70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen

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  • Zitat

    Original von -Robert-:
    Steuerhinterziehung


    Zitat

    Original von Leyland:
    ich hab damals eine Hercules Prima 5S gehabt
    - Steuerhinterziehung


    Damals, muß schon eine Weile her sein.
    Inzwischen sieht das ja anders aus:

    Zitat

    Original von scrap:
    nein, steuern musst du nur ab 126ccm zahlen. (selbst 125er sind steuerfrei)


    Zitat

    Original von Simson_S51-B:
    Zitata vom ADAC


    Also Steuern werden schon ab 125,00000....01 ccm fällig, da über 125 (also nicht erst ab 126 oder gar 130).
    Deshalb sind i.d.R. die Kolben so bemaßt, daß erst mit dem höchsten Übermaß die höchste für diese Klasse gegebene Kubikzahl erreicht ist.
    Theoretisch müßten das bei Simson 50 ccm sein. Wenn das nicht so ist, sondern ca. 55, dann liegt das wohl an anderen Vorschriften damals in der Zone.


    Zitat

    Original von samasaphan:
    Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird.


    Nein, die StA kann das lediglich beim Gericht beantragen.
    Nur das Gericht kann dann eine Einziehung anordnen.
    Wenn das geschieht, dann meist im Zuge einer Verurteilung wegen einer Straftat, und zwar im Urteil selbst (bei mir wurde sogar einmal ein Fahrzeug einer völlig anderen Person in einem Urteiil eingezogen, und zwar mit Begründung, daß diese hätte wissen müssen, daß wenn sie mir ein Fahrzeug leiht, ich damit Straftaten begehen würde ...).
    Vielleicht gibt es auch ohne Straftat und Strafverfahren die Möglichkeit, einen Gegenstand (also auch ein Fahrzeug) auf dem Verwaltungswege einzuziehen. Das geht dann über Ländergesetze (z.B. Polizeigesetz). Mir wurden z.B. früher ´mal völlig legale Waffen auf eine solche Weise eingezogen mit der auf einem Länderpolizeigesetz beruhenden \"Begründung\", daß \"polizeiliche Erkenntnisse\" (d.h. anonyme Spitzelberichte wie in der Zone bei der Stasi) vorliegen würden, daß die Gefahr bestehe, daß ich diese legalen Gegenstände zu Straftaten mißbrauchen könnte(!!!).


    Mit Alter oder Führerschein hat das Frisieren übrigens nichts zu tun.
    Ich werde bald 48 und habe seit 1978 den 1er (damals gab es noch keine Beschränkung und keine Probezeit, sondern man konnte sich sofort von der 50er auf eine ungedrosselte 1000er setzen ...).
    Wenn es mir für meine Verhältnisse nicht zu teuer wäre, würde ich (strafbarerweise) meine Schwalbe aber auch mit soviel Kubik und PS wie möglich ausrüsten, - ganz einfach deshalb, weil ich mit Versicherungskennzeichen keine Steuern und außerdem nur einen vergleichsweisen Witz an Versicherung zahle, während ein starkes Motorrad nicht nur in der Anschaffung viel teurer als eine Simson ist, sondern auch viel mehr an Steuern und Versicherung kostet.
    Und in der Stadt kann man i.d.R. ohnehin nicht 200 oder mehr fahren. Aber 100 oder 110, das geht auf manchen übersehbaren Straßen schon.

  • Die Polizei kann gemäß §§ 94 / 98 StPO die Beschlagnahme des Mopeds durchführen. Sie ist bei verdacht des Tunungs sogar dazu verpflichtet.


    Ich hab NICHT gesagt, dass die Polizei die Einziehung durchführt - sie kann es aber anrgen - auf dem Beschlagnahmevordruck ist mdafür auch extra ein Ankreuzfeld vorhanden.


    Ich freu mich schon, wenn mich mal ein Cop fragt, ob mein Möp irgendwie getunt is. Dann gibts ne schöne Antwort: \"Klar, n Boxer aus ner 77er Gummikuh. Der is aber gut getarnt, wie man sieht\" - dann muss Du aber schon damit rechnen, dass er die Beschlagnahme durchführt. Der Cop ist kein Gutachter - wenn Du ihm eine solche Steilvorlage gibst: bitte sehr! Schließlich haben die Strafverfolgungsbhörden be- und entlastend zu ermitteln.

  • Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...
  • Wie wäre es einfach mit einem Drehzahlbegrenzer??


    Ich weis, es passt nicht hier zu diesem Thema aber das ist das einfachste was ich kenne.


    Man kann ihn sogar so einstellen, das er nur gaaaaaanz langsam hochdreht.


    Man muss nur den Schalter gut verstecken.


    Aber manche Polizei kommt trotzdem drauf.


    Ist auch immer eine glückssache. Bei meinem Unfall, haben die sich das Moped noch nichtmal richtig angeschaut.

  • OK - dann werde ich mein Halbwissen mal für mich behalten und weiterhin dumm grinsen.


    Oute mich als Polizeibeamter - der nicht alles so eng sieht. Das Rechtsverständnis von D3v!L ist mir zu wenig rechtlich unterlegt.


    Ein Blick ins Gesetz (§§163, 94/98 StPO) erleichtert die Rechtsfindung.




    Zitat


    Original von D3v!L:
    Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...



    :dance:

  • Warum schreibst du nichts?


    Da wäre mal einer, der richtig Ahnung hat, der aber nichts schreibt.


    Kann man die § irgendwo Online nachlesen?

  • samasaphan, wäre aber interessant, von Dir genaueres zu der Gesetzesänderung zum 1.3. letztes Jahres und die Auswirkungen bezüglich \"Erlöschen der Betriebserlaubnis\", d.h. die Anweisungen, die Du diesbezüglich erhalten hast, zu erfahren.


    Bis jetzt hörte ich da nur mehr oder weniger Gerüchte und die Praxiserfahrung, daß es da nicht mehr unbedingt zu einer Anzeige, sondern nur noch zu einem \"Strafzettel\" über 25 Euro kommt und die \"Stilllegungen\" bzw. Sicherstellungen nur gemacht werden dürfen, wenn wirklich der Verkehr bei Weiterfahrt gefährdet würde (also z.B. nicht mehr wegen eines zu lauten und nicht-eingetragenen Auspuffes).

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