Probleme mit dem Gilb.Simson zu schnell ? Erbitte Hilfe

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  • Hallo Simson Freunde


    Und zwar habe ich folgendes weh wehchen
    (Mein Bruder,41 Jahre alt,Führerschein KL3.seit mind.10 Jahren ,fährt ,(fuhr) eine Simson SR50,BJ 89 ,Natürlich Versichert bis 60k/mh.Alles Orignal,bis ihn die Polizei heute angehalten hat.)


    Die \"unnetten\" Beamten ,meinten ,man breuchte für das \"Kleinkraftrad\" einen Passenden Führerschein ,ausser Klasse 3 ,weil in der ORIGNAL DDR Betriebserlaubnis steht 60Km/h,und die Polzeit meint ,man darf nur bis max 50Km/h mit seinem Autoführerschein fahren.Die Polzei notiert Sämtliche Daten


    (Mein Bruder hat die Beamten darauf hin gewiesen ,das für alte Simson Mokiks eine SONDERREGLUNG gilt ,das diese 60Km/h fahren dürfen).Aber Sie blieben auf Ihrer meinung sitzen.


    Der Beamte hat später bei meinem Bruder angerufen ,und meinte
    \" Er bekomme ein Anhörungsbogen,ect. da er OHNE FÜHRERSCHEIN gefahren währe ,und er nur 50k/mh dürfte blabla\"


    Der Rechtsanwlt wird eingeschaltet.!
    Was sagt Ihr dazu ?


    PS1:
    Ich wurde damals mit der Simson auch mal angehalten ,aber die Polzeit meinte \"da gehen wir nicht bei ,ist ja ne Simson \" war mit 70km/h vo den hergefahren).



    PS2: Die Polizei ist in Hannover EXTREM SCHARF auf ROLLER FAHRER mit kleinem Schild ,Tunen macht hier nur unglücklich!


    Gruss
    MagischeSimson aus Hannover
    :_shoot: POLICE

  • Da braucht ihr zwei keine Sorgen haben. Druck Dir das hier aus: //www.simsonforum.de/abe.pdf
    Und wenn die immernoch meckern, dann sollen die mal beim Kraftfahrtsbundesamt (KBA) anrufen und sich erkundigen.


    Wenn an der Simson keine Tuningmaßnahmen gemacht wurden, dann darf man die ohne weiteres mit Klasse 3 (oder heute Klasse B) fahren.


    Sowas ist echt nervig. Laßt Euch auf keinen Fall einschüchtern. Ihr seit im Recht.

  • Hm wenn ich mir das genau durchlese kann man durchaus erkennen, daß sich da keiner so genau festlegen will. Bedeutet daß auch, daß es von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt oder Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden kann ? Das kann ja wohl nicht sein, oder ???
    Ich denke da auch an die Story von EikeKaefer....


    Bin wirklich auch ein bischen im Zweifel ob ich meine Schwalbe mit dem 3er fahren darf....



    Grüße
    Joachim

  • Das wurde hier schon öfters mal durchgekaut, deshalb will ich da jetzt nicht näher drauf eingehen. Das was nach dem ersten absatz steht ist Bundesweit beschlossene Sache und hat nichts mit den Ländern zu tun. Daher ist es erlaubt mit den Dingern zu fahren.

  • Zitat

    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungs-rechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.


    Hier unbedingt den verlinkten Thread in meinem Posting lesen:
    https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/20591


    => https://www.simsonforum.de/wbb…art=61&seuser=&sepost=#61

  • Ja aber es wird immer nur von \"Auffassung\" geschrieben. Wie Ihr ja wißt haben unterschiedliche Leute immer unterschiedliche Auffassungen..... Bei den Beiträgen von EikeKäfer sieht man ja, daß gewisse Leute im Straßenverkehrsamt eben diese Auffassung nicht teilen !
    Ich wohne leider in der Nähe von Stuttgart und arbeite in Fellbach. Sollte da wohl nie mit meiner Schwalbe auftauchen...

  • Hallo @ Alle


    Vielen Dank für das Feedback...


    Mal schauen was \"Die Blauen Scherrifs\" zu der ABE sagen werden?


    werde euch weiter unterrrichten ,was nun daraus wird!


    Viele Grüsse


    MagischeSimson


    Sven aus Hannover :dma_smile2:

  • Zitat


    Original von KR51-1S:
    Ja aber es wird immer nur von \"Auffassung\" geschrieben. Wie Ihr ja wißt haben unterschiedliche Leute immer unterschiedliche Auffassungen..... Bei den Beiträgen von EikeKäfer sieht man ja, daß gewisse Leute im Straßenverkehrsamt eben diese Auffassung nicht teilen !
    Ich wohne leider in der Nähe von Stuttgart und arbeite in Fellbach. Sollte da wohl nie mit meiner Schwalbe auftauchen...



    Ja, aber das ist die Auffassung von den Leuten, die was zu sagen haben.. :)

  • ich denke das ist versicherungssache, nicht abhängig davon, ob du wirklich körperlich behindert bist.
    so wie es da steht, klingt es komisch, aber ich glaube, dass man Duos auf verschiedene weise anmelden kann.
    Zum Beispiel als Fahrzeug für Behinderte und eben als Moped bis 60 km/h
    Bei Letzterem ist es ja egal, wer mit dem Moped fährt, hauptsache es ist versichert.


    Kann sein das ich mich irre, aber so klingt es mir logisch

    :shehumper:: keine Zeit

  • Hallöchen...


    Teil 3: SR50


    Tja .der TÜV in Hannover ist auch überfragt ,der eine sagt so ,der andere sagt \"da brauchste nen min. nen 1b lappen für\" ,und so weiter.!


    Unklarheit überall ,bei dem anderen Kollegen hier im forum habe ich gelesen ,wurde das Verfahren eingestellt ,aber beim nächsten mal ist er fällig :(


    Tja wenn das ebenfalls bei meinem Bruder der fall sein wird,dann werden wir uns in Zukunft wohl nicht mehr auf einen 60k/mh SIMSON setzen mit Führerschein Kl3. Sondern lieber gleich Kl.1 machen !!


    Ich glaube das erspart viel Ärger ..


    Fortsetzung folgt......


    Gruss Magische Simson...
    Sven aus Hannover

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