Rechtsschutzversicherung vom Fahrer, nach Unfall

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  • Hallo Jungs und Mädels,


    Vor einigen Tagen hatte ich einen Unfall mit meiner S51. Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich bin mit guten 30-40kmh gegen das Auto des anderen gefahren und über den Kofferraum geflogen. Ein wunder eigentlich das ich nur eine kleine Prellung habe.


    Jetzt zu meiner Frage, vielleicht hat ja jemand erfahrung damit oder ist sogar Anwalt. Ich bin in der Rechtsschutzversicherung meiner Mutti mit drin. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, ob die überhaupt greift, weil die Versicherung des Mopeds auf meine Vater läuft?


    Hab Ihr sonst noch Tipps auf was ich, in diesem ganzen Prozess der jetzt folgt, achten sollte?


    LG

  • Verstehe nicht, zu was du da jetzt auf eine Rechtsschutzversicherung angewiesen bist, wenn klar ist das dir die Vorfahrt genommen wurde.


    Normal kannst als Geschädigter einen Anwalt nehmen (was ich dir auch Rate) der deine Rechte gegenüber der Versicherung des Verursachers vertritt, das regelt usw..

    Die kosten für deinen Anwalt muss die Versicherung des Verursachers übernehmen.

  • Die kosten für deinen Anwalt muss die Versicherung des Verursachers übernehmen.

    Aber nur wenn man nachweislich unschuldig ist, und bis dahin sollte man eine eventuelle kostenfreie geklärt haben.


    Und auch wenn es "klar" ist, kann es auch ganz schnell anders ausgehen. Wäre nicht das erste mal das der unfallgegner versucht sich rauszureden...

  • Wende dich erstmal an die gegnerische Versicherung. Je nachdem, was die sagen, rufe einen Anwalt an. Eine Erstberatung sollte eigentlich kostenlos sein. Der Unfall wurde doch hoffentlich von der Polizei aufgenommen. Dann kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen, wenn du ihn mit deiner Vertretung beauftragt hast.

    Und achte darauf, dass die Versicherung nicht nur den Zeitwert ersetzt, sondern die wahren Kosten.

    Gruß Jens

  • Wende dich erstmal an die gegnerische Versicherung. Je nachdem, was die sagen, rufe einen Anwalt an.

    ne genau anders herum. Erst Anwalt, und der tritt mit der Versicherung in Kontakt.

    Wenn man Pech hat stellt die gegnerische Versicherung komische Fragen, man beantwortet diese, und hinterher wird einem das zum Verhängnis.

  • ne genau anders herum. Erst Anwalt, und der tritt mit der Versicherung in Kontakt.

    Wenn man Pech hat stellt die gegnerische Versicherung komische Fragen, man beantwortet diese, und hinterher wird einem das zum Verhängnis.

    Genau so ist es.

    Selbst die Schilderung zum Unfallhergang sollte über den Anwalt gehen, sonst kann die zum Eigentor werden.

  • Hey,

    danke für die ganzen Antworten. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die Polizisten haben aber zu mir gesagt ich soll warten bis sich die Versicherung des Verursachers bei mir meldet. Wenn ich möchte kann ich den unfall meiner versicherung auch melden, muss das aber nicht unbedingt.


    Der Verursacher hat mir mehrmals versichert das er alle kosten übernimmte etc. Der ist aber soweit ich das gesehen hab bei der HUK. Und wie ich so gehört hab sollen die sehr knauserig sein. Und auch verschweigen was für ansprüche der geschädigt eigentlich hat. Zudem hatte meine Oma einen ähnlichen fall, wo dann die Versicherung direkt eingeknickt ist nachdem sie wussten das sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Daher meine Frage ob die greift in meinem Fall.

  • ... Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die Polizisten haben aber zu mir gesagt ich soll warten bis sich die Versicherung des Verursachers bei mir meldet ...

    Die Versicherung würde sich bei Dir aber nur melden, wenn der Schädiger das bei seiner Versicherung meldet. Wenn er keinen Bock hat, passiert da gar nichts.

    Also lieber sofort Deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Der ist aber soweit ich das gesehen hab bei der HUK.

    HUK, oh da rate ich sehr dringen, nimm dir einen Anwalt.


    Was für Ansprüche hast sagt keine Versicherung aus freien Herzen, darum soll man ja sich einen Anwalt nehmen.

    So was wie zb. Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld usw. muss man von der Versicherung vorderen, da kommt nix freiwillig und was dir zusteht weiß der Anwalt und auch in welcher Höhe.

    Aber auch so gibt es genug Fallstricke, die Versicherung nutzen um möglichst wenig zu zahlen.


    Und die HUK ist Spitze darin Möglichkeiten zu finden um so wenig wie möglich zu zahlen.


    Die Versicherung würde sich bei Dir aber nur melden, wenn der Schädiger das bei seiner Versicherung meldet. Wenn er keinen Bock hat, passiert da gar nichts.

    Also lieber sofort Deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.

    Stimmt, aber in den Fall würde ich nicht mal den Schaden bei der gegnerischen Versicherung nicht mal Persönlich melden sondern das den Anwalt machen lassen.

    Der muss sich eh gleich in Verbindung setzen, um denen mitzuteilen das er den Geschädigten vertritt.


    Und wenn man sich ein Anwalt nimmt, dann sollte man sich gegenüber der Versicherung des Verursachers, sich in keinster weise äußern, das geht alles über den Anwalt.

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