S50N ohne Blinker - erlaubt oder nicht?

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  • Häh????


    Die S50N wurde ohne Blinker produziert und das ist im Typenblatt (beim KBA) so verankert. Durch den Bestandsschutz sind die Modelle S50N und S51N sowie andere original blinkerlose Simson-Modelle auch weiterhin ohne Blinker fahrbar. Da kann sich die Rennleitung auf den Kopf und wieder auf die Beine stellen...
    Weise die Rennleitung ansonsten freundlich darauf hin, dass dieses Modell original blinkerlos in der DDR produziert wurde und dass es unter den Bestandsschutz fällt und dass die originale Blinkerlosigkeit des S50N beim KBA erfragt werden kann.


    Wenn du Blinker anbauen möchtest, dann ist das dein guter Wille im Sinne der Verkehrssicherheit.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Danke, die Frage darf hiermit als abschließend beantwortet gewertet werden. ;)


    Ich wollte halt nur wegen diesem anderen Betrag auf Nummer Sicher gehen und
    lieber einmal mehr als einmal zu wenig fragen. Ich hab die Probezeit fast hinter mir
    und noch nicht einmal Ärger mit der Rennleitung gehabt. Damit bin ich auch ganz
    zufrieden. Ich hoffe als Zweiradfahrer ändert sich daran nichts. Ich weiß es nicht ganz
    genau aber ich hätte auch Befürchtungen, dass ich sonst berufliche Probleme bekommen
    könnte. Da habe ich eine ganz ander Führerscheinklasse.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • ja stimmt man braucht keine Blinker bei einer S50N,S51N würden halt so gebaut, und sogar bei einen Anhängerbetrieb braucht man keine Blinker nur ein Rücklicht :thumbup:
    Mfg.Kenny106

  • ja stimmt man braucht keine Blinker bei einer S50N,S51N würden halt so gebaut, und sogar bei einen Anhängerbetrieb braucht man keine Blinker nur ein Rücklicht :thumbup:
    Mfg.Kenny106


    Dazu sagt der §54 StVZO

    Zitat

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
    ...
    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    ...


    Ich lese daraus, daß die Betriebserlaubnis auch beim Abbauen der Blinker nicht erlischt. Persönlich halte ich von erwähntem Abbauen aber nichts. :pinch:

    SCIO NE SCIO.

  • Hallo,
    A.Nunx-Lohß
    ich kann das nur sagen mit den Anhänger wie es in mein Simson Buch steht wie die Gesätze jetz aussehen naja :rolleyes:
    da muss man vieleicht bei der S50N,S51N die Blinker nachrüsten ?(
    Mfg.Kenny106

  • So kenn ich das aber auch schon seit Jaaaahren. 50'er müssen keine Blinker haben, ob Yamaha, Yin Cheng oder Simson. Das Gesetz ist alt und soweit ich weis noch aktuell. Anders sieht es aus wenn welche verbaut sind und diese nicht funktionieren. Hängt aber vom Ordnungshüter ab..... Stvzo besagt zumindest was dran ist muß auch funktionieren.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • So kenn ich das aber auch schon seit Jaaaahren. 50'er müssen keine Blinker haben, ob Yamaha, Yin Cheng oder Simson. Das Gesetz ist alt und soweit ich weis noch aktuell. Anders sieht es aus wenn welche verbaut sind und diese nicht funktionieren. Hängt aber vom Ordnungshüter ab..... Stvzo besagt zumindest was dran ist muß auch funktionieren.

    jap, da nützt weder runterdrehen der blinker, noch die ausrede "meine batterie hängt grad am ladegerät" was. was verbaut ist, muss auch funktionieren. ich schätz mal, ein polizist älteren semesters wird da eher ein auge zudrücken als ein übermotivierter "jungbulle" ;), mit einem verwarngeld und mängelschein muss man aber immer rechnen.


    beim anhänger ist das doch so, dass die beleuchtungseinrichtungen, die am zugfahrzeug verbaut sind, am anhänger wiederholt werden müssen, außer man hat ochsenaugenblinker, da diese nicht durch anhänger oder ladung verdeckt werden können... whatever :rolleyes:

  • ...da nützt weder runterdrehen der blinker, noch die ausrede "meine batterie hängt grad am ladegerät" was. was verbaut ist, muss auch funktionieren. ich schätz mal, ein polizist älteren semesters wird da eher ein auge zudrücken als ein übermotivierter "jungbulle" ;), mit einem verwarngeld und mängelschein muss man aber immer rechnen.

