Ihr aber auch nicht, es sei denn ihr seit weniger als 3
Zufällig vom Namensvetter
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verbaende01.htm
ZitatAlles anzeigen
Voraussetzung für einen "geschlossenen Verband" nach § 27 StVO ist
neben einer einheitlichen Kennzeichnung, dass die Fahrzeuge als eine
Zusammenfassung zueinander gehörender Glieder erkennbar sind. Hierfür
müssen die einzelnen Fahrzeuge zueinander einen so geringen Abstand
einhalten, dass sie den erforderlichen Sicherheitsabstand gerade
erreichen oder nur geringfügig überschreiten. ......
Da nichts gekennzeichnet ist wäre da also auch kein geschlossener Verband, sprich eine Kolonne.
Keine Kolonne, keine Sonderrechte, keine Genehmigung.
Man kann es aber auch kompliziert machen