Zitat
Original von -Robert-:
Leben Sie noch im Haushalt Ihrer Eltern und liegt Ihr Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind Ihre Rundfunkgeräte gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen dann nicht angemeldet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Geräte Ihrer Eltern angemeldet sind.
Hab ich doch gesagt ![]()