    Nicht ganz. Eine nicht sichtbare Beleuchtungseinrichtung gilt im deutschen Recht als nicht vorhanden, weswegen Bastler mit mehr Zusatzscheinwerfern als zulässig diese gern mit Kunststoffhauben abdecken. In unserem Falle kommen undurchsichtige Tüten zum Einsatz: Die Blinker sind nicht sichtbar, also nicht vorhanden. Damit kann man getrost mit kaputtem Blinker ein Ersatzbirnchen kaufen fahren. ;)


    beim anhänger ist das doch so, dass die beleuchtungseinrichtungen, die am zugfahrzeug verbaut sind, am anhänger wiederholt werden müssen, außer man hat ochsenaugenblinker, da diese nicht durch anhänger oder ladung verdeckt werden können... whatever :rolleyes:

    So war die DDR- Regelung, heute ist die Rechtslage etwas einfacher. Du solltest sie haben, hat Dein Hänger keine, who cares?


    Hallo,
    A.Nunx-Lohß
    ich kann das nur sagen mit den Anhänger wie es in mein Simson Buch steht wie die Gesätze jetz aussehen naja :rolleyes:
    da muss man vieleicht bei der S50N,S51N die Blinker nachrüsten ?(
    Mfg.Kenny106


    Ich hätte wohl den kompletten §54 posten sollen, denn wenn Du mein letztes Zitat daraus heraussuchst und dann die nächste Zeile liest, wird diese Frage eindeutig geklärt:


    Damit hat sich die Blinkerfrage am Hänger erledigt. Man braucht keine Blinker am Mopedhänger, sollte sie aber aus Gründen des guten Willens und der persönlichen Sicherheit haben.
    Tante Edit meint dazu:In meinen Auslassungen steht der Punkt (5)5.2., wo Blinker an Hängern hinter landwirtschaftsfahrzeugen nur dann weggelassen werden können, wenn die Blinker der Zugmaschine nicht verdeckt werden. Dieser Zusatz über das Verdecken der Blinker fehlt bei (5)5.3., interessiert uns also nicht. Egal, ob der Hänger die Blinker der S50/S51 verdeckt, es müssen keine Blinker am Hänger sein. Sind welche dran und sind sie nicht durch meine Tütenaktion unsichtbar, so müssen die Blinker lt. $54StVZOAbs. (6) auch funktionieren.

    SCIO NE SCIO.

    3 Mal editiert, zuletzt von A. Nunx- Lohß ()

  • wieder was gelernt :a_bowing:


    dass blinker unkenntlich machen reicht, hab ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher. runterdrehen ist noch kein unkenntlich machen, also tüte drüber :biglaugh:

  • wieder was gelernt :a_bowing:


    dass blinker unkenntlich machen reicht, hab ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher. runterdrehen ist noch kein unkenntlich machen, also tüte drüber :biglaugh:


    Nein, nicht unkenntlich machen, sondern aus dem Sichtfeld der(Un-)Ordnungsmacht verschwinden lassen. Den runtergedrehten Blinker erkennt der Büttel als solchen und stellt fest, daß da ein kaputter Blinker ist. In der Tüte wird aus einem Bauteil Ladung und Ladung darf nicht leuchten. :D Was lernen wir? Ist ein Blinker kaputt, alle Blinker undurchsichtig (Papier, Alufolie o.ä.) eintüten, denn Blinker müssen, wenn überhaupt, paarweise vorhanden sein.


    schreggl, Du hast zwar von der Vorgehensweise her recht :thumbup: , aber Tarnen und Täuschen reichen da nicht ganz. :huh: Deswegen meine erbsenzählerhafte Anmerkung.

    SCIO NE SCIO.

    Einmal editiert, zuletzt von A. Nunx- Lohß ()

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