Und warst da?
Was kam bei raus?
Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis
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nein ich war noch nicht da und der Grüne rief mich kurz vorher, am Freitag an und musste den Termin verschieben. Nun habe ich am Montag 29.10.07 9 Uhr den Termin, er sagte ich solle mich nicht verrückt machen, eine Erkärung schreiben, das ich die ABE vernichtet habe und anhand meiner gültigen ABE\'s für die Simme von mir und meinem Sohn ja nachweisen kann (Kopie machen, aber auch Orginale mitbringen) das es ja gar keinen Grund gab die Blanko ABE zu benutzen und dann hoffe ich mal, das es sich erledigt hat. Ist aber schon kömisch in diesem Staat, denn wenn man bedenkt was sonst so abgeht und wieviel Kriminelle frei herumlaufen und was derartige Verfahren dem Steuerzahler kosten, wo die meisten eh wieder eingestellt werde.........
warum sagt man nicht das man den Urheber mit einer saftigen Geldstrafe sofort verurteilt und von mir aus die Leute die evtl. auch aus Unwissenheit dieses Ding ersteigert haben, ein kleines Bußgeld mit einer Unterlassungserklärung gibt, da hätte der Staat wenigstens noch was davon.
Ich halte euch auf dem laufenden !MFG
Uwe -
So, war nun am verg. Montag bei der Polizei und der Beamte war sehr nett. Er erzählte mir das es momentan sehr viele dieser Ermittlungsverfahren gibt und das sicher noch viele folgen. Die Täter die diese ABE\'s verkaufen werden meist zu relativ hohen Geldstrafen (meist im 4 stelligem Bereich) verurteilt, wenn sie vorher unbelastet waren, ansonsten wird es noch schlimmer, bis hin zum Freiheitsentzug. Die meisten Verfahren, in denen nachgewiesen werden kann das man die ABE nicht benutzt hat, werden eingestellt, aber nur wenn ein Nachweis erbracht wird. In meinem Fall musste ich eine Erklärung schreiben, die ABE\'s meiner beiden Simmen kopieren und nun sollte die Sache vergessen sein, ist aber nicht hundertprozentig sicher, denn die die eine ABE dieser Art besitzen, können auch mit geringen Geldstrafen belangt werden und die die diese ausgefüllt haben, werden mit einer geringeren Geldstrafe belangt, was immer man unter gering versteht (meist im dreistelligem Bereich) aber das nur wenn man früher nicht schon ein ähnliches Vergehen hatte. Also, ich halte alle auf dem laufenden was passiert und wenn einer ähnl. Probleme hat, dann einfach mal schreiben.
Abschließend: am besten original ABE - bekommt man ja für ca. 23.50 Euro, oder dann lieber gar keine, denn meistens wird diese gar nicht verlangt und wenn man keine hat ist es immer noch besser als eine gefälschte.
GRUß Uwe -
Oha, wenn ich mir das so anhöre, dann habe ich das Gefühl das einige Leute bei Ebay ganz schön auf die Nase fallen in nächster Zeit (Verkäufer)
Unangenehme Sache, aber endlich kommen keine Fragen mehr wie:
\"Kann ich diese ABE benutzen?\"
mfg Lowrider
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Interessant ist, dass nunmehr endlich ein Gerichtsurteil zu dieser Problematik veröffentlicht wurde.
Unter folgendem Link: http://www.frankenpost.de/nachrichten/naila/art2443,718058
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Dieses Urteil ist als Referenzurteil zu verstehen , das eindeutig belegt, dass es sich bei den DDR-ABE-Kärtchen überhaupt nicht um amtliche Ausweise gemäß § 275 StGB i.V.m. § 276 a StGB handelt und damit der Tatvorwurf \" Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" nicht mehr haltbar ist. Entsprechend und folgerichtig sind zalhreiche Ermittlungsverfahren durch verschiedene Staatsanwatschaften gemäß § 170 Absatz 2 StPO ( fehlender Tatverdacht) eingestellt worden.
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... zumal die originalen DDR-ABE\'s sich \"Registrierkarte für Kleinkrafträder\" nannten und diese Karten von jedem IFA-Vertieb bzw Simson-Händler und der Versicherung ausgefüllt und abgestempelt werden konnten.
Auch zu DDR-Zeiten waren Mopeds nicht polizeilich registriert. Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich berichten, dass zu DDR-Zeiten in den heutigen Kennzeichenbereichen SN, GVM, GDB, NWM, WIS, PCH, LBZ und LWL nie nach dem Registrierschein direkt gefragt wurde, wohl aber nach der Versicherungskarte, in der ebenfalls die Rahmennummer eingetragen war und diese dann bei Kontrollen auch verglichen wurde.
