ZitatOriginal von -Robert-:
Steuerhinterziehung
ZitatOriginal von Leyland:
ich hab damals eine Hercules Prima 5S gehabt
- Steuerhinterziehung
Damals, muß schon eine Weile her sein.
Inzwischen sieht das ja anders aus:
ZitatOriginal von scrap:
nein, steuern musst du nur ab 126ccm zahlen. (selbst 125er sind steuerfrei)
ZitatOriginal von Simson_S51-B:
Zitata vom ADAC
Also Steuern werden schon ab 125,00000....01 ccm fällig, da über 125 (also nicht erst ab 126 oder gar 130).
Deshalb sind i.d.R. die Kolben so bemaßt, daß erst mit dem höchsten Übermaß die höchste für diese Klasse gegebene Kubikzahl erreicht ist.
Theoretisch müßten das bei Simson 50 ccm sein. Wenn das nicht so ist, sondern ca. 55, dann liegt das wohl an anderen Vorschriften damals in der Zone.
ZitatOriginal von samasaphan:
Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird.
Nein, die StA kann das lediglich beim Gericht beantragen.
Nur das Gericht kann dann eine Einziehung anordnen.
Wenn das geschieht, dann meist im Zuge einer Verurteilung wegen einer Straftat, und zwar im Urteil selbst (bei mir wurde sogar einmal ein Fahrzeug einer völlig anderen Person in einem Urteiil eingezogen, und zwar mit Begründung, daß diese hätte wissen müssen, daß wenn sie mir ein Fahrzeug leiht, ich damit Straftaten begehen würde ...).
Vielleicht gibt es auch ohne Straftat und Strafverfahren die Möglichkeit, einen Gegenstand (also auch ein Fahrzeug) auf dem Verwaltungswege einzuziehen. Das geht dann über Ländergesetze (z.B. Polizeigesetz). Mir wurden z.B. früher ´mal völlig legale Waffen auf eine solche Weise eingezogen mit der auf einem Länderpolizeigesetz beruhenden \"Begründung\", daß \"polizeiliche Erkenntnisse\" (d.h. anonyme Spitzelberichte wie in der Zone bei der Stasi) vorliegen würden, daß die Gefahr bestehe, daß ich diese legalen Gegenstände zu Straftaten mißbrauchen könnte(!!!).
Mit Alter oder Führerschein hat das Frisieren übrigens nichts zu tun.
Ich werde bald 48 und habe seit 1978 den 1er (damals gab es noch keine Beschränkung und keine Probezeit, sondern man konnte sich sofort von der 50er auf eine ungedrosselte 1000er setzen ...).
Wenn es mir für meine Verhältnisse nicht zu teuer wäre, würde ich (strafbarerweise) meine Schwalbe aber auch mit soviel Kubik und PS wie möglich ausrüsten, - ganz einfach deshalb, weil ich mit Versicherungskennzeichen keine Steuern und außerdem nur einen vergleichsweisen Witz an Versicherung zahle, während ein starkes Motorrad nicht nur in der Anschaffung viel teurer als eine Simson ist, sondern auch viel mehr an Steuern und Versicherung kostet.
Und in der Stadt kann man i.d.R. ohnehin nicht 200 oder mehr fahren. Aber 100 oder 110, das geht auf manchen übersehbaren Straßen schon.