ja stimmt man braucht keine Blinker bei einer S50N,S51N würden halt so gebaut, und sogar bei einen Anhängerbetrieb braucht man keine Blinker nur ein Rücklicht
Mfg.Kenny106
S50N ohne Blinker - erlaubt oder nicht?
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ja stimmt man braucht keine Blinker bei einer S50N,S51N würden halt so gebaut, und sogar bei einen Anhängerbetrieb braucht man keine Blinker nur ein Rücklicht
Mfg.Kenny106
Dazu sagt der §54 StVZOZitat(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
...
Ich lese daraus, daß die Betriebserlaubnis auch beim Abbauen der Blinker nicht erlischt. Persönlich halte ich von erwähntem Abbauen aber nichts.
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Hallo,
A.Nunx-Lohß
ich kann das nur sagen mit den Anhänger wie es in mein Simson Buch steht wie die Gesätze jetz aussehen naja
da muss man vieleicht bei der S50N,S51N die Blinker nachrüsten
Mfg.Kenny106 -
So kenn ich das aber auch schon seit Jaaaahren. 50'er müssen keine Blinker haben, ob Yamaha, Yin Cheng oder Simson. Das Gesetz ist alt und soweit ich weis noch aktuell. Anders sieht es aus wenn welche verbaut sind und diese nicht funktionieren. Hängt aber vom Ordnungshüter ab..... Stvzo besagt zumindest was dran ist muß auch funktionieren.
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So kenn ich das aber auch schon seit Jaaaahren. 50'er müssen keine Blinker haben, ob Yamaha, Yin Cheng oder Simson. Das Gesetz ist alt und soweit ich weis noch aktuell. Anders sieht es aus wenn welche verbaut sind und diese nicht funktionieren. Hängt aber vom Ordnungshüter ab..... Stvzo besagt zumindest was dran ist muß auch funktionieren.
jap, da nützt weder runterdrehen der blinker, noch die ausrede "meine batterie hängt grad am ladegerät" was. was verbaut ist, muss auch funktionieren. ich schätz mal, ein polizist älteren semesters wird da eher ein auge zudrücken als ein übermotivierter "jungbulle" ;), mit einem verwarngeld und mängelschein muss man aber immer rechnen.
beim anhänger ist das doch so, dass die beleuchtungseinrichtungen, die am zugfahrzeug verbaut sind, am anhänger wiederholt werden müssen, außer man hat ochsenaugenblinker, da diese nicht durch anhänger oder ladung verdeckt werden können... whatever

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...da nützt weder runterdrehen der blinker, noch die ausrede "meine batterie hängt grad am ladegerät" was. was verbaut ist, muss auch funktionieren. ich schätz mal, ein polizist älteren semesters wird da eher ein auge zudrücken als ein übermotivierter "jungbulle" ;), mit einem verwarngeld und mängelschein muss man aber immer rechnen.
Nicht ganz. Eine nicht sichtbare Beleuchtungseinrichtung gilt im deutschen Recht als nicht vorhanden, weswegen Bastler mit mehr Zusatzscheinwerfern als zulässig diese gern mit Kunststoffhauben abdecken. In unserem Falle kommen undurchsichtige Tüten zum Einsatz: Die Blinker sind nicht sichtbar, also nicht vorhanden. Damit kann man getrost mit kaputtem Blinker ein Ersatzbirnchen kaufen fahren.
beim anhänger ist das doch so, dass die beleuchtungseinrichtungen, die am zugfahrzeug verbaut sind, am anhänger wiederholt werden müssen, außer man hat ochsenaugenblinker, da diese nicht durch anhänger oder ladung verdeckt werden können... whatever
So war die DDR- Regelung, heute ist die Rechtslage etwas einfacher. Du solltest sie haben, hat Dein Hänger keine, who cares?
Hallo,
A.Nunx-Lohß
ich kann das nur sagen mit den Anhänger wie es in mein Simson Buch steht wie die Gesätze jetz aussehen naja
da muss man vieleicht bei der S50N,S51N die Blinker nachrüsten
Mfg.Kenny106
Ich hätte wohl den kompletten §54 posten sollen, denn wenn Du mein letztes Zitat daraus heraussuchst und dann die nächste Zeile liest, wird diese Frage eindeutig geklärt:ZitatAlles anzeigen(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
(5)4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
(5)5. folgenden Arten von Anhängern:
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(5)5.3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
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Damit hat sich die Blinkerfrage am Hänger erledigt. Man braucht keine Blinker am Mopedhänger, sollte sie aber aus Gründen des guten Willens und der persönlichen Sicherheit haben.
Tante Edit meint dazu:In meinen Auslassungen steht der Punkt (5)5.2., wo Blinker an Hängern hinter landwirtschaftsfahrzeugen nur dann weggelassen werden können, wenn die Blinker der Zugmaschine nicht verdeckt werden. Dieser Zusatz über das Verdecken der Blinker fehlt bei (5)5.3., interessiert uns also nicht. Egal, ob der Hänger die Blinker der S50/S51 verdeckt, es müssen keine Blinker am Hänger sein. Sind welche dran und sind sie nicht durch meine Tütenaktion unsichtbar, so müssen die Blinker lt. $54StVZOAbs. (6) auch funktionieren. -
wieder was gelernt

