Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.

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  • hey layland,



    sei bitte vorsichtig. hier ist die frage von wann ist der fs!!! das mit der summi und 60km/h ist schon korrekt. das wissen die auch hier. simson strauch hat ja auch seine werkstatt hier und ist nicht unbekannt. aber ein kleiner tip für den piloten.... platsch. guter anwalt und sein geld wert.... klaus bässler in der europastrasse in nürtingen unter anderem verkehrsrechts - anwalt. sehr zu empfehlen.



    s50-schrauber

  • selbst wenn ihr meint, was fachleute schreiben, sei müll, bittesehr. dann sei es so. vorm richter ist das sicher kein müll. ich habs hinter mir. und ich habe böse bluten müssen. das grundproblem hier ist: eu-recht schlüpfergummigesetze made in FRA


    und das schlimmste! keine sau weiß bescheid und alle sappeln mit...


    ein herr erhard werner wird ganz sicher wissen, wo er was her hat. und er hat sich sicher nichts aus dem finger gesaugt. es ist das gleiche, mit den klasse 3 lkw fahrern, die angeblich auf einmal 12-tonner fahren dürfen, nur weil seit 1.01.1998 C1E bis 12tonnen gszg erlaubt sind. GESAMTZUGGEWICHT. das heißt, 7,49t mit anhänger bis max 12t ganzer zug. der witz: bis dahin 18,75t gesamtzuggewicht möglich. aber auch wieder 7,49t zugfahrzeug....


    ich habe im moment nicht die zeit im web zu googln um euch irgendwelche paragraphen nennen zu können. aber da ich bereits gebranntes kind bin und aus schaden klug wurde, habe ich euch das ganze zum verständnis auseinander genommen. es ist anzuwendendes deutsches recht sowie neuester fassung EU recht.

  • oh s50 schrauber....


    ich hab das ganze von meinem Anwalt/Bürgermeister überprüfen lassen und danach noch nen Stempel vom Landratsamt bekommen.....da geb ich mehr drauf als auf ne zeile in nem buch

  • selbst wenn ihr meint, was fachleute schreiben, sei müll, bittesehr. dann sei es so. vorm richter ist das sicher kein müll. ich habs hinter mir. und ich habe böse bluten müssen. das grundproblem hier ist: eu-recht schlüpfergummigesetze made in FRA


    und das schlimmste! keine sau weiß bescheid und alle sappeln mit...


    ich habe im moment nicht die zeit im web zu googln um euch irgendwelche paragraphen nennen zu können. aber da ich bereits gebranntes kind bin und aus schaden klug wurde, habe ich euch das ganze zum verständnis auseinander genommen. es ist anzuwendendes deutsches recht sowie neuester fassung EU recht.


    gibts im buch keine quellenangabe? falls nein: dann is das buch mist. jedenfalls an der stelle...


    und nochmal:es gibt kein EU-recht. es gibt nur beschlüsse der EU die in nationales recht überführt werden (können). insofern muss es da deutsche paragraphen geben die für uns gelten.
    wenn du aus den von diir genannten gründen verurteilt worden bist, dann steht das entsprechende gesetz in der urteilsbegründung. falls dem so ist: einfach nachschauen

  • hi lesmou



    doch leider, sie sind mit einander verknüpft. die fs-klasse sagt dir, was du nach stvzo fahren darfst und umgekehrt.... bewegst du dich obererhalb der rahmenbedingungen ist das fahren ohne führerschein.


    bestes beispiel, du fährst einen 7,49t - lkw, hat inder regel eine nutzlast von 2,5 bis 3 t . du tust nun aber , weil der chef es so will, 3,5 t laden, kommst nun auf ein gesamtgewicht von knapp acht tonnen. eine kontrolle hat dich gefischt... waage, ergibt 500kg überladung ...


    du bist dann dran wegen.... 500kg überladung ( weil chef es so will ist irrelevant und zählt nicht) erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeugs (ist mit stillsetzung verbunden)und zudem fahren ohne gültigen führerschein wenn du nur den führerschein klasse 3 bzw jetzt C1 hast.


    also, das eine ist mit dem anderen verknüpft.

