S50N ohne Blinker - erlaubt oder nicht?

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  • Hallo zusammen,


    ich werde nun in Kürze mit meiner S50N durchstarten.
    Allerdings habe ich hier im Forum sehr wiedersprüchliches
    gelesen. Unter anderem zum Thema Blinker.


    Natürlich hat und bekommt die S50N keine Blinker. Darf
    ich nun ohne weiteres so fahren, oder muss ich mit vorher noch
    irgendwas besorgen?


    Ich danke vorab für Antworten.


    Gruß, Gregor.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • moin,


    iwie raff ich deine frage nicht so ganz^^...nat hat die s50n keine blinker und du kannst auch ruhig ohne blinker rumfahren..hat ja bestandschutz




  • bitte bitte bau auch keine blinker dran bitte bitte !


    mfg s50b2e

  • Nee, keine Angst. Wenn ich was umbaue nur in Richtung Originalzustand. ^^
    Obwohl... so ein konsavativer Wurstblinker... *grübel* :D


    Hier im Forum gibt es Beiträge, in denen behauptet wird ohne Blinker zu
    fahren wäre nicht zulässig. Drum' diese Frage.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • dann aber mit bierdosen halter am tank


    hast mal bild vom der s50 N

  • Ich mache am Wochenende noch mal welche. Aber hier im Forum sind schon welche von Sven, der sie aufgearbeitet hat.
    (Nick: simson2003)


    Ich bin stark am überlegen die Bowdenzüge mit grauem Gummi zu nehmen. Dann müsste wohl zum Ori-Zustand noch
    die Zündspule nach innen verlegt werden. Aber das ist mit (auf jeden Fall noch) zu fett um es selbst zu machen.
    Aber eine bis ins Detail original aussehende Maschiene wäre schon arg geil.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • wie ist das eigentlich bei den anderen mopeds (schwalbe, s51b ect) müssen an denen blinker dran sein? ich selbst hab natürlich welche an meiner schwalbe - is nur aus neugier!?

  • ja da müssen blinker dran sein sondst hast rennleitung am hals

  • Häh????


    Die S50N wurde ohne Blinker produziert und das ist im Typenblatt (beim KBA) so verankert. Durch den Bestandsschutz sind die Modelle S50N und S51N sowie andere original blinkerlose Simson-Modelle auch weiterhin ohne Blinker fahrbar. Da kann sich die Rennleitung auf den Kopf und wieder auf die Beine stellen...
    Weise die Rennleitung ansonsten freundlich darauf hin, dass dieses Modell original blinkerlos in der DDR produziert wurde und dass es unter den Bestandsschutz fällt und dass die originale Blinkerlosigkeit des S50N beim KBA erfragt werden kann.


    Wenn du Blinker anbauen möchtest, dann ist das dein guter Wille im Sinne der Verkehrssicherheit.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Danke, die Frage darf hiermit als abschließend beantwortet gewertet werden. ;)


    Ich wollte halt nur wegen diesem anderen Betrag auf Nummer Sicher gehen und
    lieber einmal mehr als einmal zu wenig fragen. Ich hab die Probezeit fast hinter mir
    und noch nicht einmal Ärger mit der Rennleitung gehabt. Damit bin ich auch ganz
    zufrieden. Ich hoffe als Zweiradfahrer ändert sich daran nichts. Ich weiß es nicht ganz
    genau aber ich hätte auch Befürchtungen, dass ich sonst berufliche Probleme bekommen
    könnte. Da habe ich eine ganz ander Führerscheinklasse.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

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