ABE nicht erteilt

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  • Hallo,

    wir haben eine S51 erworben. Dabei war ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 sowie ein Erläuterungsbogen zum Gutachten.

    Damit sind wir zur Zulassungsstelle gegangen und wollten einen Fahrzeugschein bekommen. Dies wurde abgelehnt, da maximal 45 km/h eingetragen würden. Also Abbruch und weiter zum KBA.

    Der Antrag wurde dort formlos und ohne erkennbare Begründung abgelehnt, lediglich mit dem Verweis, wieder zur Zulassungsstelle zu gehen.

    Daraufhin erneut zur Zulassungsstelle – dort wurde wieder auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h hingewiesen oder empfohlen, Beschwerde beim KBA einzulegen.

    Die Beschwerde wurde eingereicht und erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass das Schlagbild der Ziffern bei FIN und Baujahr deutlich vom Üblichen abweiche.

    Die FIN auf dem Rahmen stimmt jedoch mit dem Typenschild überein.

    Was kann ich jetzt machen?

    Das Gutachten wurde ja erstellt.

    Ein neues Typenschild beschaffen?

    Einspruch beim KBA?

    Wir leben in Bayern – ggf. einmal in Thüringen zur Zulassungsstelle?

    Ich verstehe es nicht ganz.

    Vielen Dank für den Support im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von scheich98 ()

  • Jo, auf dem Typenschild stimmt das Schriftbild von der FIN nicht ( speziell die " 3 " ), die Rahmen FIN sieht aus wie selbst rein geklöppelt. Falls du es bei einer Zulassungsstelle in Thüringen versuchen möchtest: du musst schon deinen Wohnsitz dort haben oder jemanden kennen. Gr.

  • Hallo Simme, vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Was würde es bringen wenn jemand aus Thüringen in Thüringen auf die Zulassungsstelle geht?

    Was kann ich damit erreichen.?


    Besten Dank

  • Die Rahmennummer ist gefälscht, was in Deutschland als Urkundenfälschung unter strafe steht.

    Ich würde beim Händler den Kauf rückgängig machen, mit dem Hinweis auf eine gefältsche Rahmennummer.

    Falls es es nicht freiwillig macht, dann auf dem Klageweg.

    Das Fahrzeug kann mit diesem Rahmen nur nicht als Ersatzteilspender dienen. Der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, muss Sehschwach sein.

  • Was würde es bringen wenn jemand aus Thüringen in Thüringen auf die Zulassungsstelle geht?

    Was kann ich damit erreichen.

    Nein,

    In Thüringen benötigst du in der Regel das Ablehnungsscheiben von KBA.


    Eine BE mit 60km/h wird nur über eine 21er Einzelabnahme erteilt wenn du nachweisen kannst das die in der DDR auf der Straße war.

    Wird im als Grund im Ablehnungsschreiben angegeben das es ein Reimport ist, dann gibt es so oder so keine 60km/h BE.

    Bei dem was zur deiner FIN im KBA Schreiben steht wird so oder so eh keine BE erteilt .


    Mit welcher Begründung wollten die dir nur eine BE mit 45km/h erteilen und keine mit 50km/h

    KKR in der BRD bist Baujahr 2002 dürfen 50km/h.

    Also Abbruch und weiter zum KBA.

    Der Antrag wurde dort formlos und ohne erkennbare Begründung abgelehnt, lediglich mit dem Verweis, wieder zur Zulassungsstelle zu gehen.

    Das glaube ich nun nicht das im Ablehnungsscheiben keine Begründung steht.

    Im schreiben auf dein Widerspruch, steht der nochmal groß und deutlich drin.

    Die zwei sind mir auch unabhängig davon, sofort ins Auge fallen.

    Das Typenschild nicht lesbar, ist einer.

    Das die Rahmennummer ist keine original eingeprägt, der andere.


    Steht denn was von einen Rahmenwechsel/FIN-Übertragung in dem 21er Gutachten ? Wenn nicht und es auch sonst kein Nachweis gibt das die FIN legal auf den Rahmen eingeschlagen wurde, bekommst du eine keine Betriebserlaubnis dafür.

    Selbst wenn dir die Zulassungsstellen eine BE erteilt hätte, wäre die nichts Wert, hättest dann jederzeit, bei eine Kontrolle Stress wegen Urkundenfälschung bekommen können. Auch wenn das Moped, Rahmen verkaufst.

    Urkundenfälschung ist eine Straftat https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html


    Mach den kauf rückgängig, und bring die Urkundenfälschung zur Anzeige.

  • Das evtl. dein 21er Gutachten mit 60km/h abgestempelt wird. Das ist dann die ABE / BE. Steht auf dem Gutachten 60km/h oder 50 / 45km/h drauf ?

    Hallo Simme, es sind 60 km/h. Was für ein Stempel ist das?


    Die Rahmennummer ist gefälscht, was in Deutschland als Urkundenfälschung unter strafe steht.

    Ich würde beim Händler den Kauf rückgängig machen, mit dem Hinweis auf eine gefältsche Rahmennummer.

    Falls es es nicht freiwillig macht, dann auf dem Klageweg.

    Das Fahrzeug kann mit diesem Rahmen nur nicht als Ersatzteilspender dienen. Der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, muss Sehschwach sein.

    Wer kann mir einen Tipp geben bei wem ich von einem Sachverständigen es dokumentiert bekomme?


    Südthüringen, Coburg usw.


    Welche Verantwortung trägt der Sachverständige?


    Vielen Dank für deine fundierte Antwort! Mein nächster Weg ist zum Händler, ich hätte gerne eine Bestätigung in der Tasche die nachweist, dass es sich um eine Fälschung handelt. So bitter, die Simme ist für meinen Sohn.

    2 Mal editiert, zuletzt von scheich98 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von scheich98 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo, kennt jemand einen Sachverständigen der mir eine Bestätigung geben kann, dass die Rahmennummer n.i.O. ist?


    Ich habe gerne was in der Tasche, wenn ich auf den Händler zugehe.


    Sicherlich hilft es auch beim Anwalt.


    Danke euch für die vielen fundierten Antworten

  • Hast das scheiben vom KBA, zu was willst da noch eine Bestätigung von einen Sachverständigen ?

    Und im Link steht wann der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist.


    Wenn die FIN legal auf den Rahmen gekommen wäre, wer die normal auch mit einen Siegel begrenzt worden.


    Mal so nebenbei, auf dem Bild sieht es so aus als ob über der 8 3 usw. noch Zahlen stehen, ist das so ?

  • Das sieht man doch auch als Laie, dass die Ziffern im Rahmen nicht original eingeschlagen sind. Das ist die Urkundenfälschung.

    in der Ablehnung vom KBA steht es auch.


    Zum Typenschild:Das Typenschild muss zwar original sein, wenn man vom KBA eine Zweitschrift der DDR Betriebserlaubnis mit 60kmh haben möchte. Ansonsten darf es für eine 21iger Abnahme auch eine Kopie sein. Das ist legal und daher nicht zu beanstanden.

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