dass blinker unkenntlich machen reicht, hab ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher. runterdrehen ist noch kein unkenntlich machen, also tüte drüber

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wieder was gelernt

dass blinker unkenntlich machen reicht, hab ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher. runterdrehen ist noch kein unkenntlich machen, also tüte drüber

Nein, nicht unkenntlich machen, sondern aus dem Sichtfeld der(Un-)Ordnungsmacht verschwinden lassen. Den runtergedrehten Blinker erkennt der Büttel als solchen und stellt fest, daß da ein kaputter Blinker ist. In der Tüte wird aus einem Bauteil Ladung und Ladung darf nicht leuchten.
Was lernen wir? Ist ein Blinker kaputt, alle Blinker undurchsichtig (Papier, Alufolie o.ä.) eintüten, denn Blinker müssen, wenn überhaupt, paarweise vorhanden sein.schreggl, Du hast zwar von der Vorgehensweise her recht
, aber Tarnen und Täuschen reichen da nicht ganz.
Deswegen meine erbsenzählerhafte Anmerkung. -
Wegen der Innenliegenden Zündspule, könnte man die externe Zündspule nicht einfach in den Herzkasten verlegen oder gibt das Probleme mit der Kühlung ?
Noch ne kleine Frage zu den Blinker, ich hab ne S51 ohne Papiere gekauft von nem Typ ausm Dorf, waren zwar Blinker dran aber sehr ramponiert und naja auf dem Land auch nich wirklich nötig, auf dem Schulweg ist es zweimal empfohlen zu blinken (15km).
Auf dem Typenschild steht auch nur S51und kein B oder N dahinter, das teil is von 82.
Wie is das nu kann ich beim KBA neue Papiere für ne S51N bestellen oder wissen die anhand der Ramennummer ob B oder N ? -
1982 wurden so weit ich weiß keine S50N mehr hergestellt. Also musste wohl oder übel blinken.

Das mit der Zündspule ist eine gute Frage. Wüsste ich auch gerne. Mit der Kühlung das ist ja wohl der Grund warum es auf außenliegend geändert wurde.
Aber es ging ja auch... -
du kannst die zündspulenhalterung einfach anders verbauen, dann ist die zündspule unterm tank versteckt und keiner sieht sie, wurde auch bei einigen modellen so gehandhabt.
angaben auf typenschild und die, die du dem kba angibst müssen übereinstimmen...
wenn du dir den thread mal durchliest, wirst du feststellen, dass es gar nicht nötig ist, beim kba falsche angaben zu machen... -
Naja, das ist aber auch nicht original... *grübel*
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