ich antworte so spät,weil ich gerade erst aus der U-Haft komme.Scherz Die wollten alles genau wissen.Wo das Ding her ist,in welchen Zustand die Simme war,seit wann ich sie habe usw.Die ganze Aktion hat 45 min.gedauertAber das beste war,dass Frau Kommissarin sogar wissen wollte welche Marke das Bier hatte welches ich für die Simson gegeben habe.Aber wenn ich Glück habe darf ich das Teil behalten.Jetzt kann ich momentan nur noch abwarten.
Betriebserlaubnis S51
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naja, wenigstens kommst du anscheinend sauber aus der sache raus, da sie dir glauben, das du sie nicht geklaut hast
das ist schon mal das wichtigste
hast du mal nachgefragt, ob sie dir den kontakt zum beklauten herstellen können?
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wenn der Besitzer damals Geld von der Versicherung bekommen hat,dann hat er keinen Anspruch mehr auf die S51 und die Versicherung muss entscheiden was damit passiert.Wenn die sagen das es nicht lohnt die Teile zu verkaufen,darf ich wahrscheinlich mit meinen begonnenen Arbeiten weiter machen.Das haben die mir auf der Wache dazu gesagt.
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naj
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Ich darf die Simson behalten
.Der Besitzer hat sie mir praktisch geschenkt
.Wäre die ganze Sache ein halbes Jahr früher aufgeflogen hätte er mir sogar noch eine Kiste voll Teile gegeben.Aber leider hat er die jetzt \"entsorgt\".Dafür möchte er die Simme aber gerne mal sehen wenn ich mit dem Restaurieren fertig bin.
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Endlich halte ich die ABE für meine Simson in den Händen :biggrin: .Nur eins macht mich stutzig,bei Typ steht S51/1 C1 und bei Anlasser 12V 42/21W.Erstens ist es keine S51/1 C sondern eine S51 B1-3 und zweitens habe ich keinen Anlasser.Kann es da Probleme geben oder ist das so in Ordnung?
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