70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen
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bei mir im Landkreis hat die Polizei sich einen mobilen Geschwindigkeitstester angeschafft auf den jeder Roller raufgestellt werden kann, dann heißt es Vollgas.
Was ist nun falls eine ungetunte simson darauf mit 70 KM/h abgeht oder die mit 53,9 ccm³noch schneller? Eigentlich hat man ja nichts illegal verändert, trotzdem wäre das zu schnell.
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Das lässt sich aber immernoch mit der \"Serienstreuung\" erklären. Und mehr Hubraum heisst nich zwangsweise mehr Drehzahl u damit eine höhere vmax. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gilt auch nur mit maximaler Zuladung auf ebener Strecke mit leichtem Gegenwind, ein Übertreffen der 60 km/h im unbeladenen Zustand is somit ziemlich wahrscheinlich.
Nochwas: Niemand wird gezwungen, immer Vollgas zu geben

Gruss
Mutschy
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Abääää aufn Rollbrett löppt die Simme sehr viel schneller als in wirklichkeit , weil das Rollbrett ja für die Eimer gebaut ist, die bei 45 an nen ANschlag laufen
und da die Simme ja ( wie 10000mal erwähnt ) nur durch Wind und Gewicht des Fahrers gedrosselt wird....is des blödsinn die druff zu stellen
Aber das einzige Problem, was ich hier mit den Beamten immer hab ist 60kmh und M.... solln mal lernen die Leute die


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Ich Frage mich immer woher ihr die Angst vor der Polizei habt.
Bei solchen Dingen sollte man das Augenmerk auf die Versicherung legen.\"Ihr nehmt jemanden die Vorfahrt, der weicht aus und fährt in den Gegenverkehr mit Todesfolge.\"
Da bist du schnell deinen Versicherungsschutz los, und die Gutachter der Versicherung wissen genau worauf sie schauen müssen; und dann wir eine 6stellige Versicherungssumme schnell verweigert.
Also man sollte sich für illegales Tuning im öffentlichen Straßenverkehr lieber 1mio Euro zurücklegen...
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aaaaaaaaalso egal wie viele punkte (ob nun 2 oder 7 is ja nun egal)
wie kann man jemanden punkte geben, obwohl er keinen führerschein hat

is dat mit dem führerscheinrecht nich eh schwachsinnig
bin extra mit fahrrad gefahren, weil ick wat süffeln wollte, werde angehalten und bekomme punkte.
kommentar vom schnittlauch : hätten die 15 km ja auch laufen können
idiotenverein
O!
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Sternburg-Export hat recht. Selbst wenn Du dein Fahrzeug besoffen schiebst, dann führst Du rein rechtlich gesehen ein Fahrzeug. Du darfst noch nicht einmal besoffen Dein Fahrrad schieben. Ist das geil !
Ein Freund von mir hatte von der Polizei gnädigerweise nur eine mündliche Verwarnung bekommen. Er musste sein Fahrrad anschließen und durfte weiter nach Hause gehen. :smokin:Was mich aber mal interessiert, wie hoch ist den die Strafe für die Steuerhinterziehung? Ab 70 cm³ muß man doch Steuern zahlen.
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nein, steuern musst du nur ab 126ccm zahlen. (selbst 125er sind steuerfrei)
also mitm 130er isses steuerhinterziehung -
Zitata vom ADAC
ZitatMotorisierte Zweiräder: Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum (gilt seit 1955 unverändert). Nach § 18 StVZO sind Leichtkrafträder mit Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³ zulassungsfrei und entsprechend § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit.
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OK kapiert.
In meiner Betriebserlaubnis (aus dem Jahr 99 ) steht 50 kmh, aber sie fährt jetzt um einiges schneller. Oje ich bin ein Verbrecher! :smokin: -
Gegen einen 60er Satz ist in dem sinne nichts einzuwenden in meinen augen, weil
1 Kein Grünkohl den 60 bemerkt.
2 es noch zum leichten Tuning gehört, mit man mit den 50ccm³ nicht am Berg hängen bleibt.
Nen 60er erkennt nochnichtmals der Grünkohl, einen 70er aber sicherlich schon bei der Sichtprüfung.(Vorrausgesetzt das Gemüse hatt Ahnung von der Marterie)

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Hallo!!!
60er ist illegal!
Das hat zur Folge, daß du ohne ABE, Versicherungsschutz und gültigen Führerschein unterwegs bist!
Max. erlaubt ist die von Mutschy beschriebene Methode mit dem letzten Ausschleifmaß!
Zieh dich bei einem Unfall und anschließender Untersuchung deines Fahrzeugs warm an. Bei Personenschaden weißt du dann wenigstens, wofür du den Rest deines Lebens arbeiten gehen kannst.
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