GEZ vertrag, Hilfe!!!

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  • Zitat


    Original von -Robert-:


    Leben Sie noch im Haushalt Ihrer Eltern und liegt Ihr Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind Ihre Rundfunkgeräte gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen dann nicht angemeldet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Geräte Ihrer Eltern angemeldet sind.



    Hab ich doch gesagt :a_bowing:

  • Bei uns kam die GEZ , ausgegeben haben die sich als \"NDR-Fernsehen\" ( is klar :rolleyes: )...


    Die wollten wissen für eine \"Umfrage\" wie viel Fernseher wir haben.


    Ich sagte 300... Danach kam ein freundliches \" Sie verlassen JETZT das Grundstück oder ich rufe die Polizei\" :biglaugh:


    Sone Ficker eh.

  • Zitat


    Original von Simson_S51-B:



    Hab ich doch gesagt :a_bowing:


    Nico, weißt du, wo diese Grenze liegt? Bei 254,00€ Brutto. Also ein Azubi, der so wenig verdient, der tut mir echt leid. :p

  • Zitat


    Original von HomerTuning:
    naja mal schauen, erstmal nen widerruf einlegen und dann mal schauen.



    Genau da liegt das Problem. Auf den GEZ Formularen ist keine Wiederrufsbelehrung also kannst du nach deutschem Gesetz nicht in den Wiederruf gehen!


    Nähere Informationen unter http://www.gez-abschaffen.de/

  • Zitat


    Nico, weißt du, wo diese Grenze liegt? Bei 254,00€ Brutto. Also ein Azubi, der so wenig verdient, der tut mir echt leid. :p



    Sei nicht so frech poss, sonst sage ich wo du deine Lehre absolvierst .... sowas tut man nicht

    Es ist fragwürdig hier zu leben (David Bowie)

  • ich dachte man kann von jeden vertrag innerhalb 2 wochen zurücktreten???


    hm, woher wollen die wissen ob in mein zimmer nen fernseher steht, weil das meine mutt gesagt hat??? ich glaube nicht.


    mein ihr ich hab chancen mit nem anwalt wenn die bei der gez nicht auf mein schreiben eingehen.


    wie gesagt, ich beharr darauf das vertrag nicht rechtskräftig ist wil ich ih nicht unterschrieben habe.


    so, achja, wegen ausbildung, ich fnag dieses jahr eine an aber 254 €?
    ne, da verdien ich weitaus mehr.


    hm


    na denn


    mfg maik

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Ihr geh davon aus, das ein Vertrag mit der GEZ vergleichbar mit einem Kaufvertrag, nem Abo oä ist. Dem ist aber nicht so. Normalerweise kauft man was oder beantragt ne Leistung, unterschreibt einen Vertrag und zahltdann. Anders bei der GEZ. Man geht davon aus, das heute jeder einen Fernseher hat. Und jedermit eigenem Einkommen muß dafür zahlen. Dabei ist es völlig Wurscht ob man die Leistungen der öffentlich rechtlichen Sender nutzt (man könnte ja auch nur private schauen) oder nicht, allein die theoretische Möglichkeit deren Angebot nutzen zu können reicht, um zahlen zu müssen.


    Hat man wirklich keinen Fernseher, kann also auch nicht theoretisch deren Angebot nutzen, liegt die Beweislast bei einem selbst. Und nu beweis mal das du keinen fernseher hast - ne Quittung darüber das man nie einen gekauft oder geschenkt bekommen hat gibts nunmal nicht.


    Genau das ist doch das Problem mit der GEZ - man kommt nicht drumrum, auch wenn man die Sender garnicht schauen will.


    Es gab in der Vergangenheit Fälle, da heben Leute den Empfangsteil ihres Autoradios kaputt gemacht - ohne Erfolg, Radio drin dann muß man zahlen.


    Darum ist ja auch im Gespräch, GEZ für jeden Computer zahlen zu müssen - egal ob Internetzugang, TV-Karte oder sonstwas drin ist. Mit nem Computer kann man Fernsehen und fertig.


    Anders bei Pay-TV, was ja eigentlich sowas ähnliches ist. Aber da gelten plötzlich ganz andere Regeln, da muß der Anbiter sorge tragen, das nur der schauen kann der will und auch dafür zahlt. Und von solchen Verträgen kann man auch zurücktreten, kündigen etc.


    Zweierlei Maß? Na klar, das ist doch das Problem....


    Chrom

  • Homer: Ich würde mit folgender Begründung versuchen, aus der Sache wieder raus zu kommen: Der Fernseher gehört einem Kumpel von Dir und er steht jetzt schon seit einem Monat oder so in Deinem Zimmer, da ihr da hin und wieder ein paar Videospiele gezockt habt. Mitlerweile ist der Fernseher aber wieder bei Deinem Kumpel und so hast Du nun keinen Zugang mehr zu einem Rundfunkgerät.
    Das ganze dann per Einschreiben mit Rückschreiben hinschicken.
    Für einen Monat kannste dann meinetwegen die Rechnung zahlen und dann aus dem Vertrag austreten.


    Bischen Naiv gedacht, aber ich würds einfach mal so probieren. Dann einfach hart bleiben, wenn die Mahnungen schicken.


    vielleicht klappts ja dann :b_wink:

  • Zitat

    ich dachte man kann von jeden vertrag innerhalb 2 wochen zurücktreten???


    Das ist eben gerade das Fernabsatzgesetz, da dürfte aber der Vertragsschluß mit der GEZ nicht reinfallen.
    2 Wochen stimmt im Übrigen auch nur bedingt(papierene Widerrufsbelehrung bei Kauf der Ware), eigentlich wenigstens 1 Monat(papierene Widerrufsbelehrung bei Erhalt der Ware), ansonsten sogar 6 Monate (keine Widerrufsbelehrung in papierener Textform).


    Deswegen sind auch grob 60% der Ebay-Verkäufer AGB hinfällig, sowie die AGBs jeder Menge Online Shops.


    Wenn ich mich recht entsinne gilt, das bei einer inhaltlichen Verletzung des BGB die ganze AGB hinfällig wird, mit anderen Worten - gewerbliche Ebayhändler beißen bei Nichtbenehmen bei mir nur auf Granit.


    GEZ ist aber absoluter Wilder Westen, da wird mit allen Tricks gespielt - wie gesagt schon die Datenbeschaffung beim Einwohnermeldeamt ist äh naja (Datenschutz etc.)

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