Recht und Gesetz oder Gemütszustand?
Ein Richter muss sich an das Gesetz halten hat aber natürlich in seiner Urteilsfindung einen gewissen Spielraum. Und das kann auch mal von der Tagesform abhängig sein (was es nicht sollte) oder eben wie Angeklagte sich verhalten und äussern. Klar sagt man das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber es sollte natürlich in das Strafmaß einfließen. Du willst hier ein definitve Vorraussage was auf deinen Bekannten zukommt aber die gibt es nicht. Kann auch sein das die ganze Sache fallen gelassen wird da es zum Glück keinen Personenschaden gab.
Wichtig ist das nicht vorsätzlich gehandelt wurde sondern unwissentlich. Es wurde ja nicht getunt damit das Moped auf 60 kommt sondern nur die DDR Sonderreglelung bedacht. Ein strenger Richter widerrum könnte der Meinung sein das man als Vater 2 mal hinschauen müsste bevor man seinem Sohnemann die Maschine aushändigt.