Das ist ja schon FAST so gut wie das leidige Ölthema. (aber nur FAST!)
Wenn an einem Moped Blinker ab Werk dranne waren, so müssen sie auch dranne sein wenn man angehalten wird bzw. funktionieren!
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Das ist ja schon FAST so gut wie das leidige Ölthema. (aber nur FAST!)
Wenn an einem Moped Blinker ab Werk dranne waren, so müssen sie auch dranne sein wenn man angehalten wird bzw. funktionieren!
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Zitat
Original von Steve G.:
und das mit dem \"alles was ab Werk verbaut war \" ist auch nur bedingt richtig. bestes beispiel sind die außenspiegel am auto. ab werk sind 2 dran,du kannst aber auch ohne probleme den rechten abbauen,da nur der linke pflicht ist. und da interessiert es nicht ob ab werk 2 dran waren.
auch das ist wieder nur die halbe Wahrheit: laut StVZO müssen zwei voneinander getrennte Rückspiegel vorhanden sein, wobei es weniger relevant ist, ob es der linke und der rechte oder der linke und der innere ist, wenn du aber z.B. die Heckscheibe zu gemacht hast und durch den inneren nichts mehr sehen kannst muss der rechte auch dran sein ![]()
und nochmal: auch wenn es im Regelfall nicht dazu kommt, können sie dir wegen der fehlenden Blinker einen Mängelschein geben, da es eine unerlaubte Änderung gegenüber der ABE des Mopeds ist, alles andere ist schlichweg falsch
es gibt auch Leute die fahren Jahrzehnte ohne Führerschein Auto, deswegen wird es aber nicht richtiger, deswegen kann auch niemand behaupten fahr ruhig ohne, denn falsch ist es dann immer noch
genauso ist es bei den Blinkern, auch wenn es nicht verfolgt wird, bzw. meistens ohne Folgen bleibt wird es davon nicht richtiger
Zitat
Original von Simson-Noob:
Ich zitiere mal §54 Abs. 5 der StVZO:
(Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54)
Ich verstehe die Diskussion nicht einen Millimeter.
Es steht hier doch unter Punkt 4.
Wo ist denn nun das Problem?
Was gibt es da noch zu diskutieren??
Versteh ich auch nich...
Nochmal zusammengefasst:
Die unter 4 aufgefürhten Fahrzeuge dürfen Blinker haben, müssen sie aber nich. Das gilt, denn das ist nunmal das entsprechende Gesetz.
Sind Blinker dran, müssen die funktionieren und den gesezlichen Vorgaben entsprechen. Also wenn kaputt dann nach unten drehen darf man nich.
Sind keine dran ist das auch ok, ohne wenn und aber, egal ob irgendwann mal welche dran waren oder nicht.
Über Sinn oder Unsinn von Blinkern im Straßenverkehr darf sich jetzt jeder selbst was denken ![]()
Chrom
Zitat
Original von tacharo:
Ich verstehe die Diskussion nicht einen Millimeter.
Es steht hier doch unter Punkt 4.
das problem ist einfach das manch einer denkt das punkt 4 außer kraft gesetzt wird,wenn blinker ab werk verbaut waren. das ist nunmal völliger unsinn. es werden doch keine gesetzte außer kraft gesetzt,nur weil bei der s51 E (nur ein beispiel) blinker ab werk verbaut waren ![]()
man möcht\'s kaum glauben, aber auch Fahrlehrer, Polizisten und sogar KFz-Sachverständige sind Menschen, die auch mal irren können...
ich vermute, dass da wieder mal Bestimmungen für zulassungspflichtige und für nicht zulassungspflichtige KFz durcheinandergewürfelt werden.
Fuffis sind halt nunmal doch keine Motorräder... ![]()
Das mit den Blinkern die dran sein müssen wenn ab Werk welche dran waren ist aber zum Teil trotzdem richtig. Völlig unabhängig von dem oben zitierten Gesetz muss so ein Fahrzeug ja eine ABE haben. Wenn nun diese ABE für diesen Fahrzeugtyp ausschließlich mit Blinkern erteilt wurde erlischt mit der Demontage der Blinker die ABE, also müssen dann welche dran sein um das Fahrzeug im Strassenverkehr benutzen zu dürfen.
