S50 mit Knotenblech/ Enduro-Strebenhalterung

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  • Guten Tag,


    ich habe vor langer Zeit bereits eine Simson gehabt und nun wieder eine gekauft. Leider ist mir erst jetzt (nachdem ich gefühlt alles geprüft und begutachtet habe - die Simson ist sonst in einem sehr guten Zustand und ordentlich aufgebaut) aufgefallen, dass die S50 B2 ein Knotenblech (ohne Streben) besitzt. Nun zerbreche ich mir den Kopf, ob ich so noch mit gültiger ABE bzw. Legal fahre und ob das Blech angeschweißt oder sogar der Rahmen getauscht wurde. Das Typenschild ist geklebt und original. Die FIN ist teilweise schief geschlagen. Sieht meiner Meinung nach auch legal aus. KBA Papiere sind ein paar Jahre alt und auch in Ordnung.

    Was meint ihr dazu und welche Möglichkeiten gibt es, damit ich einfach wieder sorgenfrei fahren kann? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    LG

  • Was meint ihr dazu und welche Möglichkeiten gibt es, damit ich einfach wieder sorgenfrei fahren kann?

    Nö, keine.


    Das sieht nach einen MZA Ersatzrahmen ist aus wenn ich das Lenkerschlossblech sehe.


    Da hast du ohne Nachweis das die FIN legal auf den Rahmen gekommen ist ein sehr großes Problem, das der Wertlos ist ohne den entsprechenden Nachweis das die FIN auf diesen Prüfstelle/Zulassungsstelle übertrage wurde.

    Auch deine Betriebserlaubnis erloschen und Wertlos.


    Zum legale übertragen benötigt man den alten Rahmen mit der FIN, die Papiere und eine Schlaggenehmigung von der Zulassungsstelle

    und eine Prüfstelle "Überträgt" dann die FIN und schlägt dabei ein Siegel ein, fertigen ein Gutachten dazu an, damit wird dann Final durch durch eine Zulassungsstelle der Rahmenwechsel in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Erst einmal vielen Dank. Das ergibt alles Sinn. D.h. ich habe viel Geld aus dem Fenster geworfen oder kann man durch Anzeige (Urkundenfälschung ist es ja wahrscheinlich) wieder das Geld bekommen? Einen Kaufvertrag habe ich abgeschlossen. Der Verkäufer wirkt seriös und hat das Moped angeblich auch genau so gekauft. Ich bin etwas ratlos und zugleich enttäuscht... :( am meisten ärgert es mich, da ich das Moped ganz genau angeguckt habe und genau auf dieses Detail nicht aufmerksam wurde.


    Kannst du das mit dem MZA Rahmen durch das angehängte Foto noch besser erkennen bzw. verifizieren?


    Danke schonmal!!

  • Kaufvertrag ist schon mal sehr gut. SChlecht für den Verkäufer wenn er es selber war oder nicht beweisen kann das er es selbst so gefälscht gekauft hat.


    Naja ich bin kein Anwalt aber du hast in guten Glauben gekauft und wurdest betrogen. Ich würde einfach unbürokratisch beim Verkäufer das ansprechen und das Geld zurückfordern. Wenn er dumm tut sag ihm du kannst auch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bzw. Betrug in die Wege leiten. Alles weitere kann dir vermutlich die Polizei besser erzählen. Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft würde da auch ohne dein weiteres Zutun ein Verfahren in die Wege leiten.


    Die MZA Rahmen haben unten im Rahmenfuß ein eingeprägtes MZA Logo. Schau mal ob man das durch den Lack erkennt.

  • Ich bin euch wirklich dankbar. Ich nerve meine Frau sogar schon damit... Wo genau im Rahmenfuß sollte das Logo sein? Das Moped ist noch aufgebaut. Komme ich einfach so dran, ohne etwas abzubauen?

  • Das Logo ist wenn du von unten dahin schaust wo das Motorlager angeschraubt wird. Da ist die "MZA-Ellipse" eingepräg. Sollte die da dran sein ist es definitiv ein Tauschrahmen. Das steht auch in der Herstellererklärung der Nachbaurahmen.

