Laut einigungsvertrag sind kkr bis 50ccm und 60kmh die bis 28.02.1992 erstmals in verkehr genommen wurden denn kkr §18 abs.2 nr. 4 stvzo, gleichzusetzen.
Es ist nicht ganz so, Du hast vergessen, dass die KKR den damaligen Vorschriften der DDR entsprechen mussten, was auf die Exporte (auch in die BRD) nicht zutrifft.