S50N ohne Blinker - erlaubt oder nicht?

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  • 1982 wurden so weit ich weiß keine S50N mehr hergestellt. Also musste wohl oder übel blinken.


    Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Paragraph 54


    Absatz 5 : Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    Nummer 4 : Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    Absatz 6 : Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.


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  • Ey....ihr könnt einen auch verwirren. Kapiere jetzt gar nix mehr... ?( Bedeutet das jetzt, weder an unseren Mopeds noch an deren Anhängern müssen Blinker vorhanden sein oder greift da dann wieder nen anderer Paragraph? Ich hasse Recht....


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • soweit ich weiss müssen keine blinker an den mopeds (und mopedanhänger sein (wenn am zugfahrzeug aber welche sind müssen auch am hänger welche sein wenn die durch den hänger verdeckt werden)
    wenn welche dran sind müssen die auch funktionieren..
    einfach blinker nach unten drehen gilt nicht, wenn dann mit undurchsichtiger plastetüte o.ä. verdecken, dann gilts als ladung..

  • Naja...wir wollen das Rad ja nicht neu erfinden und alles beim Altem lassen. ;) S5xN dürfen ohne Blinker fahren und die anderen fahren mit Blinker. Beim Anhänger mit verdeckten Blinkern am Zugfahrzeug würde ich trotzdem Blinker verbauen.


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ey....ihr könnt einen auch verwirren. Kapiere jetzt gar nix mehr... ?( Bedeutet das jetzt, weder an unseren Mopeds noch an deren Anhängern müssen Blinker vorhanden sein oder greift da dann wieder nen anderer Paragraph? Ich hasse Recht....


    Genau so ist es.


    Leichtkrafträder (also heute auch 125er), Kleinkrafträder (also Mokicks wie die Simson) und Mofas usw. brauchen vom Gesetz her keine Blinker.
    Wenn man keine dran hat, kann man also nicht dafür "bestraft" werden.
    .
    Das Blöde ist nur, daß die Hersteller serienmäßig Blinker drangemacht haben, obwohl keine dran sein müssen.
    Und die Betriebserlaubnisse sind (mit den N-Ausnahmen bei der S) eben mit Blinker ausgestellt worden (nicht die Zettel, die der Besitzer hat, sondern die wirklichen auf dem Amt). Wenn die nun abgebaut werden, gelten die Betriebserlaubnisse nicht mehr.
    Bis zum 1.3.07 war das ein gravierender Verstoß, für den man mehr "bestraft" wurde als nur für das Fehlen von Blinkern (Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis). Inzwischen ist das zum Glück nur noch ein Bagatelldelikt.
    .
    Um wegen eines solchen Bagatelldeliktes "belangt" zu werden, muß eine Mehlmütze auf der Straße erst einmal wissen, daß das jeweilige Krad mit Blinkern ausgeliefert wurde.
    Bei Simson wissen das wohl einige Polizisten aus dem "Osten".
    Ansonsten aber hat die Antwort auf die Frage, warum man keine Blinker am Moped habe, immer zu lauten, daß gesetzlich (s.o.) keine vorgeschrieben sind und man deshalb eben auch keine dranhabe. Fertig.
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