@deadsky63
Na dann haste wohl bei der Fahrschule nicht ganz aufgepasst.
In der ABE für ne S51, S50 u.s.w. wirst Du nie eine finden, die serienmäßig einen E- Starter hatte.
Und jede Änderung zum Ursprungszustand mußt du in der rechtmäßigkeit nachweisen können. Also entweder ne Prüfabnahme mitnehmen ????
... denn die gabs noch nicht zu Ostzeiten., oder eben zum TÜV und eintragen lassen.
im Ernstfall könnte dies Erlöschen der ABE bedeuten. Also ein gefundenes Fressen für einen Grünen.