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  • Ich werd mal sehn was sich da machen lässt


    Nurnoch Stress, Stress und nochmal Stress hier inner Bude wegen dem ganzen SCHEIß ! man man man

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    :b_wink: MfG Kevin :b_wink:


    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Update !



    Ich war heute bei den in Dunkelblau mit den Blau-silbernen Autos und den blauen Trinkbechern oben drauf.


    Hab den, der da mein Fall übernimmt drauf angesprochen das das halt garkein Steig ist. Dazu meinte er dann : \" Ist aber trotzdem ne Privatstraße denn in den Bauplänen vom Amt steht es ja so. \"


    Und auf die frage hin ob das nicht ausgeschildert sein müsse kam : \" Nein,
    muss es nicht sei froh das nich mehr passiert ist und fahr nächstma vorsichtiger in der Gegend. \"



    :k_frust:







    MfG :g_sad_little_angel:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Zitat


    Original von SSJ3 Vegotenks:
    - die straßen SIND gleichberechtigt. warum? KEIN abgesenkter bordstein. gleicher straßenbelag
    - der bordstein geht in die nebenstraße mit rein, er verläuft nicht durch die straßen einmündung
    - das ist doch wohl ganz klar ne regenablaufrinne :teufel:


    ich hab es schon erlebt das genau eine solche ausgebaute straße KEINE rechts vor links regelung hatte.
    war ne grundstücksausfahrt eines baumarktes und war nur zu erkennen am zaun, der halkt wie ne einfahrt gebaut war...
    hatte die situation in der FS-prüfung UND es kam ein auto von rechts... DAS is wirklich unschön...

  • Jep des is scheise


    In Meinen Fall ist es ja auch wie ne Auffahrt / Privatstraße...


    :g_kotz2:






    :b_wink:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • Moin!


    Zitat


    Original von kleiner_bastler:
    Hab den, der da mein Fall übernimmt drauf angesprochen das das halt garkein Steig ist. Dazu meinte er dann : \" Ist aber trotzdem ne Privatstraße denn in den Bauplänen vom Amt steht es ja so. \"


    Also muss ich erst wochenlang Straßenpläne wälzen, damit ich mich sicher u alle Regeln beachtend durch Deutschland bewegen kann??? Sind die denn total bescheuert??? :k_mauer:

    Zitat


    Original von kleiner_bastler:
    Und auf die frage hin ob das nicht ausgeschildert sein müsse kam : \" Nein, muss es nicht sei froh das nich mehr passiert ist und fahr nächstma vorsichtiger in der Gegend. \"


    Tolle Wurst. Ehrlich. Ich würd es jedenfalls nich auf sich sitzen lassen. Gegen diese Strafe (50€+ Pünktchen) würde ich alle möglichen Rechtsmittel nutzen.


    Wo kommen wir denn hin, wenn selbst Behörden die StVO ausser Acht lassen? Ich zitiere nochma §8 der StVO:


    (1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,


    1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
    2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
    [Anm: Weder Beschilderung, noch Feld- bzw Waldweg. Ergo: Rechts vor Links. Ne Grundstücksausfahrt wars ja auch net.]
    (2) 1Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. 2Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. 3Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. 4Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.


    Ich zweifle immer mehr an unserem \"Rechtssystem\" u an den Leuten, die es kennen müssten (Cops, Anwälte).


    Gruss


    Mutschy

  • Da zweiflel ich allerdings auch dran !


    Man muss sich doch an Kopp fassen wenn man sieht was fürn Kack die machen....


    :mad:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • mutschy


    warum zitierst du immer den gleichen Paragraphen? Darum gehts doch, nach ansicht der Ordnunghüter ist das weder ne Kreuzung noch ne Einmündung - darum ist für diesen Fall §8 komplett bedeutungslos.


    Versuchs doch mal mit §10:


    Wer


    * aus einem Grundstück,
    * aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243),
    * aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326)


    auf die Straße oder


    * von anderen Straßenteilen oder
    * über einen abgesenkten Bordstein hinweg


    auf die Fahrbahn einfahren oder


    * vom Fahrbahnrand


    anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (...)


    Im Klartext: Er hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgängern und Radfahrern) Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren.


    Und zB Privatstraßen sehen zwar wie Straßen aus, sind aber Grundstücksteile. Damit Ausfahrt aus einem Grundstück...


    Chrom

  • Zitat

    Und zB Privatstraßen sehen zwar wie Straßen aus, sind aber Grundstücksteile. Damit Ausfahrt aus einem Grundstück...


    AberWOHER soll ein Kraftfahrer in diesem Fall wissen, ob es sich um ne Grundstücksausfahrt oder \"normale\" Straße handelt???


    Ich bleib dabei: kein Schild, kein abgesenkter Bordstein, keinerlei Hinweise auf \"Privatweg\" o.ä. -> r.v.l.


    Gruss


    Mutschy

  • ich schließe mich da mutschy auch vollkommen an, aber wer weiss, nachher kommen die mit \"unwissenheit schützt vor strafe nicht\" ..... man muss ja mit allem rechnen :mad:

  • Ach die ganze gesetzesgebungen das is alles krank...



    So einfach mal alles in eine Schublade geschmissen aber leider ist es ja so


    sad but true - traurig, aber wahr



    :b_wink:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

  • so so so...


    Nach langer Zeit hat sich mal was getan.



    Ich hab n Briefchen von der Staatsanwaltschaft Kiel bekommen
    und drin steht , dass des Verfahren gegen mich eingtestellt wurde. :smile:




    Danke nochmal für die ganzen TiPPs :b_wink:

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    der mit dem Sr50b4 sorgenkind

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