Blinker bei Schwalbe Vorschrift ?

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  • Laut
    §54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO (5)
    braucht man an Leicht- und Kleinkrafträdern keine Blinker.


    irgendwo gabs hier im forum auch mal eine liste,
    wo das alles drin steht und an welchen fahrzeugen man
    alles keine blinker benötigt.
    könnte unter dem thread sein, wo alle möglichen ABE´s und
    so runter geladen werden können.

    Buchholz 69ers

  • Ola,


    und danke Rockerschwalbe! Hab gleich mal geguckt und Du hast recht! Wer es nicht glaubt, guckt >hier<.
    Und unter Abs. 6 finden wir dann auch gleich noch den Grund, warum Blinker, die verbaut sind, gehen müssen.
    Damit wäre das wohl geklärt. Allerdings werde ich mich trotzdem mal auf die Suche nach dem Thread begeben, den Rockerschwalbe genannt hat!


    Gruss,
    olm



  • mädels, zum hunderttausendsten mal:


    grundsätzlich hat rockerschwalbe recht, AAAAAABER was ab werk an sicherheitsrelevanten sachen verbaut war, MUSS DRAN SEIN! (und funktionieren...). dazu zählen neben den blinkern u.a. auch kettenschläuche! jeder bull... äh bullizist der ahnung hat, stellt n ticket aus!! hab ich hier in bär-lin schon mehrfach erlebt! da hilft auch das rausreden auf § 54 NIX!


    [edit]will jetzt hier nicht den moralapostel raushängen lassen! es KANN auch ewig gutgehen.
    will nur, dass sich jeder der EVENTUELLEN konsequenzen (mängelschein, kohle etc.) bewusst ist. :b_wink: [/edit]

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Und das genau ist ja die Frage oder Trollaxt?
    Wenn in den Papieren vom KBA was steht, von wegen \"Blinker 0\" oder ähnliches, so wäre ja ab Werk bei N Fahrzeugen keine Blinker vorgesehen gewesen und damit erledigt sich das dann mit dem Ticket.


    Wenn aber nichts der gleiche in den Papieren steht, dann ist Deiner Post nichts hinzuzufügen!


    Aber das wohl niemand wirklich beantworten kann, ob in den Papieren vom KBA für eine KR51/2 N über die Blinker steht, lass ich es auf einen selbstversuch ankommen :b_wink:
    Papiere will ich eh!


    Gruss,
    olm

  • Zitat


    Original von olmone:


    Aber das wohl niemand wirklich beantworten kann, ob in den Papieren vom KBA für eine KR51/2 N über die Blinker steht, lass ich es auf einen selbstversuch ankommen :b_wink:
    Papiere will ich eh!


    Da steht nichts, genauso wenig wie bei den anderen Modellen. Ist ja auch nur ein Auszug der ABE, aber das steht auch der ABE :b_wink:
    Was Trollaxt geschrieben hat bringt es auf den Punkt, den §54 kannst Du dir auf\'s Klo hängen :biglaugh:

  • Habe doch Foto von der KBA Unterlage.


    http://www.directupload.net/file/u/8019/mO2B253o_jpg.htm


    http://www.directupload.net/file/u/8019/ljfB6eZF_jpg.htm


    Weder in den \"Alten\" oder \"Neuen\" Papierchen ist was zu lesen. Ich glaube auch nicht das Silber/Grün etwas anderes haben, als das was wir bei einer Kontrolle vorzeigen müssen.


    Hier ist nun auch der Vorteil, das die sich nicht damit auskennen, und mich meistens nur von hinten sehen.


    :biglaugh:

  • Zitat

    Zugriff auf den kompletten Datensatz bei der Vorführung, d.h. die könnten auch sehen ob Blinker oder nicht.


    Und gibts ne Möglichkeit an den kompletten Datensatz z.B. einer KR51/2 N ranzukommen :b_wink:

  • Zitat


    Original von olmone:
    Und das genau ist ja die Frage oder Trollaxt?
    ...


    das genau ist keine frage! :b_wink: es gab NIE eine schwalbe ohne blinker (auch wenn es eine \"N\" gab), und auf anfrage kriegt das auch JEDER dorfpolizist raus... :b_wink:


    die komplette BE werden sie dir wohl nur (wenn überhaupt) gegen kostenerstattung schicken. das sind mehrere aktenordner, in denen wirklich jede schraube inkl. gewindelänge und kopfschlitzbreite angegeben ist.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

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