Das ein 60er illegal ist, ist doch auch richtig sag ich was anderes ich sage bloß das man den Unterschied nicht sieht. ![]()
70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen
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Du hast Recht, man sieht es von außen nicht. Es sollte auch nur ein Denkanstoß sein, fur was man im Falle eines Unfalls arbeiten geht.
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So mal nebenbei: Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist die Regress-Forderung einer Versicherung ungeachtet der strafrechtlichen Seite auf 5000 Euro begrenzt...
Kann jemand das (sachlich) widerlegen?
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auch wenn dem so wäre...
was kostet ein A-Schein mit 150er ETZ?
Noch nicht mal die Hälfte! -
Ok, genau solche Binsenweisheiten wollte ich eben nicht. Egal. Wenn ich nen Motorrad für Arme fahren will mach ich das - ich will aber nen Roller fahren!
Einzig zu diskutieren wäre ob man den Strafbestand \"Fahren ohne Führerschein\" damit vermeiden kann dass man nen Motorradführerschein macht.
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lies mal hier weiter, ist auch ne interessante Diskussion zum Thema.
http://www.pagenstecher.de/Tec…mit-entdrosseltem-Ro.html
Und die ETZ ist trotz Steuerpflicht in der Versicherung günstiger als ne Simme mit 50 Kubikzentimetern.
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Ja und? Hast du den Thread auch gelesen?
Nur weil der TE falsch \"übersetzt\" ändert sich die Rechtslage nicht. Da steht: Werde ich bei einer Kontrolle von der Polizei entwischt kann meine Versicherung mir kündigen und ich hab nen Problem. Das impliziert jedoch nicht dass die Versicherung im Schadenfall bei bestehender Versicherung (zum Zeitpunkt des Unfalls) leistungsfrei ist.
5000€ Regress im Mofapower-Board
Und noch mal: Ich möchte keine ETZ fahren - wenn Motorrad dann was richtiges... Ich fahr ne Schwalbe nicht weil ich ne arme Sau bin sondern weil ich es schön finde...
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Du begehst dann gleich mehrere Delikte auf einmal:
1) Fahren ohne Füherschein
2) Führen eines nicht zugelassenen Kfz
3) Führen eines nicht versicherten KfzDas Moped wird beschlagnamt gemäß StPO und einem amtlichen Prüfer / Gutachter vorgestellt.
Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird. der Erlös wird der Landeskasse zugeführt. Du zahlst die Standgebühren, den Gutachter, alle anderen verfahrenskosten und darauf kommen dann noch die Strafen vom gericht. Achso - Deine Rechtsanwalt musst Du ja auch noch löhnen.
Zudem eine Sperre im Führerscheinregister und die Flappen fürs Möp ist auch weg.
Also - lohnt nicht. Fahr das Teil im ungetunten Zustand!
:_sword: -
aaaaaaaaaaha.....
und wie ist das jetzt wenn ich den 125er schein habe und mit einem 90er rumfahre?
wobei ich schon öfter angehalten wurde und die polizei nix gesagt hat xD
die haben nur licht usw. kontrolliert..... ich war immer freundlich und die haben mich wieder fahren lassen.....\"der ton macht die musik\" oder wie war der spruch? -
samasaphan
Das Fahreug wird nicht beschlagnahmt, solange keine Teile dran sind, die eindeutig einem Diebstahl zugeordnet werden können. Wir sind schliesslich in Deutschland, nich irgendwo in der Wüste. Man bekommt ne/n sehr ausführliche/n Mägelkarte/Mängelschein und ne Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen vorzuführen. Daher isses immer ratsam, die Teile für nen \"Rückbau auf Legal\" liegen zu haben.Tuning is immer illegal, vollkommen wurscht, ob \"nur\" n stino 60er oder n BB3. Die BE erlischt u mindestens \"Fahren ohne Betriebserlaubnis\" u \"Fahren ohne Versicherungsschutz\" sind die Folgen.
Ich freu mich schon, wenn mich mal ein Cop fragt, ob mein Möp irgendwie getunt is. Dann gibts ne schöne Antwort: \"Klar, n Boxer aus ner 77er Gummikuh. Der is aber gut getarnt, wie man sieht\"

FeliXXX:
Der Tatbestand \"Fahren ohne Führerschein\" fiele bei dir flach, blieben aber immernoch \"Fahren ohne Versicherungsschutz\" und \"Fahren ohne Betriebserlaubnis\". Das reicht vollkommen, um sich das Leben zu versauen.Gruss
Mutschy
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leben versauen? ich glaube da übertreibst du bisl

und ich glaube auch ni das die das ding beschlagnahmen.... ich denk mal eher das die betriebserlaubnis erlischt und das wars..... zumindest in meiner gegend hab ich noch nich gehört das die polizei ein moped beschlagnahmt hat außer wenn es geklaut war

mh aso hier rückbau? naja ich hab eine s51 mit lauter umbau teilen bzw. sachen wie tank von einer s53 und lauter so ein zeug tomaselli lenker usw. andere blinker uvm. isn supermoto-umbau..... die können doch eig. ni verlangen den orig. lenker drauf zu bauen wenn der neue eingetragen ist oder doch? und wie siehts mit der hochgebogenen sitzbank usw. aus? ich lasse gerade neue papiere machen also neue betriebserlaubnis wo alles eingetragen ist...... da können die doch nix mehr sagen oder? ni das ich alles wieder umbauen muss :eek: weil ehhh orig. teile habsch gar keine mehr

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bilder sind schon bisl älter da war der motor usw. noch ni drin.....
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der hochgezogene Obergurt ist nicht zulässig und auch nicht eintragungsfähig
wenn der Lenker abgenommen ist, kriegst du wegen dem ja keinen Mängelschein
ebensolches gilt für STVO gerechte Rückspiegel und Blinker und andere Beleuchtungseinrichtungen
nur alles was sonst noch so ist muss zurück gebaut werden
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