Amal Vergaser Legal???

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  • naja das mit dem eintragen is sone sache, mir wurde erzählt das wenn man n größeren zyli eintragen lässt n motorradnummernschild brauch bzw A1-führerschein, aber wie weit das mit´m gaser geht weiß ich nich, kannst ja einfach bei ner kfz-stelle ma anfragen.

  • Hallo,
    hat überhaupt jemand mal den Amal-Vergaser getestet? Das er illegal ist wissen wir ja nun, aber ob er überhaupt eine Leistungssteigerung bewirkt, hat bisher noch keiner bestätigt. Weil wenn er keine Leistungssteigerung bewirkt und man ohne Versicherungsschutz auf den Straßen umherfährt wäre das ja ziemlich blöde.
    Hat jemand Erfahrung?
    Und wie wirkt sich das auf den Kraftstoffverbrauch aus?


    Grüße Roland

  • fahren doch auch viele mitm MZA 60/2 rum, haben keine Leistungssteigerung und trotzdem illegal unterwegs...
    Da zählt mehr der Glaube daran, etwas mehr Leistung zu haben :D

    FolksWagen

  • Beim bing ist ein Wisch dabei auf dem steht dass der Vergaser in die Papiere eingetragen werden muss! Es ist demnach auch keine ABE, sondern 'nur' ein Teilegutachten.
    Im Übrigen kann die Versicherung nur dann einem einen Vogel zeigen wenn sie beweisen kann dass das unerlaubte Teil den Unfall verursacht hat...



    Gruß
    Alex

  • Quatsch, technische Veränderung ohne Erlaubnis / Abnahme heißt erlöschen der Abe und somit kein Versicherungsschutz, also auch keine Kostenübernahme...

    Das müsste ja in den AGBs der Versicherung festgehalten sein. Kannst du mir die Stelle in den AGBs irgendeiner beliebigen Versicherung zitieren?



    Gruß
    Alex

  • Wieso, technische Veränderungen müssen immer amtlich abgenickt werden, entweder Dekra / Tüvabnahme oder Abe... Sonst kann ja jeder alles an alles verbauen...
    Sofern die Umbauten nicht vom Fahrzeughersteller zugelassen sind, erlischt die Abe und ohne Abe keine Versicherung... Die suchen doch nur nen Grund nicht zahlen zu müssen... Strenggenommen ist der schon bei Nachbaublinkerkappen weg...

  • ohne Abe keine Versicherung...

    Genau dafür hätte ich gerne einen "Beweis". Ich kann in den AGBs meiner Versicherung nichts darüber finden.


    Davon abgesehen zahlt die Versicherung erstmal IMMER, damit der Geschädigte sein Geld bekommt, dafür haben wir ja eine gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht. Wenn der Fahrer die Versicherungsbedingungen verletzt hat (bei meiner z.B. besoffen, Rennen gefahren oder grob fahrlässig gehandelt) nimmt die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress. Leistungssteigerung und durch zu hohe Geschwindigkeit einen Unfall verursacht kann man ja noch als grob fahrlässig einstufen, aber wenn einer jemanden hinten reinfährt und die Versicherung nicht zahlen will weil die Spiegel zu klein sind, vor welchem Gericht soll das denn bitte standhalten?


    Wieso, technische Veränderungen müssen immer amtlich abgenickt werden, entweder Dekra / Tüvabnahme oder Abe... Sonst kann ja jeder alles an alles verbauen...

    Das ist natürlich richtig, hat aber nicht direkt mit der Versicherung zu tun.


    Gruß
    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von AlexSnd ()

  • Das wirst du spätestens merken wenn dir einer reingekachelt ist, dein Sozius in den Rollstuhl kommt und die Versicherung des Verursachers dann zahlen soll, da geht es um Millionenbeträge und da wühlen die so lange im Dreck bis die was finden...

  • Das wirst du spätestens merken wenn dir einer reingekachelt ist, dein Sozius in den Rollstuhl kommt und die Versicherung des Verursachers dann zahlen soll, da geht es um Millionenbeträge und da wühlen die so lange im Dreck bis die was finden...

    Wie gesagt, die Versicherung zahlt IMMER, ist gesetzlich so geregelt, der Geschädigte steht im Vordergrund. Gerade in den Fällen wo es um schwerstverletzte geht, denn wer kann denn schon Millionen aus eigener Tasche zahlen... Das ist der Grund für die gesetztlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht.
    Die Versicherung kann dann versuchen das Geld vom Verursacher zurück zu bekommen, wenn sie der Meinung ist dass die Bedingungen nicht eingehalten wurden, nur dabei kann sie ja auch nur nach AGBs gehen, wie soll es denn sonst funktionieren?


    Gruß
    Alex

  • Ja von dir will sie das dann... Wenn du die Millionen nicht hast Pech für die Versicherung, die Pfänden dir dann aber ewig einen Teil deines Geldes weg, glücklich wirst dann nicht mehr. Wegen solchem Dreck soviel riskieren ist dich Mist, wenns unbedingt sein muss lass den scheiß amtlich absegnen. Wenn du das nicht verstehen willst mach wie du denkst oder erkundige dich mal...

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