nach wie vor einer hohen Beliebtheit.
Dass ein Halbschalen-Helm nicht die gleiche Sicherheit bieten kann wie ein Integralhelm, liegt auf der Hand. Dass das Tragen
eines Halbschalen-Helmes von einigen Beamten aber dem „Fahren ohne Schutzhelm“ gleichgesetzt und mit einem Bußgeld
belegt wird, können wir nicht nachvollziehen.Wo vom Gesetzgeber keine Norm gefordert wird, kann zur Bußgeld-Begründung auch
keine herangezogen werden. Selbst in der teils bemühten DIN 4848 ist eine Abdeckung von Nacken- und Ohrenbereich nicht
zwingend vorgeschrieben (Punkt 4.2.2.: „... Der Helm kann mit einem Ohren- und/oder Nackenschutz versehen sein. ...“).
Fazit
Bis der Gesetzgeber eine klare Regelung vorgibt, muss zwangsläufig jeder für sich selbst entscheiden, ob er einen Halbschalen-
Helm zum Motorradfahren verwendet, oder nicht.
Quellen:
Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO), (BGBl. I 1990, S. 550)
Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 2481)
40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:
Siehe im Internet: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s3716.pdf
Die aktuelle Version des § 21a der StVO finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html
Diese Internetseite wird von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH erstellt.
Stand 4/06soviel dazu
Oi!
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also trag ich den weiter
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Hab auch noch ne Halbschale da, noch original, setzt ich auch im Sommer ab und zu mal auf, macht viel mehr Spaß zu fahrn!
Polizei hatte mich mal damit angehalten, aber nichts weiter dazu gesagt...
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