    Problem: Wenn es ein älterer Tauschrahmen ist kann es sein das diese Stempelung nicht drauf ist da diese erst ab dem Zeitpunkt angebracht wurde, als die Rahmen einen Festigkeitsnachweis bekommen haben und das war erst 2022. Demzufolge müsstest du dann die anderen Hinweise, Schlagzahlen schief, Typschild angeklebt (!) etc. als Beweis hernehmen

  • Kannst du das mit dem MZA Rahmen durch das angehängte Foto noch besser erkennen bzw. verifizieren?

    Jein, Lenkerschlossblech ist die Ausführung ab 1987 und die MZA Ersatzrahmen haben und wie DerSebbi89 schon erklärt hat, haben die alten MZA Rahmen kein Logo.

    Allerdings andere Ersatzrahmen wie der von Germoto hat die alte Ausführung des Lenkerschlossblech.

    Von daher kannst davon ausgehen das es ein MZA Rahmen ist.

    Tatsache ist es , das es kein originaler S50 Rahmen ist.


    Nur mal so mit der alten Gabelbrille passt, weder noch die alte noch die neue Lenkerschoss Ausführung, die neuen kann man aber passend machen.


    kann man durch Anzeige (Urkundenfälschung ist es ja wahrscheinlich) wieder das Geld bekommen? s

    Nein, der bekommt seine entsprechende Strafe und ist damit dann ein vorbestrafter, da Urkundenfälschung eine Straftat ist wofür es bis zu

    5 Jahre Knast geben kann.

    Deine Kohle, sofern er sie dir nicht Freiwillig zurückgibt wirst du wahrscheinlich Zivilrechtlich einklagen müssen.

    Eine eine Verurteilung ist dabei sicherlich hilfreich für eine erfolgreich Klage.

    Wenn aber dann nichts bei dem Verkäufer zu holen ist, bekommst trotzdem keine Kohle zurück.

    Willkommen in Deutschland, wo Straftäter das Gesetz besser schützt als die Opfer.


    Kaufvertrag ist schon mal sehr gut.

    Der bringt aber nur was wenn in diesen Kaufvertrag, die als Verkäufer angegeben Person, auch real existiert unter der angegeben Adresse und diese in Deutschland ist.

    SChlecht für den Verkäufer wenn er es selber war oder nicht beweisen kann das er es selbst so gefälscht gekauft hat.

    Nur komisch das Verkäufer behaupten das sie angeblich so gekauft haben, behaupten die mit gefälschten Papieren auch immer .

  • Vielen Dank noch einmal. Der Verkäufer ist erreichbar und hat mir - nachdem ich ihn auf den Sachverhalt hingewiesen habe - erst jetzt tatsächlich bestätigt, dass es ein Ersatzrahmen ist. Das hat er wohl vergessen (war im vorletzten Kaufvertrag sogar in einem Protokoll für etliche Dienstleistungen am Fahrzeug notiert) ..das ist wirklich nervig.


    Danke an die Tipps weiter oben. Ich werde diese Schritte nach und nach gehen, da mir das Moped zu heiß ist und hier einiges nicht stimmt.

  • Das hat er wohl vergessen (war im vorletzten Kaufvertrag sogar in einem Protokoll für etliche Dienstleistungen am Fahrzeug notiert)

    Heißt, er hat nichts was eine legale FIN Übertragung nachweist

    und die Karre mimmt er nicht freiwillig zurück, oder ?

    Nicht Fackel, und den wegen Urkundenfälschung anzeigen.

    Nur mal so, Tatbestand hat er wohl eindeutig erfüllt.

    § 267 StGB - Urkundenfälschung - dejure.org

  • Es weißt nichts auf eine legale Übertragung hin. Da ist einiges faul dran. Zur Klarstellung: der Verkäufer (der die Simson an mich verkauft hat) hat die Simson so schon gekauft. Er hat also ein Moped mit (wahrscheinlich) Urkundenfälschung weiterverkauft.

    Kann ich ihm vorschlagen die Simson wieder zurückzunehmen oder muss ich dies zur Anzeige bringen? Ich habe einfach keine Lust auf Ärger und Zeitaufwand...

    Einmal editiert, zuletzt von majuss1 ()

  • Was soll man darauf Antworten,

    klar kannst du ihm auf vorderen den kauf rückgängig zu machen oder willst du die behalten und ins Wohnzimmer stellen ?

    Auf der anderen Seite gehört das die Straftat zur Anzeige gebracht wird.


    Tja und wieder ist es ein Simson weniger, bzw eine FIN damit vernichtet.

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