Die Führerscheinfrage

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  • Hallo ich bin blutiger Anfänger und möchte mir gerne eine Schwalbe kaufen. Leider habe ich den Führerschein schon nach neuem Recht gemacht. Deshalb möchte ich jetzt wissen, ob ich für die Schwalbe einen Motorradlappen brauche oder nicht.
    Habe nämlich mal gehört, dass die "Mofaregelung" bei vor 92 zugelassenen Fahrzeugen nicht gilt.
    Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet.
    :rotate:

    Meine Schwalbe macht den schönsten Sommer! :lookaround:

  • Hi,
    du brauchst die Führerschein klasse M.
    Oder wenn du denn normalen Autoführerschein hast, darfst du alles fahren bis 50 ccm.
    Eine Schwalbe darf man nur nicht mit Mofaführerschein fahren.


    mfg


    s51fahrer

  • Du darfst das Ding fahren wenn es vor 1991 erstmals in den Verkehr aufgenommen worden ist ;) Zumiendest mit dem M-Schein und mit Auto Lappen auch ;)
    --
    >>Besucht mich mal<<< Mit Forum für alles!!
    -S51B Bj 86
    -S51B Bj 82 (im Enduroumbau)
    Viele verlieren ihren Verstand deswegen nicht, weil sie keinen haben.

  • Hallo! Ich habe gelesen das Du nicht weißt mit welchem Führerschein man Simsonmoped's fahren darf. Ich kann Dir hierzu leider nicht viel weiter helfen.Ich habe nämlich das selbe Problem.Einige der hier antwortenden Leute sind ja anscheinend der Meinung das man Simson mit fast jedem Führerschein fahren darf.Das kann so aber nicht ganz richtig sein.Ich fahre jetzt seid über 1 1/2 Jahren mit meiner Simme und hatte 3 Verkehrskontrollen durch bevor ich mich nicht mehr getraut habe zu fahren. Bei der ersten Kontrolle hat mich ein Bulle, wahrscheinlich noch in der Ausbildung, angehalten. Er wollte mir nur zeigen was er für ein toller Hecht ist. Er hatte keine Uniform an und bestimmt hatte er auch schon lange Feierabend. Aber er meinte mich unbedingt im strömendem Regen anpissen zu müssen, nur weil mein Rücklicht nicht ging. Er wollte weder Führerschein noch Versicherungsschein sehen. Ich mußte weiter SCHIEBEN und das war's. Das zweite mal bin ich eine, für Motorräder, durch Durchfahrtverbotsschild gekennzeichnete Straße entlang gefahren. Da wurde ich von einer Streife angehalten. Die Streife verwiess mich auf das Verbotsschild, sagte nur " DU DU ! " , " BÖSE , BÖSE ! " und ich durfte weiter fahren. Auch hier wollte niemand einen Führerschein sehen. Und dann die dritte Kontrolle. An dem Tag müssen die Bullen wohl ne geklaute Karre gesucht haben. Jedenfalls haben sie den Tag nur Mopeds angehalten, und das völlig willkürlich. Egal ob zu schnell oder ob das Licht nicht ging. Den Tag wurde alles was nur zwei Räder hat angehalten. Die beiden Fregells (die Cops) waren noch gar nicht an meinem Moped dran, aber haben schon aus der Entfernung gesehen das ich TS-Federbeine drin hab. Das war der erste Mägel. Dann haben sie sich aufgeregt weil ich ne S 51-B fahre und nen Enduroauspuff dran habe. Das dürfe auf gar keinen Fall so bleiben, schließlich wäre das eine bauartbedingte Veränderung, waren deren Worte. Das meine Blinker nicht funktionierten und auch mein Rücklicht noch immer nicht repariert war, das war egal! Jedenfalls ganz zum Schluß der Kontrolle, als ich schon dachte jetzt kann ich gleich weiter fahren, da schaut der eine von den beiden Bullen noch mal in meinen Führerschein und meint ganz trocken zu mir : " Du darfst die Kiste ja sowieso nicht fahrern . "
    Ich gleich auf die Bariekaden : " Wieso nicht ? "
    ( Ihr müßt an dieser Stelle vielleicht wissen, ich habe meinen Führerschein im Juli 1998 erhalten. )
    Und der Bulle sagt zu mir : " Weil Du nur Führerscheinklasse 4 hast. "
    ( Und im Führerschein selber steht bei Klasse 4 : Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h ( Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor ) )
    Ich habe aber auch Klasse 3. Nur das hat den Bullen in dem Moment nicht interessiert weil ich nicht mit Auto, sondern eben mit Moped unterwegs war. Der Bulle wußte aber, auch wenn ich keine Papiere für meine Simme hab, das in der ABE die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 60 km/h eingtragen ist. Ich hab noch angefangen mit den beiden Bullen zu diskutieren das es für Simson doch ne Ausnahmeregelung gibt und das ich sie auf jeden Fall fahren darf. Am Ende hatte ich die Bullen so verunsichert das er mir die Weiterfahrt zwar nicht verboten hat, aber mir sagte das ich eventuell trotzdem mit einer Vorladung wegen fahren ohne Führerschein rechnen muß. Und seid dem Tag fahre ich nicht mehr Simme und warte das der Vorfall verjährt. Allerdings mache ich mir selber da nicht allzu große Hoffnung. Ich hatte mich nach dem Vorfall bei der Führerscheinstelle und bei Fahrschulen erkundigt und habe mir überall sagen lassen, das ich für Simson eben mindestens den Führerschein Klasse 1B, oder jetzt nach den neuen Klassen, A1 brauche. Ich möchte hiermit aber auch nen Aufruf starten. Falls irgendjemand irgendwo tatsächlich irgendwas schwarz auf weiß hat, irgend nen Paragraphen, der besagt das ich mit meiner alten Führerscheinklasse 4 ( oder auch 3 ) Simson fahren darf, so soll er mich darüber informieren; aufklären in welchem Gesetzbuch das wo zu finden ist.
    Dafür schon mal danke !
    Ich habe nämlich keine Lust, wie ihr bestimmt alle nachvollziehen könnt, meine Simme jetzt einzumotten oder gar zu verkaufen.
    M-f-G!!!!
    Und allzeit gute Fahrt!!!!
    Alex


