Hallo Leute,ich habe meine S/51 B neu lakiert und den Motor regenerieren lassen.Jetzt habe ich kein Bock mehr au die Blinker,kann ich Sie so ohne weiteres ablassen oder muss ich das in meiner Betriebserlaubnis eintragen lassen???
Gruss Elvis
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Hallo Leute,ich habe meine S/51 B neu lakiert und den Motor regenerieren lassen.Jetzt habe ich kein Bock mehr au die Blinker,kann ich Sie so ohne weiteres ablassen oder muss ich das in meiner Betriebserlaubnis eintragen lassen???
Gruss Elvis
Hallo und wilkommen im Forum
Ich bin zwar kein Gesetzeshüter,bin aber der festen Überzeugung,daß die Blinker dran sein müssen,wenn sie eingetragen sind.
Außerdem ist es im Verkehr eh besser. Ist immer blöd beim rechtsabbiegen mit Hand raushalten und Gasgeben ![]()
hmm.. Gibt es aber nicht das Gesetzt, \"Was nicht geht muß ab\"?
Normalerweise dreht man ja die Blinker nach unten wenn die nicht gehen, aber ein Kumpel hatte deswegen kontakt mit den Grünen und die haben den das so gesagt.
also ich hatte mal ne unteredung mit nem grünen der sagte, ja laut stvo hat jedes fahrzeug eine fkt. blikeinritung zu haben die auch laut gesetz best. maße haben müssen d.h. höhe abstand usw.
Zitat
Original von WolfStryke:
also ich hatte mal ne unteredung mit nem grünen der sagte, ja laut stvo hat jedes fahrzeug eine fkt. blikeinritung zu haben die auch laut gesetz best. maße haben müssen d.h. höhe abstand usw.
Und was ist mit der S51N??
Und die ganzen Mofas ohne Blinker?
Soweit ich weiß muss alles was ab Werk dran war auch dran bleiben.
An N Modellen, mofas usw.... waren keine dran und müssen somit auch nicht. Aber S51B hatte welche.
Ich denke mal ohne Blinker geht das doch auch.
Bei meinem Moped gib ich bei der Versicherung nur die Rahmennummer an.
Die wissen doch net was ich genau für eine Simson habe oder doch?
Sehen die das an der Rahmennummer?
:eek: :eek: :eek:
ZitatAlles anzeigen
Original von stephan16:
Ich denke mal ohne Blinker geht das doch auch.
Bei meinem Moped gib ich bei der Versicherung nur die Rahmennummer an.
Die wissen doch net was ich genau für eine Simson habe oder doch?
Sehen die das an der Rahmennummer?
:eek: :eek: :eek:
Es geht ja nicht um die Versicherung
Denen ist das völlig latte.
Wichtig ist das,was die Grünen sagen
Wir hatten das Thema schon vor einiger Zeit.
Und ich würde sagen. Wenn ich eingetragene Blinker abmache,bekomme ich evtl. ein Problem. Da würde ich die 23 € für neue Papiere investieren und sie da nicht angeben.
Aber mit ist eh sicherer
war das nicht was unter 50ccm³ brauch keine Blinker?habs hier irgendwann im Forum mal gelesen!
ja das stimmt alles was unter oder bis 50ccm ist braucht keine blinker!!!! hab mich da schon mal schlau gemacht
das stimmt so nicht ganz natürlich sind an fahrzeuge bis 50ccm keine blinker pflicht wenn die so in der abe beim kba (kta) bescheinigt sind aber bei fahrzeugen in der laut abe eine eingetragen ist muss diese auch verbaute sein und funktionieren natürlich steht sowas nicht in dem wisch den wir vom kba bekommen das steht aber in den zulassungsakten die es zu jedem fahrzeug gib dort sind zb auch die längen, massen, sitzpläte usw. eingetragen
man kann es sich natürlich einfach machen und allesauf \"n\" umbauen aber sicherer ist es doch mit blinker und so schwer ist die schaltung ja wohl auch nicht die vier kabel da richtig anzuschließen
Wie Duese schon gesagt hat, müssen keine dran sein. aber an deiner Stelle würde ich sie dran lassen, weil mich würde es aufregen immer die Hände rauszustrecken zum blinken. Und ausserdem, wenn du links abbiegen willst, musst du zwangsläufig von Gas gehen. Ausser du hast einen schwergängigen Gasgriff.
Fazit: Lass du dingens dran und du hast keinen Streß
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