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  • nachdruck der allg. beriebserlaubnis

    Auszug; - denn die komplette Betriebserlaubnis (wahrscheinlich ein dicker Aktenordner ...), in der jeder Pups steht, hat wohl nur das Amt.
    Mitzuführen ist lediglich der Auszug, in dem nur ein winziger Bruchteil von dem steht, was die Betriebserlaubnis beinhaltet.


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  • So hab den Schein jetzt bei mir liegen, ich hab beim KBA angegeben das ich keine Blinker habe, im SChein steht auch nichts von Blinkern, bzw wo sollte es stehen? Hab nicht gefunden von Blinkern.
    Ich hab eine S50B1 mit Blinker, aber ich will ich abhaben, wenn da jetzt nichts von BLinkern stehet kann ich meine Bedenklich abbauen? bzw es steht ja nicht drin das ich welche habe , aber es steht auch nicht drin das ich keine habe.


    mfg

  • Wenn er "S50B1" angegeben hat als Modell werden sie doch eh die Blinker selber eintragen auch wenn er sie nicht angegeben hat.


    Er müsste doch "S50N" angegeben haben damit keine Blinker anerkannt werden...oder korrigiert das KBA das selbstständig?

  • Der Wisch vom KBA ist nur ein Auszug (in dem für mich ohnehin schon viel zu viel steht).
    Auch wenn in der kompletten Betriebserlaubnis (die wohl nur das Amt hat) Blinker drinstehen, weil das entsprechende Modell serienmäßig mit Blinkern ausgestattet ist, steht das i.d.R. in dem Auszug nicht drin.


    Das heißt aber nicht, daß man die Blinker einfach weglassen darf (genausowenig wie bei einem Auto, in dessen Papieren ja auch keine Blinker extra aufgeführt sind!).
    Wenn sie serienmäßig dran waren, müssen sie auch weiterhin dran sein.


    Die einzige Möglichkeit, sie legal wegzumachen, wäre eine Austragung (durch Wegmontieren der Blinker erlischt die BE; durch einen entsprechenden Eintrag, daß das Krad ohne Blinker weiterhin geführt werden darf, wird die BE wieder hergestellt).
    Theoretisch wäre so eine Austragung möglich, weil vom Gesetz Blinker nicht vorgeschrieben sind und es Modelle ohne Blinker gibt, mit denen man (durch Handzeichen) genauso sicher fahren kann wie mit denen mit Blinkern.
    Praktisch aber wird wahrscheinlich kaum ein Sachverständiger diese Austragung (d.h. Eintrag zum legalen Wegfall der serienmäßigen Blinker) vornehmen, weil es sich dabei um eine "Verschlechterung der Sicherheit" handelt.
    Selbst wenn ein Sachverständiger das ´mal gemacht haben sollte, ist deshalb ein anderer nicht verpflichtet, das ebenfalls zu tun.


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  • Und woher weis ich, was für einen Rahmen ich habe / von welchem Modell, wenn ich kein Typenschild dran hab?

    Simson? Jetzt erst Recht!!!

  • Zitat

    Und woher weis ich, was für einen Rahmen ich habe / von welchem Modell, wenn ich kein Typenschild dran hab?

    Erstmal was hast Du für einen Rahmen bekommen?


    Mach mal nen Foto rein....


    Ansonsten haste hier mal alle nötigen Threads... schau mal durch... wo deine Nummer reinpassen könnte:



    - S50, S51 und S70 Fahrgestellnummern u. Baujahre für eine LISTE gesucht


    - S53 und S83 Fahrgestellnummern und Baujahre für eine LISTE gesucht


    - KR50 Fahrgestellnummern und Baujahre für eine LISTE gesucht


    - SR1 und SR2 Fahrgestellnummern und Baujahre für eine LISTE gesucht


    - SR50 & SR80 Fahrgestellnummern und Baujahre für eine LISTE gesucht

  • "was gibt man in dem feld"angaben laut typenschild" ein, wenn man keines hat?

  • Die Daten im Typenschild sind: 1) Baujahr 2) Typ 3) zulässige Gesamtmasse KG 4) FahrgestellNummer



    Das wurde vorher schon beantwortet...


    Du gehst oben in die Listen... für S50, S51 und S70 diese: S50, S51 und S70 Fahrgestellnummern u. Baujahre für eine LISTE gesucht


    Dort suchst Du nach dem Rahmennummerbereich wo deine reinpasst die auf dem Rahmen steht...


    Dann hast Du den Jahrgang in dem die Nummer vergeben wurde (Baujahr)
    Typenbezeichnung hast du dann grob auch... S50 oder S51 durch die Liste.


    Danach kannst Du auch hier mal schauen: http://www.mopedfreunde-oldenb…ml/simson_mopeds_ddr.html


    Dort siehst Du dann die Produktionsjahre der einzelnen Simsontypen wie S50B, S50B1, S50B2 und auch die S51 Typen.


    Wenn die Jahreszahl passt such dir eins raus... z.B. wenn du eine 6V E-Zündung hast und ne S51 wäre dann die Typenbezeichnung S51B2-4
    Aber schau selber nach und frag ansonsten nochmal hier im Thread..


    Und gib die Höchstgeschwindigkeit mit 60kmh an wenn deine Maschine vor 1992 zugelassen wurde... je weiter das Baujahr deines Rahmens (durch die Liste mit den FINs) von der Grenze entfernt ist umso logischer ist es das sie auch zugelassen wurde.


    Also brauchst Du die Typenbezeichnung, das Baujahr und vorbeugend noch die Höchstgeschwindigkeit... den Rest würden die dann ausfüllen aber du kannst ja noch immer hier nachfragen...


    Aber nun bist du erstmal dran und schau nach...

  • jawoll,
    ich habe eben gerade beim kba angerufen und die nette dame hat mir gesagt dass meine abe heute morgen abgeschcikt wurden ist und morgen schon da sein könnte:)
    juhuu^^
    danke für die tipps

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