Recht: Die Blinkerfrage

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  • Das ist ja schon FAST so gut wie das leidige Ölthema. (aber nur FAST!)


    Wenn an einem Moped Blinker ab Werk dranne waren, so müssen sie auch dranne sein wenn man angehalten wird bzw. funktionieren!


    :b_wink:

  • Zitat


    Original von Steve G.:



    und das mit dem \"alles was ab Werk verbaut war \" ist auch nur bedingt richtig. bestes beispiel sind die außenspiegel am auto. ab werk sind 2 dran,du kannst aber auch ohne probleme den rechten abbauen,da nur der linke pflicht ist. und da interessiert es nicht ob ab werk 2 dran waren.


    auch das ist wieder nur die halbe Wahrheit: laut StVZO müssen zwei voneinander getrennte Rückspiegel vorhanden sein, wobei es weniger relevant ist, ob es der linke und der rechte oder der linke und der innere ist, wenn du aber z.B. die Heckscheibe zu gemacht hast und durch den inneren nichts mehr sehen kannst muss der rechte auch dran sein :b_wink:


    und nochmal: auch wenn es im Regelfall nicht dazu kommt, können sie dir wegen der fehlenden Blinker einen Mängelschein geben, da es eine unerlaubte Änderung gegenüber der ABE des Mopeds ist, alles andere ist schlichweg falsch


    es gibt auch Leute die fahren Jahrzehnte ohne Führerschein Auto, deswegen wird es aber nicht richtiger, deswegen kann auch niemand behaupten fahr ruhig ohne, denn falsch ist es dann immer noch


    genauso ist es bei den Blinkern, auch wenn es nicht verfolgt wird, bzw. meistens ohne Folgen bleibt wird es davon nicht richtiger

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Versteh ich auch nich...


    Nochmal zusammengefasst:
    Die unter 4 aufgefürhten Fahrzeuge dürfen Blinker haben, müssen sie aber nich. Das gilt, denn das ist nunmal das entsprechende Gesetz.


    Sind Blinker dran, müssen die funktionieren und den gesezlichen Vorgaben entsprechen. Also wenn kaputt dann nach unten drehen darf man nich.


    Sind keine dran ist das auch ok, ohne wenn und aber, egal ob irgendwann mal welche dran waren oder nicht.


    Über Sinn oder Unsinn von Blinkern im Straßenverkehr darf sich jetzt jeder selbst was denken :b_wink:


    Chrom

  • Zitat


    Original von tacharo:


    Ich verstehe die Diskussion nicht einen Millimeter.


    Es steht hier doch unter Punkt 4.


    das problem ist einfach das manch einer denkt das punkt 4 außer kraft gesetzt wird,wenn blinker ab werk verbaut waren. das ist nunmal völliger unsinn. es werden doch keine gesetzte außer kraft gesetzt,nur weil bei der s51 E (nur ein beispiel) blinker ab werk verbaut waren :rolleyes:

  • man möcht\'s kaum glauben, aber auch Fahrlehrer, Polizisten und sogar KFz-Sachverständige sind Menschen, die auch mal irren können...


    ich vermute, dass da wieder mal Bestimmungen für zulassungspflichtige und für nicht zulassungspflichtige KFz durcheinandergewürfelt werden. :rolleyes:
    Fuffis sind halt nunmal doch keine Motorräder... :b_wink:


    Simson aber sprach zu ihnen: Ich will euch ein Rätsel aufgeben... (Richter 14,12)
    :eek: :eek:
    das Hooksche Gesetz der Genauigkeit:
    messe - mit einem Micrometer.
    reiße - mit einer Kreide an.
    trenne - mit einer Axt.

  • Das mit den Blinkern die dran sein müssen wenn ab Werk welche dran waren ist aber zum Teil trotzdem richtig. Völlig unabhängig von dem oben zitierten Gesetz muss so ein Fahrzeug ja eine ABE haben. Wenn nun diese ABE für diesen Fahrzeugtyp ausschließlich mit Blinkern erteilt wurde erlischt mit der Demontage der Blinker die ABE, also müssen dann welche dran sein um das Fahrzeug im Strassenverkehr benutzen zu dürfen.

