Was fahrt ihr für ein Auto bzw. wollt ihr mal fahren?

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  • Nein, war man mit einem Automatikwagen Fahrschule macht darf man dannach keinen Schaltwagen fahren.


    Zum Grenzbereich
    Wie oft bewegt man sich denn mit seinem Auto im Grenzbereich und erst recht gewollt?
    Fast nie! Und wenn doch, dann korrigieren die Fahrhilfen so weit wie möglich und machen dadurch das Autofahren sicherer. Es wird wohl kaum Autofahrer geben die besser reagieren als die elektronischen Fahrhilfen.

    S51 @ VAPE sonst original


    :dance: :dance: :dance: :dance:



  • is kein problem, weil das innenleben wird zum tüv nich drinnen sein.
    nur sockel und kappe.
    aber grundsätzlich darf so eine funktionierende leuchte auf dem dach sein.
    du darfst sie eben nicht missbrauchen. ist ja keine signal- sondern eine warnleuchte und die darf genauso benutzt werden, wie die warnblinkanlage.

  • Also mit Laterne ohne Innenleben würde ich vorsichtig sein, grundsätzlich gilt was dran ist, muß auch funktionieren.


    Wie es bei orangen ist, weiß ich nicht. Bei blauen ist es so, das sie entweder ab oder mittels einer \"Mütze\" abgedeckt sein müssen. Hab ne olle Feuerwehrtranse, daher weiß ich das.


    Die Stvzo sagt dazu folgendes:
    §51
    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein


    1.
    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2.
    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. 2Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. 3Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3.
    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4.
    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. 2Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


    Chrom

  • Bei mir wird mit 18 ein Audi 80 oder ein Audi 100 auf den Hof kommen...
    Wahrscheinlich mit der 2 Liter oder der 1,8S Maschine jeweils mit 90PS...


    Wird sich wohl so ergeben da ich ab August eine Lehre bei Audi anfangen werde :b_wink:

  • Zitat


    Original von Simson_S51-B:
    Und wenn alles jut läuft, dann is der morgen auch meiner :smile:



    Unterschied zu deinem alten? Bzw warum \'nen Neuen?


    E30 ist schon \'n geiles Stück :)

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