Daß bei erloschener Betriebserlaubnis (weil verbaute/geänderte Teile nicht eingetragen) die Versicherung nicht zahlt, wenn ein Unfall passiert ist, das war früher wirklich ´mal so.
Ist aber schon länger her. Dennoch hält sich diese inzwischen Falschinformation offenbar immer noch.
Tatsächlich gibt es inzwischen jedoch genügend Gerichtsurteile, daß eine Versicherung nur dann nicht zahlen muß, wenn die Veränderung, die zur Erlöschung der Betriebserlaubnis geführt hat, auch unfallmitverursachend war (also nix mehr mit: "Kfz mit BE versichert, BE erloschen, also Kfz auch nicht mehr versichert"). Die Versicherungen wissen das inzwischen und machen deshalb auch noch dann Streß, wenn eben eine nicht-eingetragene Veränderung (die zur formalen Erlöschung der BE geführt hat) laut Gutachter unfallmitverursachend war. Streß eben dahin, daß dann das an den Unfallgegner gezahlte Geld vom Versicherten zurückgefordert/-geklagt wird.
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