    [glow=#0000FF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]

  • Zitat


    Original von vespisto:
    ... ich vermute, dass da wieder mal Bestimmungen für zulassungspflichtige und für nicht zulassungspflichtige KFz durcheinandergewürfelt werden. :rolleyes:
    Fuffis sind halt nunmal doch keine Motorräder... :b_wink:


    Das glaube ich nicht! In dem Auszug steht ja:


    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an


    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor


    Und diese 3 aufgeführten Fahrzeugtypen sind meines Wissens nach alles 50er (zumindest die letzten beiden, da bin ich mir sicher). Also kann es das nicht sein. Haben wir hier nicht irgentwo n Rechtsanwalt oder n Jura-Studenten, der uns das mal endgültig beantworten kann, wie es theoretisch ist? Wie es nun auf der Straße aussieht und was die Rennleitung dazu sagt ist ja nunmal eh orts- und polizeiabhängig.



    the-razer :b_wink:


  • eben, deshalb verstehe ich nicht, wo Du da einen Widerspruch siehst... ;)


    Fuffis sind im korrekten Amtsdeutsch KKR50, also Kleinkrafträder, die gemäß obigem Auszug keine Fahrtrichtungsanzeiger benötigen.
    (den Begriff \"Leichkraftrad\" kenne ich erst seit den 80ern, also LKR80.
    - kann aber auch sein, dass der o.g. Auszug auf die KKRoGB anspielt.
    kann uns eigentlich egal sein...
    was mir die LKR nach wie vor halbwegs unsympathisch macht, ist der Umstand, dass man damit alle 2 Jahre zur HU muss...
    - und da wird man Dir schon sagen, ob und welche Blinker da ran müssen... ;))


    Simson aber sprach zu ihnen: Ich will euch ein Rätsel aufgeben... (Richter 14,12)
    :eek: :eek:
    das Hooksche Gesetz der Genauigkeit:
    messe - mit einem Micrometer.
    reiße - mit einer Kreide an.
    trenne - mit einer Axt.

  • Zitat


    Original von Elvis:
    :censored: Hallo Leute,ich habe meine S/51 B neu lakiert und den Motor regenerieren lassen.Jetzt habe ich kein Bock mehr au die Blinker,kann ich Sie so ohne weiteres ablassen oder muss ich das in meiner Betriebserlaubnis eintragen lassen???


    Gruss Elvis


    Also ich habe eine s51N ohne Blinker und ich wollte unbedingt welche dran haben,Ist nur Komisch das mal von einer anderen seite zu hören der keine lust auf Blinker hat :laugh: :laugh:

    Bitte Beendet eure Threads(Themen)die ihr Öffnet Und Schreibt als Abschluss,ob die Gegebenden Tips und Vorschläge Geholfen haben,Oder worin Letzendlich euer Problem Lag,Der Nächste wird sich Freuen Wenn er Zu dem Gleichen Problem eine Positive Lösung hat.

  • Also fakt ist zumindest, dass keine Blinker eingetragen sein müssen, auch wenn man welche hat. Und da die Bullen im Westen Deutschlands eh keinen Plan von Simsons (Vorurteil, trifft vll nicht auf alle zu) haben, werden se eh nix merken, da ja in allen Betriebserlaubnissen von Simson, die ich bisher gesehen habe, nie irgendwas von wegen Blinkern steht. Es stehen dort ja nur so Angaben, wie die Gewichte, Farbe, Hunbraum. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit steht dort häufig nicht...
    Auch ein nachgerüstetes Bremslicht muss nich eingetragen werden.
    Ich war erst vor ca. zwei Monaten wegen ner Ritzeländerung meiner Hercules dort und hab da extra nachgefragt, wegen eintragen...



  • Es gab eine Enduro ohne Blinker ab Werk....und zwar das Modell S51 E4..die hatte die elektrische Anlage wie die S51N

    :D :D :D Trotz Mauer und Wende...SIMSONPOWER OHNE ENDE !!! :D :D :D


    Liegt die Baumarktrakete tot im Keller, war die alte Simmi wieder schneller !!! :P :P

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