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  • Ja schön guten Tag,


    als ich heute mein Kurierdienst kram verteilt hab wurde ich vom Auto angefahren.


    Hergang:


    ich kam aus einer kleinen nebenstraße ( nur 2, 3 häuser dran ) auf ebenfalls eine nebenstraße rauf und von links kam ein Auto,
    weil ich dachte, dass ich Vorfahrt habe, bin ich rausgefahen ( natürlich kurzgeschaut )


    dann sah ich nurnoch das Auto .. es quietschte und knallte fürchterlich laut die Simson ist mir durch die wucht mit der Sitzbynk und dem DÄmper gegens bein gehaun, und vorne ist die ganze Gabel + Schutzblech krumm -.- )
    Beim Auto ist die Stoßstange gebrochen und n paar Löcher von Kicker und Fußraste sind drinne


    joa wer jetzt schuld hat wusste nichtmal die Polizei ( ! ) weil die nicht wussten ob so ne kleine Straße als Grundstücksauffahrt oder als Straße gilt.


    Heute noch zum Arzt und zur Versicherung und Fotos vpn der Simme mach ich mal, wenn ich sie wieder hier hab.


    MfG :b_wink:

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    :b_wink: MfG Kevin :b_wink:


    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Erstmal: Kopf hcoh, es scheint als sei dir nichts schlimmeres passiert und da hast du Glück gehabt.


    Ich habe mir angewöhnt, mit der Simson nie auf meine Vorfahrt zu bestehen; ich schau an jeder Kreuzung wirklich 2mal hin bevor ich losfahr.
    Bringt dir jetzt auch nichts mehr.... ABER KOPF HOCH :b_wink:

  • danke ,


    nein ähm das Amt sagt die kleine Straße gilt als Grundstückszu8fahrt deswegen habich Schuld :frown:


    hier ist ein Bildchen




    Mir gehtz soweit gut, Bein tut etwas weh wenns dick wird soll ich nochma vorbeischaun


    MfG. :b_wink:

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    :b_wink: MfG Kevin :b_wink:


    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Moin!


    Mach bitte ein Bild von der Unfallstelle, einmal aus Sicht des Autos u einmal aus deiner Sicht. Wenn es weder ne abgesenkte Bordsteinkante, noch Schilder gibt, bist du nich Schuld!


    Lass dir bloss nix einreden u unterschreib um Himmels Willen nichts, womit du nich einverstanden bist!!!


    Gruss


    Mutschy

  • Kann ich machen


    Nein ich lass mir nichts einreden.


    Der Polizist meinte aber auch shcon, er hat nachgefragt das ich hätte warten müssen weil es ein Privatweg war


    Außerdem bekomm ich wegen dem ganzen Stress tierische Kopfschmerzen

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    :b_wink: MfG Kevin :b_wink:


    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Hmmm, ist eigentlich Quatsch, denn die Größe einer Straße hast nichts mit dessen Vorfahrt zu tun.


    Denn:


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §8 Vorfahrt


    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht:




    - wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder


    - für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.


    (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.


    (3) (aufgehoben)



    Solltest du allerdings aus einem Feldweg, Waldweg, Spielstraße oder Ausfahrt mit abgesenktem Bürgersteig gekommen sein ist die Sache natürlich eindeutig.

  • Derpolizist meinte das ist gleichzusetzen mit ner Grundstückszufahrt und das ist ne Auffahrt und deswegen hab ich Schuld

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • du hast bestimmt FS ab 17, oder?
    dann weiss ich nicht, ob du schon in der Probezeit bist, weil wenn ja, hast du ein prob...
    und dann würde ich nämlich genau nachhaken, ob du wirklich schuld bist, wieso ist ein weg eine grundstückszufahrt, wenn er zu drei häusern führt??? :confused:
    eben, deswegen würde ich wirklich sichergehen...
    janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • ne ich hab M :smile:



    warum das so ist weiß ich auch nicht das Amt sagt das und so ist das :nuke:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Zitat


    Original von kleiner_bastler:



    Derpolizist meinte das ist gleichzusetzen mit ner Grundstückszufahrt und das ist ne Auffahrt und deswegen hab ich Schuld



    Der Polizist hat das NICHT zu beurteilen und entscheidet auch NIE über Schuld oder Unschuld.
    Er nimmt sämtliche Beweise, Hinweise, Zeugenaussagen... auf, aber ob du Schuld hast oder nicht kann und darf er nicht entscheiden.


    Ich würde mich nicht so leicht geschlagen geben, zumindest nicht wenn mir das ein stinknormaler Polizist erzählt.

  • Nuja wie schon gesagt


    er war ja beim amt und hat da nachgefragt weil ers auchnich wusste und dann war er nomma hier ( schonwieder die im haus... mh... =/ ) und hat halt gesagt dasses so is...


    und wie soll ich mich als 17 Jähriger mit der POlizei anlegen ? meine ELtern stehn mir schonma nich bei



    und zu so er anhörung wo ich alles nochmal sagen muss , muss ich irgendwann auch noch -.-

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

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