1982 wurden so weit ich weiß keine S50N mehr hergestellt. Also musste wohl oder übel blinken.
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Paragraph 54
Absatz 5 : Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
Nummer 4 : Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
Absatz 6 : Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
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