Zurück zur ursprünglichen Frage: Kläre das mit der Rechtsschutzversicherung, ob sie ggf. einspringen würde. Grundsätzlich dürften Dir als unverschuldet Geschädigtem alle anfallenden Kosten, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen, durch die gegnerische Versicherung ersetzt werden. Also auch die Kosten für Deinen Anwalt, die er direkt ggü. dem Versicherer geltend machen wird.
Rechtsschutzversicherung vom Fahrer, nach Unfall
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Nö. Vollkasko reguliert den eigenen Schaden, auch ohne das jemand geschädigt wurde.
Ja logisch, aber den muss er ja erstmal Melden. Darauf wollte ich hinaus, bezüglich das ers ja evtl nicht meldet
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Ja logisch, aber den muss er ja erstmal Melden. Darauf wollte ich hinaus, bezüglich das ers ja evtl nicht meldet
Bringt dir aber nichts wenn er zb. angibt das er vor den Pfeiler seines Hoftores gefahren ist, darauf wollte ich hinaus.
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Update nach etwas mehr als einer Woche:
Nachdem ich immer noch nichts von der HUK gehört habe, habe ich dort angerufen und mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Allerdings mit der Einstellung keine fragen bezüglich des Unfalls zu beantworten. Es stellte sich heraus, dass der Unfallgegner keine Angaben von mir hinterlassen hat, obwohl er diese hatte. Die Dame bei der HUK hat mir dann gesagt, wir sollen einfach einen Gutachter beauftragen und es ihnen per E-Mail zuschicken. Wir haben dann bei der Rechtsschutzversicherung angerufen und nachgefragt, ob meine Rechtsschutzversicherung greift, da Eigentümer und Versicherungsnehmer der Simson ja nicht ich bin, sondern mein Vater. Zu unserem Glück hat uns der Anwalt am Telefon mitgeteilt, dass mein Vater eine Abtretungserklärung schreiben kann, mit der er alle Ansprüche an mich abtritt. Das heißt, meine Versicherung greift, und wir werden das Ganze jetzt an einen Anwalt geben.
Danke nochmal für die ganzen Antworten!
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Wenn die verursacherfrage geklärt ist, zahlt eh alles die gegnerische Versicherung. Inklusive dem gutachter und allen durch den Unfall und der für die Klärung entstandenen kosten
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