Zitat
Original von vespisto:
... ich vermute, dass da wieder mal Bestimmungen für zulassungspflichtige und für nicht zulassungspflichtige KFz durcheinandergewürfelt werden.![]()
Fuffis sind halt nunmal doch keine Motorräder...
Das glaube ich nicht! In dem Auszug steht ja:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
Und diese 3 aufgeführten Fahrzeugtypen sind meines Wissens nach alles 50er (zumindest die letzten beiden, da bin ich mir sicher). Also kann es das nicht sein. Haben wir hier nicht irgentwo n Rechtsanwalt oder n Jura-Studenten, der uns das mal endgültig beantworten kann, wie es theoretisch ist? Wie es nun auf der Straße aussieht und was die Rennleitung dazu sagt ist ja nunmal eh orts- und polizeiabhängig.
the-razer ![]()
ZitatAlles anzeigen
Original von the-razer:
Das glaube ich nicht! In dem Auszug steht ja:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
eben, deshalb verstehe ich nicht, wo Du da einen Widerspruch siehst... ![]()
Fuffis sind im korrekten Amtsdeutsch KKR50, also Kleinkrafträder, die gemäß obigem Auszug keine Fahrtrichtungsanzeiger benötigen.
(den Begriff \"Leichkraftrad\" kenne ich erst seit den 80ern, also LKR80.
- kann aber auch sein, dass der o.g. Auszug auf die KKRoGB anspielt.
kann uns eigentlich egal sein...
was mir die LKR nach wie vor halbwegs unsympathisch macht, ist der Umstand, dass man damit alle 2 Jahre zur HU muss...
- und da wird man Dir schon sagen, ob und welche Blinker da ran müssen... ;))
Zitat
Original von Elvis:
Hallo Leute,ich habe meine S/51 B neu lakiert und den Motor regenerieren lassen.Jetzt habe ich kein Bock mehr au die Blinker,kann ich Sie so ohne weiteres ablassen oder muss ich das in meiner Betriebserlaubnis eintragen lassen???
Gruss Elvis
Also ich habe eine s51N ohne Blinker und ich wollte unbedingt welche dran haben,Ist nur Komisch das mal von einer anderen seite zu hören der keine lust auf Blinker hat :laugh: :laugh:
Also fakt ist zumindest, dass keine Blinker eingetragen sein müssen, auch wenn man welche hat. Und da die Bullen im Westen Deutschlands eh keinen Plan von Simsons (Vorurteil, trifft vll nicht auf alle zu) haben, werden se eh nix merken, da ja in allen Betriebserlaubnissen von Simson, die ich bisher gesehen habe, nie irgendwas von wegen Blinkern steht. Es stehen dort ja nur so Angaben, wie die Gewichte, Farbe, Hunbraum. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit steht dort häufig nicht...
Auch ein nachgerüstetes Bremslicht muss nich eingetragen werden.
Ich war erst vor ca. zwei Monaten wegen ner Ritzeländerung meiner Hercules dort und hab da extra nachgefragt, wegen eintragen...
ZitatAlles anzeigen
Original von Charles:
B,C und E gab es nur mit Blinker ab Werk
einzig die N-Version hatte keine
aber der Enduroumbau gehört auch bei der N-Version zu den vom Werk genehmigten Umbauten
achte aber darauf, keinen E-Rahmen drunter zu haben, dann wird\'s mit erklären schwierig, weil E gleich Blinker, nachgeschweißt gleich unzulässig
oder du machst die Enduro-Streben so wie ich fest, mit Lochband, dann haben sie aber keine andere Funktion als schick aussehen
Es gab eine Enduro ohne Blinker ab Werk....und zwar das Modell S51 E4..die hatte die elektrische Anlage wie die S51N
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