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  • Eigentlich heißt es immer:
    Erstmals in den Verkehr gekommen: Meint die Erstzulassung.


    Aber ne 74iger Schwalbe steht mit 96 rum bis sie verkauft wird? :a_zzblirre::tischklopp:

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

  • Da es nicht "zugelassen" (großes Kennzeichen) wird/wurde, ist es lediglich "in Verkehr gebracht" worden.
    Weil man auch da das genaue Datum nicht nachvollziehen kann, geht das KBA von dem Jahr aus, das auf dem Typenschild steht (sofern es mit der Realität übereinstimmern kann).


    _________________________________________________

  • jut, danke. dann muss ich meine pappe ja nicht einlamieren lassen um die vor dem zerfall zu retten :)


    Zitat

    Aber ne 74iger Schwalbe steht mit 96 rum bis sie verkauft wird?


    ja eben louis :D



    Ahoi!



  • anhand der Nummer kriegt man das Herstellungsjahr schon raus, oder nich?

  • richtig, aber die 60er zulassung bekommt man bloss bis maximal "zulassung 92"


    oder geht das da um das herstellungsjahr?

    Also, da Deine Simson nicht zulassungspflichtig ist, geht es um das "Erstmalige in den Verkehr bringen" Das ist jetzt so ein Gummibegriff, und wird teilweise schon als Lieferung vom Hersteller zum Händler interpretiert.


    Falls sich das nicht mehr feststellen lässt, zählt das Baujahr (muss natürlich plausibel sein).


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Da ich lt. Dekra auch eine neue BA für meine S70 benötige hätte ich noch folgende Frage.


    Es handelt sich um eine S70C ab Werk, diese habe ich jedoch mit Originalteilen auf Enduro umgebaut ist jetzt also eine S70E.


    Kann ich nun beim beantragen einfach S70E ins Formular schreiben oder gibts da Probleme?
    Kann das KBA also nachvollziehen welche Ausstattung die S70 ab Werk hatte?

  • Hallo!



    Ich habe mir eine Schwalbe KR51/1 Bj. 1971 zugelegt.
    Die hat jedoch (wie oben bereits geschrieben) keine Batterie und Blinker und ohne Batterie funktioniert logischerweise die Hupe auch nicht.
    ABE hab ich auch nicht, hätte gerne aber eine.


    -bekomme ich die auch, wenn ich im Formular die fehlenden Teile als fehlend angebe
    - muss ich zwingend eine Hupe haben, auch wenn ich so eine ABE bekomme
    - ließe sich die Hupe evtl. auch einfach mit einfachen Batterien (Mignon etc.) betreiben?


    Sorry, falls die Fragen blöd sind - bin (bis auf eine SR50 mal vor Urzeiten) Simson-Neuling!


    Vielen Dank für Tipps!
    S.Phillis

    Einmal editiert, zuletzt von SirPhillis ()

  • Die Teile darfst du eh nachrüsten, da diese bauartbedingt zu diesem Fahrzeug gehören. Ausnahme bildet hier die jeweilige N-Serie.
    Bei der Beantragung gibst du den Soll-Zustand an.

    ________________________________________________________________________________
    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

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