Hallo,
wir haben eine S51 erworben. Dabei war ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 sowie ein Erläuterungsbogen zum Gutachten.
Damit sind wir zur Zulassungsstelle gegangen und wollten einen Fahrzeugschein bekommen. Dies wurde abgelehnt, da maximal 45 km/h eingetragen würden. Also Abbruch und weiter zum KBA.
Der Antrag wurde dort formlos und ohne erkennbare Begründung abgelehnt, lediglich mit dem Verweis, wieder zur Zulassungsstelle zu gehen.
Daraufhin erneut zur Zulassungsstelle – dort wurde wieder auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h hingewiesen oder empfohlen, Beschwerde beim KBA einzulegen.
Die Beschwerde wurde eingereicht und erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass das Schlagbild der Ziffern bei FIN und Baujahr deutlich vom Üblichen abweiche.
Die FIN auf dem Rahmen stimmt jedoch mit dem Typenschild überein.
Was kann ich jetzt machen?
Das Gutachten wurde ja erstellt.
Ein neues Typenschild beschaffen?
Einspruch beim KBA?
Wir leben in Bayern – ggf. einmal in Thüringen zur Zulassungsstelle?
Ich verstehe es nicht ganz.
Vielen Dank für den Support im Voraus.