Ich hatte damals (\'83) meine FZG-Zulassung und die V-Karte verloren und musste mich daher um Ersatz bemühen. Von Seiten der Rennleitung in SN hieß es nur: \"Gehen sie zur Versicherung und lassen sie sich eine Zweitschrift der Versicherungskarte ausstellen. Einen Registrierschein als Zweitschrift gibt es nicht und wird nicht benötigt.\" (Sinngemäße Wiedergabe der Aussage)
In den zwei Jahren, in denen ich jetzt wieder Moped fahre, bin ich zwei mal von den Grünen angehalten worden und beide Male hieß es, dass ich keine ABE oder Registrierkarte mitführen müsse, wohl aber die Versicherungsnachweise.
Gut, es mag vielleicht in meiner Region so gehandhabt werden und in anderen Regionen wieder so, dass die Rennleitung eine ABE sehen will.
Was ich damit sagen will: Also hatte dieser \"Registrierschein\" anscheinend auch schon zu DDR-Zeiten keinen rechtskräftigen Status eines amtlichen Dokumentes, obwohl beim Kauf einer SIMSON der Fahrzeughalter eingetragen wurde.
Wechselte das Fahrzeug zu DDR-Zeiten den Besitzer, so wurde vielleicht noch der Wechsel unter dem Punkt \"Veränderungen\" im Registrierschein eingetragen, während in der heutigen ABE nur FZG-Daten stehen, jedoch keine FZG-Besitzer, so wie in einem KFZ-Brief.Also wie will man sich mit einer ABE oder einem Registrierschein als wirklichen Eigentümer ausweisen?
Persönliche Daten und FZG-Daten stehen (heutzutage) nur in dem Versicherungsschein!Beim Registrierschein und bei der ABE geht es einzig um die Bauartgenehmigung, welche ja auch anderwärtig (beim KBA) verankert ist, sofern die Rahmennummer, wie auch die Daten auf dem Typenschild in den Bereich der hinterlegten Daten entsprechend einzuordnen sind.
Die Nachweispflicht obliegt dem FZG-Eigentümer, wenn er dazu von der Rennleitung aufgefordert wird, mit Hilfe der ABE oder des alten Registrierscheines.(Diese Aussagen sind nicht rechtskräftig zu verstehen!)
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So wie Ihr das jetzt aufgrund dieses Urteils auslegt, darf also jeder eine ABE ausstellen. Dem ist natürlich nicht so. Die letzten Beiträge zielen alle darauf hin, daß sich diese ebay-ABEs jetzt legal verbreiten...damit solltet Ihr trotz allem vorsichtig sein.
Eine ABE ist und bleibt ein Dokument, daß nicht von jedermal erstellt werden darf - nicht umsonst gibt es die Möglichkeit, sich dieses Papier vom KBA ausstellen zu lassen...diese Abteilung könnten die sich sparen wenn die Dinger nicht irgendeinen Sinn hätten. Und das KBA ist ein Amt...wie der Name schon sagt.
Da die Versicherungspapiere aufgrund der Angaben aus dieser ABE gefertigt werden, sind solche auch wertlos, wenn die Grundlage eine selbsterstelle ebay-ABE war.Ich bleib dabei: lasst die Pfoten von dem Müll und meldet Euch beim KBA.
Micha
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kurtchen 02 hat vollkommen recht, wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Zwar ist der Verkauf/Erwerb nicht nach § 275 i.V.m. § 276a StGB als \"Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" strafbar ( weil es eben definitiv keine amtlichen Ausweise sind, sehr wohl sind aber die KBA-Papiere amtliche Ausweise). Dennoch ist der Verkauf von Kopien als Originale ganz klar Betrug nach § 267 StGB und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.
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Micha, nicht dass Missverständnisse aufkommen...
Ich habe meine Ausführung nicht auf das Urteil ausgelegt, sondern nur berichtet, wie in meiner Region seitens der Rennleitung verfahren wird. Das erweckt zwar den Verdacht eines \"überflüssigen Dokumentes\", aber es bleibt ein Dokument.
Du bist als FZG-Eigentümer ja verpflichtet, auf Aufforderung die Bauartgenehmigung anhand von ABE oder Registrierschein nachzuweisen.Natürlich werden auch unsere Grünen stutzig, wenn die dann eine ABE in den Händen haben, die nicht vom KBA ausgefüllt wurde.