    the one and only....
    ....simson

  • Ich habe das auf dem PC, eingescannt. Gib mir deine Email und ich schicke es dir. Kann es leider nicht hier hochladen, weil es über 200Kb hat.


    Admin_save
    Wäre mal gut wenn an das hier mal hochladen könnte, weil sich hier sehr viele für interessieren!
    --
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  • Das steht auf dem Merkblatt des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), das einer nachgedruckten ABE beiliegt:


    Zitat


    Gemaess dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Massgabe 21 (BgBl. 1990 II S.1101) sind Kleinkraftraeder im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokraktischen Republik mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und nicht mehr 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkraftraedern im Sinne von §18 Abs.2 Nr.4 STVZO gleichgestellt, wenn sie spaetestens bis zum 29.02.1992 erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Nach Auffassung des Bundesministeriums fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkraftraeder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden duerfen.


    Anmerkung von mir:
    Allerdings ist das KBA nicht der Ansprechpartner fuer das Fahrerlaubnisrecht, hierfuer ist das Strassenverkehrsamt des Stadt- bzw. Landkreises zustaendig.
    Falls dieses die Frage nicht beantworten kann, sollen die sich bei einem Strassenverkehrsamt in Ostdeutschland erkundigen. Denn in Ostdeutschland ist diese Ausnahmeregelung mit Sicherheit bekannt.


    Fuer das Duo (wird als Krankenfahrstuhl gefuehrt) gibt es auch eine Ausnahmeregelung. Dort ist das Stichdatum der 28.02.1991.


    Nachtrag:
    Im Originalpapier ist vom 28.02.1992 die Rede, 1992 war aber ein Schaltjahr und damit ist es der 29.02.1992. Es gibt keine Regelung, wo der Stichtag ein Tag vor Monatsende ist.;)

  • jo, die wollen nur Kohle machn... Ich persönlich fahr mit M, und bin extra zu den Bullen gefahren, und die ham gesagt, das jeder Bulle aus peine das mit dem M und 60 sachen wüsste, und das das OK ging.
    --
    MfG Fragga
    Simson: SR50 C
    -bj 1988
    Möge das Möh mit dir sein.
    Simson - das einzig wahre auf deutschen Straßen!!

    MfG Fragga


    Fahrzeug:


    Mazda 626 GD von 1990 - 2,0i 90 PS!

  • So siehts aus, ich bin zwar erst 2 mal angehalten worden (das eine Mal hatte ich weder Schlüssel noch Führerschein dabei, und die ABE hab ich auch nich, aber die "Restpapiere" waren in der verschlossenen Sitzbank), aber sogar hier wissen die Bullen das, ich habe nur Führerschein B --> Auto. Da hatten die nix dagegen.
    --
    Simson - gebaut für die Ewigkeit.
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    - KR 51/2 N seit 2002
    - 2 x S51, 1 x S 50 - CKD
    - SR 50 B4
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    - Rekord D
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    - Solo 713


    :a_zzblirre: :cursing: 8) :D

  • beamte sind halt auch nur menschen ;)
    bei uns haette ein gruen-weisser die lacher auf seiner seite, wenn er nur den gedanken hegen wuerde, dass man mit nem auto fuehrerschein keine jagdwaffe fahren duerfte *g*
    s.

    ich bin- und trage keinen Titel, keine Uniform, keine Verkleidung, ich bin- konfessionslos, in keiner Sekte, in keinem Verein, in keiner Partei - ich trage keinem etwas nach - doch das Wasser kann ich reichen...

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