denkt doch mal nach: auch gesetze und verodnungen sind hierarchisch gestaffelt. es funktioniert nicht, dass eine verodnung ein bestehendes gesetz ausser kraft setzt...
nimm dir n anwalt und leg ihm zu seiner arbeitserleichterung den auszug ausm einigungsvertrag vor. ...evtl noch mit eikekäfer hier ausm forum in verbindung setzen und ne kopie von seinem urteil zuschicken lassen...
hier im forum praktiziert kein anwalt für verkehrsrecht... ![]()
Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Lieber S50 Schrauber,
sollte deine Tabelle, die du so aufgestellt hast stimmen, dann kannst du deine Simme wieder verkaufen oder hast du Klasse 1?
Denn alle Daten, die dort oben stehen, kannst du nicht erreichen, mit deinem Geburtsjahr 1973!
Somit würden aus diesem Forum ca 80% der Mitglieder ausfallen.
Lies das bitte nochmal durch und dann bezieh noch einmal stellung dazu!
Marko
-
& ne simmer is kein 7,5 tonner..
hab ich noch nie gehört mit dem fs datum.. & anscheinend is das denn bloß in bawü soO.. hier darf man jedenfals 60 fahren .mit dem lkw war als bespiel gedacht... nix anderes . und es ist nicht nur in bawü so. auch wir dürfen hier unsere 60km/h fahren. es gibt welche von der trachtengruppe die nehmen es sehr genau, andere, weil mit arbeit verbunden wiederum nicht. aber ich werde mich mal an unseren hausbullen wenden. der kann mir sicher mehr dazu sagen und ggf auch paragraphen nennen...
-
wenn du nichmal weqen der simmer angehalten wurdest ne?!
woher willst du das denn wissen?! nur weqen den paragraphen?! achso aber der eine besaqt ja wohl ganz klar das man damit 60 fahren darf.. & wenn du n paragraph bzw ne textstelle findest .. wo sich das mit den fs datum sich DIREKT auf die simmer bezieht.. den zeig sie mal.. -
das sagt geltende gesetzt dazu !Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion und die, welche vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren.
das heißt was auch immer das buch sagt ist falsch und die gesetzte gelten in der ganzen brd
-
das mit dem gewicht ist doch ganz einfach.
das fahren ohne führerschein geht auf die fev zurück
alles andere geht auf die stvzo zurückwenn man klasse C hätte (statt C1) isses nur noch erlöschen der betriebserlaubnis und überladung...also nur stvzo
wenn sie miteinander verknüpft wären gäbe es querverweise innerhalb der jeweiligen regelung. diese konnte ich bisher nicht finden.zu einer geschwindigkeit (ausgenommen geschwindkeiten bei best. beladung) steht in der stvzo allerdings absolut nixe drin.
es ist ja gerade so dass die fev teile der stvzo ersetzt (hat)
die stvzo regelt ausserdem doch nur welche fahrzeuge überhaupt am strassenverkehr teilnehmen dürfen. wenn dann müsste da drinstehen das simmen grundsätzlich nicht im straßenverkehr zugelassen sind...
die einschränkung was mit welchem führerschein gefahren werden darf geht über die fev und ggf die ergänzung über den einigungsvertrag... -
wenn ihr die paragraphen wissen wollt und der meinung seit, das fachleute mist schreiben oder irgendwelche fachbücher ausgerechnet ander stelle mist sind dann googlt mal nach. und übrigens, das eu-recht kann nicht nur in nationales recht umgesetzt werden, es muß in nationales recht umgesetzt werden....
wir können uns jetz auch noch darum streiten wenn wir wollen. es muss an sich umgesetzt werden, das is richtig. aber wenn sie es nicht machen gilt es trotzdem. somit besteht immer die möglichkeit es einfach nicht zu tun...ob man das jetzt als können oder müssen bezeichnet...ansichtssache...wohl eher eine soll-bestimmung

aber is ja auch egal jetz, gehma mal alle zusammen btt und versuchen den armen jung zu helfen

-
Alles anzeigen
Lieber S50 Schrauber,sollte deine Tabelle, die du so aufgestellt hast stimmen, dann kannst du deine Simme wieder verkaufen oder hast du Klasse 1?
Denn alle Daten, die dort oben stehen, kannst du nicht erreichen, mit deinem Geburtsjahr 1973!