Dann bist du als Inhaber dieser ABE verpflichtet, Rede und Antwort zu stehen und etwaige Konsequenzen zu tragen.In dem Urteil ist derjenige noch gut weggekommen.
Aus meiner Sicht hätte er dazu aufgefordert werden müssen, die selbst ausgefüllte ABE abzugeben und auf eigene Kosten eine neue ABE vom KBA ausstellen zu lassen.Man fährt in jeder Hinsicht besser, wenn man sich erst bei der Rennleitung erkundigt, ob das alte unleserliche Dokument anerkannt wird oder ob ein \"Ersatz\" vom KBA ausgestellt werden sollte.
Wer keine ABE oder keinen Registrierschein hat, sollte lieber ein Original vom KBA anfordern. Das erspart viel Ärger!
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Îch bin ja kein Jurist, aber für mich kommen da doch ein paar fragen auf:
Son orginal Registrierschein ist garkein amtliches Dokument?
Na dann sind die ja alle ungültig und man braucht auf jeden Fall KBA-Papiere.ODER:
Man braucht garkein amtliches Dokument - aber wozu dann bei Ebay Geld ausgeben, dann mal ich mir son Ding doch selber.
ODER:
Der orginal Registrierschein gilt als amtliches Dokument, der EBay-Kram aber nicht. Na dann wären wir wieder bei der Fälschungsnummer.
Mal ganz davon abgesehen, euer \"Grundsatzurteil\" basiert auf einer Zeitungsmeldung - nicht das das damit grundsätzlich falsch sei, aber es handelt sich doch um ne vereinfachte und damit allgemeinverständliche Form. Über die ein oder andere juristische Spitzfindigkeit wissen wir nichts - und selbst wenn würden es die meißten von uns, mich eingeschlossen, vermutlich nicht verstehen.
Wie auch immer, Fakt ist und bleibt das wer son Ding als Ersatzpapier ausfüllt und nutzt, der macht was falsch - und sich strafbar! Ob man die Dinger nu kaufen darf oder nich. Wer also Papiere braucht, die gibts beim KBA - und nur dort!
Chrom
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In einer vorliegenden Verfügung der Staatsanwaltschaft heißt es: \" In dem Verkauf der ursprünglichen Blanko-Betriebserlaubnisse und der Anfertigung von Kopien ist keine Fälschung von Fahrzeugpapieren gemäß den §§ 275 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.V.m. § 276 a StGB zu sehen. Eine Vergleichbarkeit mit dem in § 276 a StGB namentlich genannten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
( Zulassungsbescheinigung Teil I und II ) besteht nicht.
...Eine amtliche Ausweisfunktion ist bei den DDR-Kleinkraftrad-Betriebserlaubnissen nicht zu erkennen. ... Bei den im vorliegenden Fall zu behandlenden Blanko-Formularen fehlt die genannte Amtlichkeit des Ausweises. ...
Im Übrigen spricht gegen die Einordnung der Blanko-DDR- Betriebserlaubnisse auch der Umstand, dass diese nicht bei den in § 50 Absatz 3 FZV genannten fortgeltenden Fahrzeugdokumenten genannt sind...\"Damit ist nun eindeutig bewiesen, dass dass es sich bei den DDR-ABE-Kärtchen keinesfalls um amtliche Ausweise gemäß § 275 StGB i.V.m. § 276 a StGB handelt und damit der Tatvorwurf \" Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" zur Gänze nicht mehr haltbar ist. Entsprechend und folgerichtig sind zalhreiche Ermittlungsverfahren durch verschiedene Staatsanwatschaften gemäß § 170 Absatz 2 StPO ( fehlender Tatverdacht, also Unschuld) eingestellt worden- so eben auch in der oben zitierten staatsanwaltlichen Verfügung.
Vor diesem Hintergrund sind auch die beiden in diesem Thread behandelten Gerichtsurteile zu verstehen- 1. Der Fall des Tassilo und 2. das Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Hof ( Richter Dr. Cantzler und Staatsanwalt Burger stellten hier ebenso fest, dass es sich bei den DDR- Betriebserlaubnissen nicht um einen amtlichen Ausweis handelt).Dennoch sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich !! erwähnt: Wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Zwar ist der Verkauf/Erwerb nicht nach § 275 i.V.m. § 276a StGB als \"Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" strafbar ( weil es eben definitiv keine amtlichen Ausweise sind, sehr wohl sind aber die KBA-Papiere amtliche Ausweise). Dennoch ist der Verkauf von Kopien als Originale ganz klar Betrug nach § 267 StGB und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.
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