  • Geb ich nichts drauf,


    wurde auch schon kontrolliert mitm Führerschein von 2004 und meiner Simme. Gerade vor 3 Wochen! Polizist wollte Versicherungsschein, ABE und Führerschein sehen und nach 1min durft ich weiterfahren. Hier in Berlin ist die Zeile aus deinem Buch noch nicht angekommen!


    Zitat

    es gibt nur beschlüsse der EU die in nationales recht überführt werden (können). insofern muss es da deutsche paragraphen geben die für uns gelten.


    Ist ziemlich einleuchtend...sonst bräuchten wir den Quatsch mit der EU-Verfassung ja gar nicht, denn erst der hebelt ja alle nationalen Gesetze aus sowie ich das verstanden hab. Und um den wird immernoch gerungen....

  • & ne simmer is kein 7,5 tonner..
    hab ich noch nie gehört mit dem fs datum.. & anscheinend is das denn bloß in bawü soO.. hier darf man jedenfals 60 fahren .

    Ich sag immer die Warheit sogar wenn ich lüge :a_bowing:

  • ich hab davon auch noch nix gehört

  • ick werd mal nen Bekannten von mir, den Bürobullen, fragen. Vielleicht kann der mir da weiterhelfen.

  • gibts im buch keine quellenangabe? falls nein: dann is das buch mist. jedenfalls an der stelle...


    und nochmal:es gibt kein EU-recht. es gibt nur beschlüsse der EU die in nationales recht überführt werden (können). insofern muss es da deutsche paragraphen geben die für uns gelten.
    wenn du aus den von diir genannten gründen verurteilt worden bist, dann steht das entsprechende gesetz in der urteilsbegründung. falls dem so ist: einfach nachschauen




    ich bin nicht in bezug auf meine summi verurteilt worden, sondern weil ich mit meinem lkw auf einer autobahnbedarfsumleitung an einem baum hängen geblieben bin, der ganz offensichtlich in den fahrbahn bereich hinein hing. leider war mein anwalt den ich zu dem zeitpunkt hatte zu dähmlich der stadt karlsruhe das nachzuweisen. mein jetziger anwalt hat mich gar vor den regreß der versicherung bewahrt. aber das hat mit den summis nichts zu tun.


    wenn ihr die paragraphen wissen wollt und der meinung seit, das fachleute mist schreiben oder irgendwelche fachbücher ausgerechnet ander stelle mist sind dann googlt mal nach. und übrigens, das eu-recht kann nicht nur in nationales recht umgesetzt werden, es muß in nationales recht umgesetzt werden....


    man sollt sich mal genauer damit befassen. ich muß es schon von berufswegen als berufskraftfahrer. oder meint ihr das wir umsonst schon wieder die schulbank drücken müssen??? auch wenn einem das gefühl beschleicht, es ist geldschneiderei!!!!

  • das sagt führscherschein stelle :


    Als Kleinkrafträder gelten auch
    - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
    - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    bzw gillt für ddr kleinkrafträder diese ausnahme bezug auf eignungsvertrag :


    Das Kleinkraftrad - Begriffsbestimmung

    Da die meisten der von Simson hergestellten Fahrzeuge heute unter diesen Begriff fallen, erstmal eine Definition, was denn nun ein “Kleinkraftrad” ist.


    Als Kleinkraftrad (Mokick, Moped, Roller) werden heute motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.


    Weiterhin zählen dazu Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Da auch in der DDR die 70 ccm Modelle S70 und SR80 sowie der Sperber (nur 50 ccm aber mit 75 km/h Höchstgeschwindigkeit) nicht mehr als Kleinkraftrad galten und als Motorrad angemeldet werden mußten, sind diese Modelle hiervon ausgeschlossen.
    Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.


    Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion und die, welche vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren.

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