Somit würden aus diesem Forum ca 80% der Mitglieder ausfallen.
Lies das bitte nochmal durch und dann bezieh noch einmal stellung dazu!
irrtum!!! erstens ist für uns das dick unterstrichene wichtig. das betrifft kleinkrafträder, wozu die summi definiert wird.
zweitens: meine summi ist 1976 erstmals in den verkehr gebracht worden und darf , wie im einigungsvertrag festgeschrieben, Bestandsschutz, 60km/h höchsgeschwindigkeit fahren
drittens: mein führerschein ist vom 16.04.1993! damit vor!!! 2002 erworben und somit darf ich dieses fahrzeug bewegen. so, wie sicher viele andere hier im forum auch.
also, lesen was da steht und nicht die großen mangt die kleinen bringen. denn die summi mit 50 ccm hat nicht mit leichtkrafträdern zutun. es sei es ist eine S70. also kennzeichenpflichtige fahrzeuge. so kommt nämlich dieses ganze durcheinander zustande.
-
Alles anzeigen
das mit dem gewicht ist doch ganz einfach.
das fahren ohne führerschein geht auf die fev zurück
alles andere geht auf die stvzo zurückwenn man klasse C hätte (statt C1) isses nur noch erlöschen der betriebserlaubnis und überladung...also nur stvzo
wenn sie miteinander verknüpft wären gäbe es querverweise innerhalb der jeweiligen regelung. diese konnte ich bisher nicht finden.zu einer geschwindigkeit (ausgenommen geschwindkeiten bei best. beladung) steht in der stvzo allerdings absolut nixe drin.
es ist ja gerade so dass die fev teile der stvzo ersetzt (hat)
die stvzo regelt ausserdem doch nur welche fahrzeuge überhaupt am strassenverkehr teilnehmen dürfen. wenn dann müsste da drinstehen das simmen grundsätzlich nicht im straßenverkehr zugelassen sind...
die einschränkung was mit welchem führerschein gefahren werden darf geht über die fev und ggf die ergänzung über den einigungsvertrag...
solangsam kommen wir der sache doch endlich näher. das mit den summis ist ja nach ehemalgem DDR-Recht via Bestandsschutz und einigungsvertrag geregelt. also dürfen sie auch nach stvzo am strassenverkehr teilnehmen. sogar mit 60 km/ h wenn vor 28.02.1992 erstmals im verkehr. und dennoch ist mit der geänderten stvzo ab 2002 einiges anders, genauso wie die summis nach 1.03.1992 neu im verkehr gebracht keine 60 km/h mehr laufen durften. das mit den 45 km/h ist ja wieder EU. vorher waren es wohl nur 40 km/h nach bundesdeutschem strickmuster.wie gesagt, ich werde mich mal an unserem betrieblichem hausbullen wenden und der kann mir dann sicher auch die dazu gehörigen paragraphen nennen.
-
@ s50-schrauber oh man du verbreitest hier ein ganz dummes gerücht lass dich doch einfach mal von uns belehren und nicht von irgendwelchen gesetzen die du da vertauchst
-
wenn es nur ein dummes gerücht wäre. dann wäre es schön. ich lasse mich gern eines besseren belehren. nur lag ich bis jetzt mit den gesetzesverständnis immer richtig. denn man muß sie mehrmals lesen um sie richtig zuverstehen. denn ein vertauschen kann ich mir in meinem job garnicht leisten. aber warten wir es ab, was unser amtlicher sagen wird. ich versuche morgen mal gleich kontakt auf zu nehmen. es hat sicher einen grund, warum die dem jungen die summi weggenommen haben. und ich vermute ersthaft, es liegt an seinem M....schein.
und nu gute nacht. brauch schon fast nicht mehr schlafen zu gehen.
-
das sagt geltende gesetzt dazu !Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion und die, welche vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren.
das heißt was auch immer das buch sagt ist falsch und die gesetzte gelten in der ganzen brd
das ist soweit korrekt. aber wenn du deinen führerschein erst 2002 gemacht hast, dann hast du zwar eine summi die 60 km/h fahren darf aber du darfst sie nicht fahren. da ist dir der führerschein im weg...
und was bringt dir dann deine schnelle summi??? ärger!!!! weil fahren ohne gültigen führerschein....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!