Ärgert mich wirklich das ich im Februar oder Januar nachgefragt habe, ob ich das Moped freiwillig zulassen kann…
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Ärgert mich wirklich das ich im Februar oder Januar nachgefragt habe, ob ich das Moped freiwillig zulassen kann…
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Alte Lebensweisheit: ![]()
Wecke keine schlafende Hunde!
Bei einer freiwilligen Zulassung brauchts keinen regelmäßigen TÜV (HU)...
Kenne dies aus zB der LKFZ-Szene...
Wissen oft aber nicht mal die Zulassungsprofis im LRA.
Landratsamt Schweinfurt - Freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades
Dann hat es sich jetzt mit dem Rahmen erledigt, ich habe keine Lust auf eine 50 km/h Drosselung, keine Lust auf eine neue vollabnahme, und des ganze Gedöns mit dem Landratsamt.
Es sei denn ihr habt noch Ideen wie und ob ich noch irgendwie die 60er Kleinkraftrad Zulassung behalten kann.
Falls nicht wird aus dem Rahmen mal ne S70, oder so.
Macht mich immer noch total sauer wie’s dazu kam und wie es sich entwickelt hat. Aber gut, es ist wies ist. ![]()
Die (allgemeinen) Betriebserlaubnisse des KTA sind zwar mittlerweile erloschen,
Wie soll ich das jetzt verstehen, mein KTA-Kärtchen ist nicht mehr gültig ?
ZitatPS: Chick, ein Leichtkraftrad ist zulassungsfrei,
Mag so sein aber der Bürokratenquasch führt nur bei Otto-normal nur wieder zu Missverständnissen.
Man muss auf die Zulassungsstelle zwecks amtliches Kennzeichen und bekommt ein Zulassungsbescheinigung Teil 1, quasi der selbe Vorgang l wenn ein zb. PKW zulässt.
Damit ist für Otto-normal ein LKR ein Fahrzeug was er zulassen muss und daher ist es für Ihn ein Zulassungspflichtig, auch wenn das nicht korrekt ist.
ZitatOMG, man müsste Herrn Zielonka mal nachschulen in Bezug auf den Unterschied zwischen
Ich denke schon das er den kennt nur der unterschied hier nicht wirklich relevant, bei einen Info Blatt was für Otto normal verständlich darstellen soll wie es abläuft um an das gewünschte Papier für sein Fahrzeug zu kommen.
Falls nicht wird aus dem Rahmen mal ne S70, oder so.
Wozu wiederum eine neue Vollabnahme nötig ist.
Chick, Betriebserlaubnis erloschen heißt, dass der Hersteller die Fahrzeuge nicht mehr auf Basis der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausliefern darf (z.B. wegen Vorschriftenänderung oder Einstellung der Fertigung). Das hat mit den schon im Verkehr befindlichen Fahrzeugen erstmal nichts zu tun, sie sind ja vor dem Erlöschen der ABE gefertigt und in den Verkehr gekommen.
Noch mal zum Verständnis: die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) richtet sich an den Hersteller und wird durch einen Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller erteilt. Das ganze ergibt eine dicke Akte, bei der S51 z.B ist es ein etwa 1-1,5 m hoher Papierstapel.
Das ABE Kärtchen ist der vom Hersteller dem Fahrzeug mitgegebene Nachweis, dass das von ihm hergestellte Fahrzeug der ABE entspricht. Eben ein Zettelchen.
Wenn sogar die Zulassungsstellenleiter das inzwischen durcheinanderbringen, dann ist diese Klarstellung ganz besonders notwendig. (das Merkblatt von Herrn Z. verwurstelt jedenfalls alles)
PS: wäre ein Leichtkraftrad zulassungspflichtig, müsstest Du Steuern zahlen. Die Kennzeichenpflicht wurde einzig und alleine dafür eingeführt, damit bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung müssen (siehe Sportpferdeanhänger etc Anfang der 80er Jahre, die Sportanhänger >25 km/h wollte man auch in die HU bekommen, und deswegen mussten sie ab da ein eigenes Kennzeichen haben)
Gruß von Frank
Wozu wiederum eine neue Vollabnahme nötig ist.
Stimmt, aber ich werde dieses Jahr ziemlich sicher den Rahmen nicht benutzen, denn aktuell habe ich keine Lust auf so ein TÜV Theater.
Vielleicht später mal.
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