Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.

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  • hallo jungs!




    macht mal bitte kurz eine atempause. hier ist auch die frage, wann hat unser bruchpilot seinen FS gemacht :search: . wenn dieser nach 2001, also ab 1.01.2002 gemacht wurde, dann darf er kein fahrzeug führen, das laut betriebserlaubnis mehr wie 45 km/h fährt :a_bowing: . also keine summi die vor 1992 in verkehr gebracht wurde...




    sorry, ich möchte euch nicht die illusion nehmen :g_nono: , aber auch das ist in der STVO drin. ggf könnt ihr dieses auch im buch "SIMSON RATGEBER" Tabelle Seite 16 oben nachlesen....


    mein FS ist von 1993 und meine summi von 1976 :dma_smile2: . bei mir wäre es dann tatsächlich schnittlauchwissen :dash: ....




    gruß S50-Schrauber

  • Cool, das würde heißen, ich bin bis vor n paar wochen illegal gefahren... Lies nochmal genau die Paragraphen. Wo steht das mit dem FS Datum? Gib mir nen Beleg, dann kann mans ja überprüfen.


    Sag mir den genauen Wortlaut der STVO!


    Und lies die betreffende Stelle im EInigungsvertrag. Da steht nix dergleichen drin. :a_zzblirre:

  • Ist mir jetzt aber echt neu, und in welchen Paragraph steht das, wenn ich mal so Fragen darf?


    Wenn ich nachdem gehe was ich bisher gelernt habe ist der Einigungsvertrag für die Simsonfahrer entscheident, weil die simson wie z.B. die s51 den Plastikrollern gelcih gestellt sind was sich auch aufs Führerscheinrecht auswirktt.


    file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/Martin%20H%C3%BCttich/Desktop/ar9wycqp_jpg.htm


    siehe den link.


    Ich sag mal so mir kanns ja egal sein weil ich den A mit dazu mache zum B :D

  • Wünsche gute Besserung. Dein Fall ähnelt meinen...Den Link haste ja schon bekommen. Ich warte nun erstmal ab, was die Staatsanwaltschaft sagt !!!


    Also, wenn das stimmt was S50-Schrauber geschrieben hat, dann hab ich wohl echt ein Problem.... :thumbdown:

  • Das stimmt nicht.....denn so um 2000 gab es sozusagen einen neuen vertrag der das regelt mit 60kmh und auch der besagt es darf mit m gefahren werden....da würden ja 60% der simmefahrer schwarz fahren :a_zzblirre:

  • Ja dann hätte ich auch ein Problem.
    Bei der ABE kann man doch davon ausgehen :
    //simsonforum.de/abe.pdf


    Und wenn selbst der Fahrlehrer meint dass das nicht mit dem Jahr zusammenhängt indem man den Führerschein macht...
    Das höre ich jetzt zum 1. mal 8|


    Aber jetzt heißt es erst mal abwarten.

  • Meine Fresse was für Vollidioten!
    Ich weiß schon warum ich aus BaWü geflüchtet bin! Immer groß die Fresse aufreißen -> von nichts eine Ahnung und dabei sowas von sich selber überzeugt... So sind se halt :a_zzblirre:


    Passieren wird dir überhaupt nichts!
    An deiner Stelle würde ich mir jeden Tag ein Taxi nehmen, egal wie klein die Strecke ist. Rechnungen aufheben und dann als Schadensersatz geltend machen.


    Wie dämlich sind die eigendlich, wenn die noch nicht mal eine ABE lesen können, geschweige dem einen Zusatz in dem Versicherungswisch, wo ja sogar anzukreuzen ist ob der Stuhl 60km/h läuft...


    Nenne mir doch mal bitte die Dienststelle von dem Bullen, ich ruf da mal an!


    Gruß
    Leyland

  • Sorry, es betrifft die STVZO.


    ... eine ausnahme bilden kleinkrafträder der DDR-produktion, die bis zum 28.02.1992 in den verkehr gebracht wurden. hier ist eine höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zulässig.....die höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt für alle fahrzeuge, die nach dem 1.01.2002 neu in den verkehr gebracht wurden. für früher in betrieb genommene fahrzeuge besteht bestandsschutz....




    jetzt zur tabelle....


    Klasse mind.alter zul. Vmax FS Kl EU


    leichtkrafträder 16 80 km/h 1B 1) A1


    18 unbegrenzt 1B 1) A1


    kleinkrafträder 16 45 km/h 4 3) M


    Mofa 15 25 km/h 5 2)




    erklärung fußnote:


    1) oder der PKW-FS wurde vor 1.04.1980 erworben


    2) wenn vor dem 1.01.1989 erworben. ansonsten prüfbescheinigung einer fahrschule.


    wer am 1.04.1985 bereits 15 jahre alt war, kann ein mofa ohne besondere erlaubnis nutzen


    3) ab 2002 erworbener führerschein nur für 45 km/h-fahrzeuge gültig




    sorry, aber das könnt ihr wie gesagt nachlesen im "SIMSON RATGEBER" seite 16 tabelle oben. wenn das der fall bei unserem bruchpiloten ist, dann war es fahren ohne führerschein und kostet ne menge asche. ich habe diese willkür in bawü hinter mir. nur paar tonnen größer. und da hilft auch keine dienstaufsichtsbeschwerde.




    gruß S50-schrauber


  • Gut dann fahr ich halt illegal :thumbup: und alle meine Freunde noch dazu. also bei uns hat sich noch niemand beschwert.
    Außerdem meinte mein Fahrlehrer, dass das alles im Rahmen ist(damals war ich noch unwissend :rolleyes: ), das ist jetzt knappe 2 jahre her.

    8) Alles eine Frage der Einstellung 8)


    "Manchmal ist die Frage nicht wieso?, sondern warum?." :lol:

  • bei meiner fahrschule haben sie für die fahrschüler der klasse M sogar ne schöne billard grüne schwalbe 8o also ist das mit dem gesetz ab 2001 oder wan das war völliger quatsch und nen kumpel von mir macht gerade bei ner anderen fahrschule die klasse M und da muss er seine eigene 50ccm karre mitbringen und mit was fährt er ??? richtig mit ner neu aufgebauten schwalbe :thumbup:

    All ihr Simsons im Himmel
    vergebt uns unsere Gashand
    so auch wir euch vergeben eure Ausfälle.
    Geheiligt werde deine Power
    deine Geschwindigkeit komme
    wie im Himmel
    so auch auf der Erde.

  • § 76 und der einigungsvertrag regeln das eigentlich recht eindeutig...
    wenn dann geb bitte eine genauen paragraphen an.
    klingt irgendwie nach EU-Führerschein-begründung und "wegen dem neuen EU-Recht" bei ebay. das einzige was mich interessiert sind deutsche gesetze und entsprechende paragraphen. es gibt weder ein altes, noch ein neues, noch überhaupt ein EU-Recht...narf!

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