Duese
Du hast ja auch nicht ganz unrecht... Aber in unserem Raum gibt es leider sehr viele , die früher mal Simme gefahren sind. Und wenn die an ner S51 nen Starter sehen, dann werden die sofort neugierig.
Und nen Vollgutachten brauchste nicht. Aber wie schon gesagt.... Die ABE für das Einzelteil wirst Du nirgends bekommen ( die mußte aber nachweisen können...). Aber jeder TÜVer wird Dir das Teil in Deine Papiere eintragen, weil es eben serienmäßig an nem Simsonmoped dran war u.s.w.
Und ich hatte schon nen Prozess, weil ich die Blinker von ner S53 an nem SR50 dran hatte. Und nur, weil es nicht eingetragen war und der Bulle mal nen ABV war. Der hat sofort gesagt, daß die Teile nicht daran gehören u.s.w.
Der Abschleppwagen war auch sofort gerufen.
Dann kamen einige Sitzungen beim Anwalt und die entsprechende Vorverhandlung.
Also jeder, der sowas nicht will..... Eintragung.
kr51
Na streitest gerne ?
Darfst aber wieder selber denken.....
Worin unterscheiden sich denn dann der linke und der rechte Spiegel ?
wahrscheinlich nicht. Also warum sollte dann die ABE erlöschen ? Ist ja kein artfremdes Teil rangekommen. Zur S51N gehört nun mal mindestens der linke Spiegel. und wenn der rechte genauso aussieht....
Ist es jedoch nen Spiegel z.B. vom Trabbi, dann könntest Du evtl. Probleme bekommen.
Ich wüßte zumindest nicht, was ich dann so einem wüsten Polizisten erwiedern soll, wenn er mein Mop stillegen will.