Laut
§54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO (5)
braucht man an Leicht- und Kleinkrafträdern keine Blinker.
irgendwo gabs hier im forum auch mal eine liste,
wo das alles drin steht und an welchen fahrzeugen man
alles keine blinker benötigt.
könnte unter dem thread sein, wo alle möglichen ABE´s und
so runter geladen werden können.